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Nordrhein-Westfalen Lockerung der ärztlichen Schweigepflicht

Kinder aus der Hölle holen

Politik-Redakteur
Teardrops on 1960's teddy bears Teardrops on 1960's teddy bears
Quelle: Getty Images
Als erstes Bundesland will Nordrhein-Westfalen bei Verdacht auf Kindesmisshandlung die Schweigepflicht für Ärzte lockern. Sie sollen sich nun austauschen können. Doch der Kinderschutzbund ist dagegen.

Der Dreijährige war abgemagert bis auf die Knochen und an ein glühend heißes Heizungsrohr gefesselt. Stirn und Füße waren verbrannt. Die Wohnung war voll Müll, dazwischen lief ein Hund herum. Mittendrin brüllten die Mutter und ihr Partner – beide drogenabhängig. Dieser Anblick bot sich vor Jahren der Duisburger Polizei, als sie wegen Ruhestörung dorthin gerufen wurde. Bald, so erzählt Kinderarzt Ralf Kownatzki, stellte sich heraus: Das Kind hätte man viel früher von seiner Qual befreien können.

Schon in den vier Monaten zuvor hatte das Kind mehrere Kinderärzte besucht, berichtet Kownatzki. Die Eltern hatten es mal wegen einer Wunde, mal wegen Krätze, mal wegen (damals noch leichter) Unterernährung zum Arzt gebracht – aber immer zu einem anderen.

Jeder der Ärzte hatte es einmal gesehen, einen vagen Verdacht verspürt und einen Zweitbesuch kurz darauf verlangt. Doch zum Zweittermin erschien das Kind nicht mehr. „Eltern als Täter neigen zum Ärztehopping. Sie vermeiden es meist, zweimal den gleichen Arzt aufzusuchen, sobald sie das Gefühl haben, es könnte ein Verdacht aufkeimen“, sagt Michael Achenbach vom Berufsverband Kinder- und Jugendärzte in Westfalen dieser Zeitung. So war es auch in diesem Fall. Und weil Kinderärzte sich in Deutschland über Patienten nicht austauschen dürfen, „überblickte niemand die vielen Anzeichen, die in ihrer Gesamtheit seit Monaten auf Misshandlung des Kindes schließen ließen“, sagt Kownatzki.

Solche Versäumnisse will die Landesregierung nun unterbinden. Als erstes Bundesland wird NRW die ärztliche Schweigepflicht bei Verdacht auf Misshandlung, Missbrauch oder Vernachlässigung von Kindern lockern und Ärzten erlauben, Daten zu solchen Fällen auszutauschen. Vergangene Woche wurde die Reform im Landtag von CDU und FDP eingebracht, nach der Sommerpause soll sie verabschiedet werden. Dann könnten Ärzte mithilfe von Datenbanken herausfinden, ob ein Kind schon in anderen Arztpraxen aufgefallen ist. Die Ärzteverbände hoffen, dass so schneller herauskomme, wenn ein Kind bei mehreren Ärzten vorstellig wurde. Weil es angeblich immer wieder die Treppe herunterfiel. Oder sich beim Spielen in der Küche auffällig oft verbrannte.

Eine solche Datenbank namens „Riskid“ gibt es bereits – als private Initiative. Aufgebaut hat sie Ralf Kownatzki, der seit 2008 mit einem gleichnamigen Verein für eine gelockerte Schweigepflicht kämpft. Doch die Effektivität von Riskid ist arg eingeschränkt, weil Ärzte Daten eines Kindes dort nur eingeben dürfen, wenn die Eltern dies gestatten. Dazu sind viele jedoch nicht bereit – was zumindest bei jenen nicht überrascht, die ihr Kind misshandeln. Mit der schwarz-gelben Reform würde sich das ändern. Dann bräuchten Ärzte keine elterliche Einwilligung mehr, um Daten auszutauschen.

Dafür erhielt Schwarz-Gelb Applaus der Ärztekammern in Bund und Land. Vor allem aber kann die Koalition sich auf fast erdrückende moralische Argumente stützen. So sagt Sebastian Fiedler, Bundesvorsitzender vom Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK), gegenüber WELT, es seien „Kinder zu Tode gekommen und zahlreiche Kinder unnötig lang gequält worden, weil die Schweigepflicht der Kinderärzte bislang derart absolut galt“. Dem stimmt Michael Achenbach vom Bund der Kinder- und Jugendärzte (BKJV) zu.

Auch für ihn steht „außer Frage, dass man Todesfälle hätte verhindern können“. Und Riskid-Gründer Ralf Kownatzki glaubt, auch „das schreckliche Leiden der Opfer von Lügde, Münster und Bergisch Gladbach wäre womöglich früher erkannt worden, wenn Ärzte sich damals hätten austauschen dürfen“ – zum Beispiel über Ergebnisse der verbindlichen Vorsorgeuntersuchungen. In besagten Städten hatten Täter jeweils Dutzende Kinder missbraucht. Da verwundert nicht, dass sich im Landtag eine breite Mehrheit für die Reform abzeichnet. Ähnlich wie zuvor im Bund. Dort hatten CDU, CSU und SPD im Frühjahr eine Öffnungsklausel ins Kinder- und Jugendstärkungsgesetz eingefügt. Die ermöglichte es den Bundesländern überhaupt erst, die ärztliche Schweigepflicht zu lockern.

