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Lockerungen bei der Cannabis-Legalisierung – Ampel einigt sich auf finalen Gesetzestext

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Die Ampel-Parteien haben sich auf eine finale Version des geplanten Cannabis-Gesetzes geeinigt. Die Teil-Legalisierung soll damit lockerer ausfallen als bisher.

Berlin – Die Fraktionen der Ampel-Koalition wollen die „schädliche Prohibition von Cannabis“ beenden. Das sagte die Vorsitzende des Gesundheitsausschusses im Bundestag, Kirsten Kappert-Gonther (Grüne). Dazu haben sich jetzt die Parteien auf einen finalen Entwurf des Gesetzes für die geplante Teil-Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken geeinigt.

Deutliche Lockerungen der Ampel bei Cannabis-Legalisierung

Eine der wesentlichsten Änderungen im finalen Gesetz zur Cannabis-Legalisierung sieht die Erhöhung der legalen Besitzmengen für den Eigenanbau vor. Bislang durften Privatpersonen, die sich ihre Cannabis-Pflanzen selbst züchten, maximal 25 Gramm der Droge besitzen. Dieser Grenzwert wurde nun auf 50 Gramm verdoppelt. Strafbar machen sich Konsumenten erst ab 60 Gramm Cannabis im privaten und 30 Gramm im öffentlichen Raum. Wird man mit weniger erwischt, gilt der Besitz als Ordnungswidrigkeit.

Cem Özdemir und Karl Lauterbach bei der Bundespressekonferenz zur Vorstellung der Cannabis-Gesetzespläne.
Die Ampel-Parteien haben sich auf einen finalen Gesetzesentwurf bei der Cannabis-Legalisierung geeinigt. Das Gesetz fällt dabei wesentlich lockerer aus als zuvor. © IMAGO/Frederic Kern

Generell dürfen sich Cannabis-Konsumenten auf eine Anpassung der Strafvorschriften im finalen Cannabis-Gesetz freuen. Die Ampel will Bußgelder und Strafmaß „angemessen“ gestalten. Das bedeute konkret, den Maximalbetrag von Bußgeldern von 100.000 Euro auf 30.000 Euro zu senken. Auch im Straßenverkehr plant die Ampel Änderungen. Vorschläge zur Anpassung von THC-Grenzwerten beim Autofahren soll das Verkehrsministerium unter Minister Volker Wissing, bis Ende März bereitstellen.

Cannabis-Gesetz kürzt Konsumverbotsräume um Schulen und Kitas

Bislang war vorgesehen, zu Schulen und Kitas einen Mindestabstand von 200 Metern vorzuschreiben, wolle man Cannabis in „Sichtweite“ konsumieren. Dieser Mindestabstand soll laut dem neuen Gesetzesentwurf auf 100 Meter reduziert werden. Mit dem Abstand sollen Kinder und Jugendliche vor dem Kontakt mit der Droge geschützt werden.

Fraglich ist weiterhin, ob die Änderungen das „Regelungsmonster“ Cannabis-Gesetz entschärfen können. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) und die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) warfen dem Gesetz vor, extrem unübersichtlich zu sein und noch mehr Arbeit bei der Verfolgung von Cannabis-Delikten zu schaffen. Die Ampel argumentierte, dass durch eine Legalisierung bei der Justiz erheblich gespart werden kann.

Verbot für Minderjährige weiterhin im Cannabis-Gesetz

Der Jugendschutz bleibt ein zentrales Thema in der Cannabis-Legalisierung. „In den Verhandlungen ist es uns gelungen, praktikable Regelungen zu finden, die den Jugend- und Gesundheitsschutz gewährleisten und die Entkriminalisierung von erwachsenen Konsumierenden Wirklichkeit werden lässt“, so Kappert-Gonther. Cannabis bleibt demnach für Personen unter 18 Jahren weiterhin verboten. Mit der Freigabe von Cannabis zu Genusszwecken will die Ampel-Regierung einen „Paradigmenwechsel“ herbeiführen und erkennt laut eigener Aussage die „gesellschaftliche Realität an.“

Mit der Legalisierung setzt die Ampel ein Vorhaben aus dem gemeinsam beschlossenen Koalitionsvertrag um. Man reagiere damit auch auf Forderungen der Bevölkerung, für die sich „viele Menschen jahrzehntelang eingesetzt haben“. Die Teillegalisierung von Cannabis soll voraussichtlich Anfang April kommenden Jahres stattfinden. Ursprünglich war eine Freigabe noch 2023 geplant. Das Gesetz muss nun final im Bundestag verabschiedet werden. (nhi)

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