DJ Polizeigewerkschaften wollen kein Bundesfinanzkriminalamt
Von Andreas Kißler
BERLIN (Dow Jones)--Vertreter von Polizeigewerkschaften haben sich bei einer Anhörung im Bundestag gegen die geplante Einrichtung eines Bundesfinanzkriminalamtes ausgesprochen. "Die kurzfristige Einrichtung einer neuen Behörde in Form eines Bundesfinanzkriminalamtes ist in der vorgesehenen Form weder erforderlich, praktikabel, noch zielführend", erklärte der Bund Deutscher Kriminalbeamter. Die Einrichtung einer Zentralstelle des Bundes im Bereich des Finanzministeriums sei richtig, es sollten aber die bestehenden Strukturen der Generalzolldirektion genutzt und personell ausgebaut werden. Dazu solle "das Zollkriminalamt mit seinen Zollfahndungsämtern genutzt werden".
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) nannte die Errichtung einer Zentralstelle als neue Behörde für die Durchsetzung von Sanktionen "entbehrlich". Stattdessen sei es deutlich sinnvoller, auf der Zeitschiene wesentlich schneller realisierbar und in der Wirkung effektiver, bereits bestehende Behördenstrukturen zu ertüchtigen und ihnen diese Aufgabe zu übertragen, meinte auch die GdP. "Alles in allem ist unser Vorschlag, den Zollfahndungsdienst zu nutzen, ihn zu stärken, ihn strategisch auszurichten auch auf die Umsetzung von Sanktionen", sagte der GdP-Vizevorsitzende Frank Buckenhofer bei der Anhörung im Finanzausschuss zum Zweiten Sanktionsdurchsetzungsgesetz.
Der Gesetzentwurf sieht eine Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung im Geschäftsbereich des Finanzministeriums vor, die zunächst bei der Generalzolldirektion angesiedelt werden soll. Dort soll zudem eine Hinweisannahmestelle eingerichtet werden. Mit der Schaffung der Zentralstelle will der Bund auch die relevanten Befugnisse für die sanktionsbezogene Vermögensermittlung und die Schaffung eines Registers für Vermögenswerte sanktionierter Personen und Personengesellschaften regeln, einschließlich der Möglichkeit der Erfassung von bestimmten Vermögenswerten, die in einem sanktionsbezogenen Vermögensermittlungsverfahren nicht eindeutig zugeordnet werden können.
Zudem soll im Immobilienbereich mehr Transparenz erreicht werden. Bis zu einer bundesweiten elektronischen Abfragemöglichkeit der Grundbücher mit einem Datenbankgrundbuch sollen Immobiliendaten, die zwischen den Grundbuchämtern und Katasterämtern ausgetauscht werden, auch für das Transparenzregister verfügbar sein. Auch sollen zur Geldwäschebekämpfung Barzahlungen beim Erwerb von Immobilien künftig ausgeschlossen werden. Die Bundesnotarkammer unterstützte bei der Anhörung die Einführung eines Barzahlungsverbots bei Immobiliengeschäften. Dieses soll sich nach den Plänen auch auf Gegenleistungen mittels Kryptowerten und Rohstoffen erstrecken.
Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com
DJG/ank/sha
(END) Dow Jones Newswires
November 21, 2022 09:54 ET (14:54 GMT)
Copyright (c) 2022 Dow Jones & Company, Inc.