Mitgliedschaft im BDK
Wer kann Mitglied werden im Bund Deutscher Kriminalbeamter?
Gemäß Bundessatzung kann die ordentliche Mitgliedschaft erwerben:
- Angehörige der deutschen Kriminalpolizei,
- Beamte und Beschäftigte des öffentlichen Dienstes in der Kriminalitätsbekämpfung,
- Angehörige von Einrichtungen der Lehre, Wissenschaft und Forschung mit Bezug zur Kriminalitätsbekämpfung.
Was kostet die Mitgliedschaft?
Der Mitgliedsbeitrag variiert je nach Bundesland und Dienstgrad bzw. Entgeltgruppe. Die Mitgliedsbeiträge sind dabei im Vergleich zu anderen Polizeigewerkschaften ausgesprochen günstig und stabil niedrig. Ein Vergleich lohnt sich! Den für Sie gültigen Mitgliedsbeitrag erfahren Sie bei ihrer Landesgeschäftsstelle.
"Begrüßungspaket" für Neumitglieder
(nicht für Fördermitglieder)
Wie kann ich Mitglied werden?
Füllen Sie einfach unsere Beitrittserklärung aus und übersenden Sie diese Ihrem Landesverband.
Oder noch schneller: Einfach als Fax +49 (0) 30.24 630 45 29 an die Bundesgeschäftsstelle senden.
Oder ganz schnell: Nutzen Sie unsere Online-Beitrittserklärung und versenden Sie diese elektronisch! Ihre Daten werden dabei verschlüsselt übertragen. Stellen Sie daher sicher, dass Sie Daten, die per SSL verschlüsselt sind, übertragen können.
Weitere Informationen zur Mitgliedschaft und zu den Leistungen erhalten Sie bei der BDK-Bundesgeschäftsstelle oder den BDK-Landesgeschäftsstellen.