Baden-Württemberg

Aufwandsentschädigung "Leichenschau" auch für Tarifbeschäftigte

Der BDK BW setzt sich dafür ein, dass Aufwandsentschädigungen für Leichenschauen und –identifizierungen auch Mitarbeiter:innen im Tarifbereich erhalten.

Der § 4 VwVErstattPol beinhaltet ausschließlich die Aufwandsentschädigung für Beamt:innen. In mehreren Präsidien werden in der Kriminaltechnik auch Tarifbeschäftigte bei Leichenschauen und – identifizierungen eingesetzt. Aus Gründen der Gleichbehandlung sollten alle die gleiche Entschädigung erhalten.