Spezialisierte Ausbildung für Kriminalisten – Landtag setzt unklares Signal!

02.02.2018

(Potsdam, 02.02.2018) Der Landtag Brandenburg hat sich in seiner heutigen Sitzung mit der spezialisierten Ausbildung für Kriminalisten im Land Brandenburg befasst. Dabei hat der Landtag zweifelsohne den Bedarf für speziell ausgebildete Kriminalisten erkannt. „Grundsätzlich begrüßen wir jede Entscheidung des Landtages, die zu mehr Fachlichkeit und so zu einer besseren kriminalpolizeilichen Arbeit führt!“ erklärte Riccardo Nemitz (44), Landesvorsitzender des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK) am Rande der Sitzung. „Der weiteren fachlichen Verwässerung der Kripo im Land, geschuldet einer weit über zwei Jahrzehnte praktizierten Einheitsausbildung, muss endlich Einhalt geboten werden! Dies ist ein längst überfälliger Schritt! Dem heutigen Landtagsbeschluss müssen jetzt Taten folgen!“ betonte Nemitz.
Spezialisierte Ausbildung für Kriminalisten – Landtag setzt unklares Signal!

Die heutige Debatte im Landtag wurde von der CDU initiiert. Die CDU forderte, ohne weitere Prüfung, die Einführung einer spezialisierten Ausbildung an der Fachhochschule der Polizei (FHPol) für die Kriminalpolizei in Brandenburg. Dieser Antrag, unterstützt auch von Bündnis 90 / Die Grünen, fand keine Mehrheit und wurde von den Fraktionen der Landesregierung von SPD und Die Linke abgelehnt. Stattdessen brachten sie einen eigenen Antrag ein. Dieser beinhaltet die Absicht zur Intensivierung der Spezialisierung an der Fachhochschule der Polizei (FHPol), ohne aber von einem speziellen Studiengang zu sprechen. Weiterhin soll im Rahmen der Sicherheitskooperation (SiKoop) oder beim Bund geprüft werden, ob gesonderte Studiengänge für Spezialisten der Kriminalpolizei eingerichtet werden können. Sofern dies nicht zufriedenstellend verläuft, soll dann wiederum nur geprüft werden, ob dann an der FHPol vertieft vorhandenes Wissen und Können erhalten und weitervermittelt werden kann. Nemitz zu dem Antrag der Regierungsfraktionen: „Richtig ist, dass geprüft werden muss. Allerdings nicht das Ob, wie beschlossen – sondern das Wie! Innerhalb der SiKoop könnten für fünf Bundesländer einheitliche Standards in der Kriminalitätsbekämpfung geschaffen werden – das wäre richtungsweisend für die Bundesrepublik! Hierzu sollte Brandenburg die Gelegenheit nutzen, und die nötigen Impulse deutlicher aussenden. Dieser Wille ist mit dem heutigen Prüfauftrag leider nicht klar erkennbar!“

Sogenannte „Einführungsfortbildung“ wie in der Antragsbegründung der Regierungsfraktionen ausgeführt, bezeichnet Nemitz als reine Flickschusterei! „Es bleibt zu hoffen, dass nach einem erfolgreichen Studium an der Fachhochschule der Polizei, nicht noch eine „Einführungsfortbildung“ folgen muss, damit wir im Land qualifizierte Kriminalisten haben! Damit bliebe letztendlich alles beim Alten!“ hob Nemitz ausdrücklich hervor.

Der Bedarf an einer spezialisierten Ausbildung wird vom Adressaten kriminalpolizeilicher Arbeit, den Staatsanwälten und Richtern im Land, immer wieder angemahnt. „Aus welchem Grunde verwehrt man eigentlich uns Kriminalisten unsere spezialisierte Ausbildung? Diese Frage konnte mir bislang niemand plausibel beantworten. Wir Kriminalisten fordern ja hierbei nicht mehr Geld und nicht mehr Urlaub, sondern kostenneutral mehr Know-how, um effektiver Straftaten aufzuklären und beweissicher zu gestalten. Sprich – unser Land ein Stück weit sicherer zu machen!“ erklärt Nemitz. 

Seit der Wende – also weit über zwei Jahrzehnte – wird in Brandenburg ein Berufsbild diktiert, das des Einheitspolizisten, des sogenannten „Alleskönners“. Die Anforderungen an (kriminal-) polizeilicher Arbeit steigen stetig. Dabei prägen Faktoren wie Globalisierung, Technisierung, kritische Infrastrukturen, Migrationsbewegungen, Terrorismus, Organisierte Kriminalität und Cybercrime die Sicherheitslage maßgeblich. Wahrzunehmen ist eine zunehmende Entgrenzung kriminalgeografischer Räume. Globale Entwicklungen wirken bis auf die lokale Ebene – auch bis nach Brandenburg. Ebenfalls entwickelt sich die Rechtsprechung weiter, was erweiterte Rechtskenntnisse voraussetzt und den Umfang der Beweisführung regelmäßig nicht vereinfacht. Hieraus erwachsen notwendiger Weise auch die Anforderungen im Hinblick an die Qualifikationen der Kollegen.

 

Rückfragen:  

0174 1740544
Riccardo Nemitz
Landesvorsitzender
Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK)
Landesverband Brandenburg