[15.02.2006] Spaltung der Polizei durch einseitige Ausnahmeregelung der Lebensarbeitszeit
Auf Einladung führten am 15.02.2006 der BDK Landesvorsitzende Christian Kröplin und der stellvertretende Landesvorsitzende Hans-Dieter Wilhus mit dem Innenminister Herrn Schünemann, Herrn Bruns und Herrn Binias ein Gespräch zur Lebensarbeitszeitverlängerung auf 62 Jahre. Der Innenminister hat den BDK darüber informiert, dass die Aufweichung der Lebensarbeitszeitverlängerung aus finanziellen Gründen nicht möglich ist.
Vorgesehen war eine Ausnahmeregelung für die besonders stark belasteten Kollegen im Wechselschichtdienst des Einsatz- und Streifendienst sowie des Ermittlungsbereich, die auf Antrag eine Lebensarbeitszeit auf 61 Jahre möglich machen sollte. Der Innenminister begründete das Streichen der Ausnahmeregelung für den Ermittlungsbereich, weil der Spareffekt verloren gehen würde. In dieser Aussage wurde der Innenminister durch die Vertreter der GdP, Witthaut, und der DPolG, Kliewer, unterstützt, solange die Ausnahmeregelung für den ESD beibehalten wird.
Die Polizei wird aufgespalten in Wechselschichtdienst und Ermittlungsdienste.
Die GdP und DPolG haben den Ermittlungsbereich hängen lassen.
Der Landesvorstand