Transparenz

Informationen über den Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. entsprechend der Selbstverpflichtung der Initiative Transparente Zivilgesellschaft.


1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr

2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen unserer Organisation
Der Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. (BDK) ist Berufsvertretung aller in der Kriminalitätsbekämpfung Beschäftigten und parteipolitisch unabhängig. Seit seinem Bestehen bekennt sich der BDK zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und tritt extremistischem, rassistischem und fremdenfeindlichem Gedankengut entgegen. Er und seine Mitglieder bekennen sich zu den nachfolgenden Werten:

  • Respekt gegenüber der Würde jedes Menschen
  • Chancengleichheit und Vielfalt
  • Aktives Eintreten gegen jegliche Form von Rassismus, Antisemitismus, Fremdenfeindlichkeit, Diskriminierung und Ausgrenzung
  • Verteidigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung
  • Gleichbehandlung aller Menschen unabhängig von ihrem Alter oder Geschlecht, ihrer sozialen, ethnischen und kulturellen Herkunft, Weltanschauung, Religion, politischen Überzeugung, sexuellen Orientierung

  • zur Satzung
  • allgemeine Angaben zu unseren Zielen
  • bezogen auf unsere Themenfelder

3. Angaben zur Steuerbegünstigung
Unsere Vereinsarbeit ist wegen Förderung der Kriminalprävention von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit. Der Verein ist nicht gemeinnützig.

4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger

Die Organe des BDK sind

5. Tätigkeitsbericht
in Erarbeitung


6. Personalstruktur

7. Angaben zur Mittelherkunft
Der BDK e.V. finanziert sich aus Mitgliedsbeiträgen gemäß Satzung und Beitragsordnung. Daneben vereinnahmt er finanzielle Mittel aus Teilnehmergebühren und Kooperationsverträgen zu Veranstaltungen, z.B. Junge Kripo Camp. Kooperationspartner sind ausschließlich Kreditinstitute, Versicherungen und Verlage.

Der BDK kann dadurch politisch und finanziell unabhängig Positionen beziehen und agieren.


8. Angaben zur Mittelverwendung
Die finanziellen Mittel werden ausschließlich zur Finanzierung von Mitgliedsleistungen, Mitgliederverwaltung und zur Erreichung der Satzungsziele verwendet.

Jährlich wird der BDK und seine Tochtergesellschaften von gewählten unabhängigen Bundeskassenrevisoren geprüft, um die korrekte Verwendung der Mittel sicherzustellen. Zudem muss der Bundesvorstand in der Bundesdelegiertenversammlung den Mitgliedern transparente Einsicht in Einnahmen und Ausgaben gewähren. 


9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten

10. Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10 % des Gesamtjahresbudgets ausmachen
Keine juristische Person macht mit ihren Zuwendungen mehr als zehn Prozent der Gesamteinnahmen des Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. aus.