Trotzdem gibt es Widerstand gegen die Idee. Der zeigte sich im Frühjahr, als die Bundesregierung darüber beriet, ob sie die Schweigepflicht bundesweit lockern oder nur den Ländern eine Lockerung gestatten solle. Sie entschied sich für Letzteres, weil wenige, aber einflussreiche Stimmen gegen die Lockerung opponierten. Zum einen waren das die Datenschutzbeauftragten. Zwar stellten Gutachten fest, dass gelockerte Schweigepflicht und Datenbanken wie Riskid rechtskonform gestaltet werden können. Gleichwohl würden die Daten der Kinder weniger geschützt, wenn Ärzte sie ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten an Kollegen weitergeben könnten. Zum anderen warnt – im Gegensatz zu anderen Kinderschutzvereinen – aber auch der Kinderschutzbund vor der Reform. „Um Nöte und Probleme in einer Familie zu bewältigen, braucht es Vertrauen zwischen Eltern und Arzt. Das wird gestört, sobald Eltern davon ausgehen müssen, dass ihr Kinderarzt ohne ihr Wissen und Einverständnis mit Kollegen über sie spricht, anstatt mit ihnen zu reden“, argumentiert die Dortmunder Sozialpädagogik-Professorin Gaby Flößer vom NRW-Kinderschutzbund.

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Zudem entstehe durch die geplante Lockerung „die Gefahr, dass Kinderärzte sich nur noch mit Kinderärzten austauschen, während sie professionelle Unterstützung anderer Expertinnen und Experten, insbesondere der Kinderschutzfachkräfte vernachlässigen“, sagt Flößer. Dem gefährdeten Kind werde aber am besten geholfen, wenn auch die zugrundeliegende Überforderung oder Notlage der Eltern behoben werde. Und dazu brauche man ein Netzwerk von Sozialpädagogen, Psychologen, Therapeuten, Polizei und Justiz. In der Tat bestätigen Jugendämter, dass in Fällen von Kindesmisshandlung oft auch das familiäre Umfeld des Opfers hilfebedürftig ist.

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Das bezweifelt auch Christina Schulze Föcking nicht. Die Kinderschutzexpertin der CDU-Landtagsfraktion bestreitet aber, dass die geplante Reform solch einen Trend weg von sozialpädagogischen oder therapeutischen Hilfen auslösen würde. „Kinderärzte werden weiterhin, wie gesetzlich vorgesehen, die Experten der Kinder- und Jugendhilfe in jedem relevanten Fall hinzuziehen“, sagt sie WELT. „Aber bevor Ärzte sich an Kinder- und Jugendhilfe wenden, müssen sie zunächst sicher sein, dass wirklich ein Fall von Missbrauch oder Misshandlung vorliegt“, argumentiert Schulze Föcking. Dazu bedürfe es oft des kollegialen Austauschs. Der Kinderärzteverband BKJV ergänzt, das gelte erst recht, bevor ein Arzt Strafanzeige erstatte.

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Andere Bundesländer

Dass dem Beispiel NRW auch die anderen Länder folgen werden, gilt vielen Experten als wahrscheinlich. Für BDK-Chef Sebastian Fiedler ist es nur eine Frage der Zeit: „Bei jedem weiteren Todesfall wird sich ab jetzt die Frage erheben, warum die jeweilige Landesregierung nicht alle Möglichkeiten genutzt hat, um dieses Kind zu retten. Dieser Druck wird in ganz Deutschland motivierend wirken“, sagt Fiedler. Wer wolle „schon schuld sein, wenn ein dreijähriges Kind zu verhungern droht?“

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Quelle: picture alliance / imageBROKER

Ausmaß von Missbrauch und Misshandlung

Deutschlandweit wurden 2020 knapp 5000 Kinder körperlich und psychisch misshandelt. Diesen Kindern wurden laut Deutscher Kinderhilfe meist „über einen längeren Zeitraum Knochen gebrochen, Zähne herausgeschlagen oder Organe verletzt“. Auch wurde ihnen „Haut verbrannt, verbrüht oder verätzt“, oder sie wurden „durch Hunger oder auf andere Weise gequält“. Laut Kriminalstatistik wurden 152 Kinder getötet. Opfer sexuellen Missbrauchs wurden 16.921 Kinder und Jugendliche. Laut Johannes Rörig, dem Beauftragten für Kindesmissbrauch, liegt die Dunkelziffer etwa siebenmal so hoch.

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