Vor der Teillegalisierung
Streit über Cannabisgrenzwert am Steuer
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Wenige Tage vor dem Inkrafttreten des Cannabisgesetzes zum 1. April hat ein Fachgremium vorgeschlagen, den Wirkungsgrenzwert deutlich zu erhöhen, bei dessen Überschreiten die Fähigkeit zum Führen eines Kraftfahrzeugs womöglich nicht mehr gegeben ist. Derzeit gelten ein Nanogramm des Cannabiswirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) pro Milliliter Blutserum als kritisch. Künftig sollen es 3,5 Nanogramm sein.

Bei Erreichen dieses THC-Grenzwertes sei nach dem Stand der Wissenschaft „eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung beim Führen eines Kraftfahrzeuges nicht fernliegend, aber deutlich unterhalb der Schwelle, ab der ein allgemeines Unfallrisiko beginnt“, heißt es in der Empfehlung, die im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums erarbeitet wurde. Verbindlich ist die Empfehlung einstweilen nicht. Dazu müsste der Bundestag das Straßenverkehrsgesetz ändern.

„Besondere Gefährdung durch Mischkonsum“

Im selben Zug sollte festgeschrieben werden, dass Cannabisgebraucher einem absoluten Alkoholverbot am Steuer unterliegen. Begründet wird diese Forderung mit der „besonderen Gefährdung durch Mischkonsum von Cannabis und Alkohol“. Die Empfehlung wurde vor allem von Pharmakologen und Suchtforschern verfasst. Der Vertreter der Landesinnenminister hat sich nach Angaben der Deutschen Presse-Agentur der Empfehlung nicht angeschlossen.

Der Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, Dirk Peglow, begrüßte gegenüber der F.A.Z. den Vorschlag der Kommission. Die Festlegung von Grenzwerten biete allerdings immer nur Anhaltspunkte dafür, dass eine Person nicht mehr in der Lage sei, ein Kraftfahrzeug sicher zu führen. „Insofern betrachte ich den nun vorgeschlagenen Wert von 3,5 ng als Orientierung, der in jedem Fall immer mit einer Begutachtung der betroffenen Person zu bewerten ist.“

Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) kündigte an, Fahruntüchtigkeit werde in Bayern konsequent verfolgt. Wer nach dem Genuss von Alkohol oder Cannabis das Fahrzeug nicht sicher führen könne, riskiere eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr und Führerscheinentzug.

Quelle: D.D. Artikelrechte erwerben
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