Meinungsblog des BDK Sachsen-Anhalt

Hier gibt´s den wöchentlichen Meinungsblog des BDK Sachsen-Anhalt, der zusätzlich zu den aktuellen Beiträgen auf unserer Landesseite erscheint. Während die Beiträge auf der Landesseite neutral informieren und das Tagesgeschäft abbilden, soll dieser Blog bewusst eine persönliche Einordnung und Meinung liefern.
Viele von uns haben die Nachricht aus Karlsruhe erst im Nebenbei mitbekommen: Ein weiteres Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Beamtenbesoldung – diesmal mit deutlichen Worten zur amtsangemessenen Alimentation. Für Juristinnen und Juristen ist das eine spannende Lektüre, für die Kolleginnen und Kollegen in der Kriminalpolizei in Sachsen‑Anhalt bedeutet es vor allem eins: Es geht um ihr Geld, um ihre Familien und um die Frage, ob der Dienstherr seine Versprechen hält. Und mitten in diese Diskussion hinein hat die Landesregierung angekündigt, den aktuellen Tarifabschluss nicht vollständig auf die Beamtinnen und Beamten zu übertragen – trotz klarer Koalitionszusage. Genau das ist der Anlass, warum wir dieses Thema jetzt offen ansprechen.
Die Diskussion um Geld ist bei uns längst nicht mehr abstrakt, sondern ganz konkret im Portemonnaie der Kolleginnen und Kollegen angekommen. Wer in Magdeburg, Stendal oder im Harz Schicht um Schicht schwere Verfahren stemmt, der merkt jeden Monat, ob die Politik ihre Besoldungszusagen ernst nimmt – oder ob am Ende doch wieder nur schöne Worte bleiben. Wenn man nach einem langen Spätdienst aus dem K 5, der Cybercrime‑Dienststelle oder der Kripo in der Fläche nach Hause fährt, interessiert niemanden die juristische Fußnote zum Alimentationsurteil – es zählt, ob das Gehalt reicht, um die Familie sicher durch das Jahr zu bringen.
In den letzten Monaten haben die Entscheidungen aus Karlsruhe vielen von uns erstmals schwarz auf weiß bestätigt, was wir seit Jahren sagen: Die Besoldung im öffentlichen Dienst – und damit auch bei der Polizei – war in Teilen verfassungswidrig zu niedrig. Das ist nichts, worauf man stolz sein kann. Gerade hier in Sachsen‑Anhalt, wo die Lebenshaltungskosten vielerorts zwar niedriger sind als in Hamburg oder München, wir aber gleichzeitig mit Bund, anderen Ländern und der Privatwirtschaft um Fachkräfte konkurrieren, spüren wir die Folgen direkt. Die Kollegin, die sich überlegt, ob sie mit ihrer Familie in den Speckgürtel von Magdeburg zieht, rechnet inzwischen ganz genau: Bleibe ich im Dienst oder gehe ich in die freie Wirtschaft?
Hinzu kommt: Einmalzahlungen und Sonderprämien mögen sich auf den ersten Blick nett anfühlen, wenn die Überweisung kurz vor Weihnachten oder vor den Sommerferien kommt. Aber sie ändern nichts an der eigentlichen Schieflage. Sie tauchen nicht dauerhaft in der Tabelle auf, sie erhöhen nicht die Versorgung und sie geben vor allem keine Planungssicherheit. Wer in Burg, Köthen oder Halberstadt ein Haus abbezahlt, braucht keine politisch motivierten „Geldspritzen“, sondern verlässliche Zahlen im Besoldungsbescheid. Unsere Leute tragen Verantwortung, sehen Dinge, die man nicht mehr vergisst, und arbeiten an Fällen, die ihnen auch privat nahegehen – das muss sich in der Besoldung widerspiegeln.
Für die Kriminalpolizei in Sachsen‑Anhalt kommt noch etwas dazu: Die Anforderungen steigen, die Verfahren werden komplexer, und gerade in den Bereichen Cybercrime, Kinderpornografie, Organisierte Kriminalität oder Finanzermittlungen sitzt die Konkurrenz praktisch nebenan im Gewerbegebiet – mit deutlich besseren Gehaltsangeboten. Wenn der Kollege aus der IT‑Forensik nach einem anstrengenden Tag im LKA in Magdeburg auf dem Heimweg an drei Firmen vorbeifährt, die alle mehr zahlen, dann ist „amtsangemessen“ nicht mehr nur ein juristischer Begriff, sondern eine Frage von Bleiben oder Gehen. Und jeder, der schon mal erlebt hat, wie eine erfahrene Spezialistin die Dienststelle verlässt, weiß, was das für die übrigen Teams bedeutet.
Als BDK Landesverband Sachsen‑Anhalt sagen wir deshalb klar: Geld ist nicht alles – aber es ist gelebte Wertschätzung. Wer in Koalitionsverträgen die zeit‑ und inhaltsgleiche Übernahme von Tarifergebnissen verspricht, muss sich daran messen lassen. Unsere Kolleginnen und Kollegen dürfen nicht jedes Jahr mit Widersprüchen, Musteranträgen und Fristen kämpfen müssen, nur um ihre Rechte zu sichern. Wir brauchen keine Minimal‑Lösungen an der verfassungsrechtlichen Untergrenze, sondern ein System, das fair, nachvollziehbar und zukunftsfest ist. Damit die junge Kommissarin aus Dessau nicht nach drei Jahren frustriert hinschmeißt, damit der Familienvater aus Salzwedel nicht ins Grübeln gerät und damit der erfahrene Kriminalist aus Halle seine letzten Dienstjahre nicht als „billige Ressource“ empfindet.
Geld ist am Ende immer auch eine Frage des Respekts. Wer erwartet, dass wir in Sachsen‑Anhalt hochprofessionell gegen Cybercrime, Clan‑Strukturen, häusliche Gewalt oder Kinderpornografie vorgehen, der muss bereit sein, diese Arbeit ordentlich zu bezahlen. Genau dafür werden wir als BDK weiter laut, unbequem und hartnäckig bleiben – im Landtag, gegenüber dem Innenministerium und überall dort, wo über unsere Besoldung entschieden wird.