Autorenhinweise
Hinweise zur Einreichung von Text- und Bildbeiträgen für die BDK-Fachzeitschrift „DER KRIMINALIST“
Liebe Autorin, lieber Autor,
Sie haben einen Artikel in der Schublade oder eine Idee für einen Beitrag, den Sie dem „KRIMINALIST“ zur Veröffentlichung anbieten möchten? Darüber freuen wir uns! Weil es immer wieder Fragen zu den Modalitäten einer Veröffentlichung gibt, haben wir auf dieser Seite die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt. In den aktuellen Autorenrichtlinien finden Sie alles rund ums Veröffentlichen, angefangen von der formalen und inhaltlichen Gestaltung Ihres Beitrags, bis hin zur Honorierung und Rechteübertragung. Mit meinem Artikel „Mehr Mut zum Fall, bitte!“, der in Heft Nr. 5-6 erscheint, versuche ich, Ihnen ein wenig Appetit aufs Schreiben zu machen. Zugleich ist der Artikel ein konkretes Beispiel dafür, wie Sie den Umfang Ihrer eigenen Arbeit abschätzen können. Nach der Druckversion folgt eine Ausgabe des Artikels in word.doc und die Angabe der Zeichenzahl.
Die Bilder auf dieser Seite sind nicht nur zur Zierde ausgesucht, sondern sollen Ihnen zeigen, wie Bildquellen korrekt bezeichnet werden. Auch wenn freie Bilddatenbanken wie Pixabay nicht zwingend Quellenangaben fordern, sehen wir es als Fachzeitschrift als angemessen an, die Autoren nachzuweisen, sofern es welche gibt. (Wenn nicht, dann „o. A. – ohne (weitere) Angabe“.) Bitte geben Sie die Bildquellen aber nicht wie hier in den Bildern direkt an, sondern schicken Sie sie gesondert mit.
Die aktuellen Autorenrichtlinien haben wir an dieser Stelle als Download für Sie zusammengefasst.
Informationen zur Länge der Beiträge finden Sie zudem hier zum Download.
Bei Fragen können Sie uns jederzeit per E-Mail kontaktieren.
Zehn Fragen, die der Redaktion im Zusammenhang mit Veröffentlichungen regelmäßig gestellt werden, möchten wir in einem kleinen FAQ beantworten.
Das kommt vor allem darauf an, in welchem Verfahrensstand der Fall ist. In noch nicht abgeschlossenen Ermittlungsverfahren hat grundsätzlich die Staatsanwaltschaft die Entscheidung darüber, was veröffentlicht werden darf. Unabhängig davon, besteht bei laufenden Verfahren immer die Gefahr, dass Details öffentlich werden, die für das Verfahren noch wichtig werden könnten.
Ist die Sache bereits abgeschlossen bzw. schon länger als ungeklärt abgelegt und lässt sich keine Zuständigkeit für eine Entscheidung finden, so besteht neben der Anonymisierung der Daten auch die Möglichkeit, lediglich die für die Falldarstellung wichtigen Sachinformationen herauszunehmen und diese in einen komplett neuen Kontext zu stellen, d.h. den Fall zu fiktionalisieren, so dass keine örtliche, zeitliche oder personelle Zuordnung mehr möglich ist. Eine Voraussetzung dafür ist allerdings, dass auch auf Zitate aus bereits veröffentlichten Beiträger zu dem Fall verzichtet werden muss, über die ja wiederum eine Zuordnung möglich wäre.
Im Prinzip gar nicht so viel: Am besten macht man sich erst einmal eine grobe Skizze, über welche Aspekte man genau schreiben will, denn meistens sind Praxisfälle so komplex, dass sie sich in ihren Einzelheiten gar nicht in einem einzigen Artikel darstellen lassen.
Man könnte sich also beispielsweise auf die Vernehmungen in einem Verfahren beschränken, oder auf eine besondere Ermittlungsmethode oder Spurenauswertung, die letztlich zum Täter führte. Wichtig ist, dass der Artikel eine innere Struktur aufweist und gut lesbar ist.
Es wäre jedoch auch kein Problem, erst einmal eine grobe Skizze zu entwerfen und mir zu schicken.
Nein. Das exklusive Nutzungsrecht wird nur für ein halbes Jahr übertragen; danach kann der Beitrag auch woanders veröffentlicht werden. Allerdings darf der Beitrag vorher nicht schon woanders erschienen sein.
In den Autorenrichtlinien gehe ich näher darauf ein – bitte dort weiterlesen. Eine rechtsverbindliche Antwort gibt jedoch nur der Autorenvertrag, den jeder Autor vor der Veröffentlichung von uns bekommt.
Ja. Derzeit beträgt das Honorar für einen Artikel bzw. Bilder
- anteilig 50 € je 6.000 veröffentlichter Zeichen inkl. Leerzeichen
- 50 € für ein veröffentlichtes Titelbild
- 15 € für ein veröffentlichtes Headerbild zu Beginn eines Beitrages
- 7,50 € für veröffentlichte Redaktionsbilder im Beitrag
Lediglich die Autorenbilder werden nicht honoriert. Auch Stockbilder (z. B. von Pixabay) sind nicht honorarfähig. Dazu finden Sie weitere Anmerkungen in den Autorenrichtlinien hier auf der Seite.
Ja. Es geht im Vertrag nicht nur um das Honorar, sondern um die Übertragung der Nutzungsrechte und vieles mehr. Wenn auf das Honorar verzichtet wird (was durchaus nicht selten vorkommt), wird das einfach bei uns im Abrechnungsbogen vermerkt, und damit ist die Sache erledigt.
Das kann ich nicht verbindlich sagen: Es hängt unter anderem vom Thema und vom Umfang (also vom konkreten Platz im Heft) ab.
Weil DER KRIMINALIST nur noch sechsmal im Jahr erscheint, sind die Zeiträume von der Einreichung bis zur Veröffentlichung eines Beitrags aber grundsätzlich länger geworden.
Sobald das Heft erschienen ist, erhalten alle Autoren eine PDF-Datei als Beleg von mir. Wer im Vertrag angegeben hat, dass er auch ein Druckexemplar möchte, erhält auch dieses zeitnah nach der Veröffentlichung.
Da ich allerdings ohnehin mit allen Autoren der aktuellen Ausgabe in engem Kontakt stehe (z. B. Abstimmung der Endkorrekturen), wissen sie in der Regel genau, wann ihr Beitrag zur Veröffentlichung geplant ist.
Auch hier kann ich keinen konkreten Zeitraum nennen. Alle eingehenden Artikel und Anfragen werden bearbeitet und beantwortet.
Also: Auch wenn es mit der Antwort im Einzelfall mal etwas dauern sollte, kommt sie ganz bestimmt. Wenn es sehr lange dauern sollte, darf aber auch gern mal nach dem Zwischenstand gefragt werden.
Ja. Um eine passende Bebilderung kümmert sich dann die Redaktion.
Besser wäre es, zunächst ein Konzept zu schicken und die Idee kurz zu erläutern. Das spart beiden Seiten viel Aufwand und Zeit.