Belastungen durch Auswertung von Kinderpornographie – Aussicht auf Besserung?

02.04.2022

Das Innenministerium Baden-Württemberg kündigt Verbesserungen in der psychosozialen Unterstützung von Polizistinnen und Polizisten an. Für Beschäftigte im Bereich Kinderpornographie soll eine Handlungsempfehlung zum Schutz vor psychischen Belastungsreaktionen kurz vor der Einführung stehen.
Małgorzata Tomczak - Pixabay

Die Auswertung von kinderpornographischem Material stellt eine extreme Belastung dar. Diese Tatsache ist mittlerweile allgemein anerkannt. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) fordert deshalb schon lange unter anderem eine enge und umfangreiche psychologische Betreuung (entsprechend der Empfehlungen von fachlich versierten Psychologen, z. B. Supervision).

Das Innenministerium Baden-Württemberg hat in der Landtagsdrucksache 17/1797 angekündigt den Forderungen des BDK bald nachzukommen – zumindest teilweise. Eine spezifische Handlungsempfehlung zum Schutz vor psychischen Belastungsreaktionen soll kurz vor der Einführung stehen. Dadurch sollen bereits vorhandene Schutz- und Präventionsmaßnahmen erweitert werden. Zusätzlich soll ein „schnellerer Zugang zu professioneller psychotherapeutischer Behandlung bei dienstlich verursachten psychischen Störungen im Einzelfall“ ermöglicht werden.

Der BDK Baden-Württemberg wird die weitere Umsetzung dieser Vorhaben begleiten. Die Belastungen der Kolleginnen und Kollegen sollten darüber hinaus geschützt werden. Der BDK hat deshalb weitere Forderungen für die Beschäftigten im Bereich Kinderpornographie:

  • Die Möglichkeit von vermehrtem Freizeitausgleich zur Erholung (z. B. Stundenreduzierung bei gleichem Gehalt oder erhöhter Anspruch auf Erholungsurlaub und rehabilitierende Kuren).
  • Der Einsatz einer automatisierten Auswertungssoftware (ggf. KI-basiert) bei der Auswertung von Missbrauchsdarstellungen von Kindern muss zeitnah angestrebt und Standard werden.
  • Ferner sollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Erschwerniszulage von mindestens 300 Euro monatlich für die Zeit der Sachbearbeitung erhalten, wie sie in Nordrhein-Westfalen bereits realisiert ist.

Der BDK Baden-Württemberg hat dazu entsprechende Gespräche geführt, zuletzt mit dem Polizeisprecher der CDU, Christian Gehring. Das Thema war auch auf dem Bundesdelegiertentag im November 2021 wieder ausführlich diskutiert worden. Der BDK wird sich für diese Forderungen bei der Politik im Land und im Innenministerium Baden-Württemberg stark machen.

Bildquelle: BDK-BW

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