4. Sitzung des geschäftsführenden Landesvorstands 2023

28.05.2023

Arbeitsgruppenberichte, Bundesvorstandssitzung, Termine, Haushaltsberatungen. Für Mitglieder sicherlich langweilig, lesen Sie diesen Bericht besser nicht.
Kriminalpolizei

Aufgrund anderweitiger Termine war der geschäftsführende Landesvorstand am 23. Mai 2023 in reduzierter Stärke in Magstadt zusammengekommen. Wieder galt es, eine umfangreiche Tagesordnung abzuarbeiten. Unsere Arbeitsgruppen erstatteten Sachstandsberichte u. a. zur Vereinsgründung und Mitgliederwerbung. Die große Anzahl von Terminanfragen zur Teilnahme des BDK zeigen: der BDK ist gefragter Ansprech- und Diskussionspartner! Wir haben verschiedenste Termine im geschäftsführenden Landesvorstand verteilt. Ein paar wichtige Dinge müssen wir noch etwas weiter ins Jahr hineinschieben.

Steffen Mayer, Petra Wiesel und Rainer Rösch berichteten zudem aus der Bundesvorstandssitzung in Kassel. In der Frühjahrs-Sitzung wurde der Antrag aus Baden-Württemberg zur Unterzeichnung der Charta der Vielfalt durch den BDK-Bundesverband angenommen. Dieser Schritt freut uns sehr. Im Bereich der Kriminalpolitik, wird die bereits 2022 eingesetzte Arbeitsgruppe rund um die Fragen zur geplanten Cannabis-Legalisierung die neusten Vorschläge der Bundesregierung bewerten. Hier wird sicherlich wieder ein seriöses und ausgewogenes Papier entstehen, wie es bereits letztes Jahr als Positionspapier des BDK verabschiedet worden ist.

Jede und jeder merkt es im Geldbeutel. Viele Dinge sind teurer, einige Dinge sehr viel teurer geworden. Das trifft natürlich auch den BDK, beispielsweise bei den Verbrauchsartikeln oder der Miete für unsere Landesgeschäftsstelle. Wir haben deswegen einige Dinge auf den Prüfstand gestellt (und wollen ein paar Weichen stellen). Die noch für dieses Jahr geplante Vereinsgründung, die sich aus einem verbindlichen Beschluss des Bundesverbands ergibt, schlägt als außerordentlicher Landesdelegiertentag zusätzlich zu Buche.

Ja, die Inflation. Während die Verhandlungen im TVöD abgeschlossen sind und das BMI wohl angekündigt hat, den Tarifabschluss auch auf die Beamt:innen, Pensionär:innen und Versorgungsempfänger:innen zu übertragen (wobei die Frage noch ungeklärt ist, wie man hier mit dem vereinbarten Sockelbetrag umgehen wird, der bei der Beamtenschaft Probleme beim Abstandsgebot ergeben dürfte) – stehen die Verhandlungen im TV-L vor der Türe. Der Tarifvertrag läuft bis Ende September des Jahres, und glaubt man den letzten Steuerschätzungen, dann werden die Klagen der Politik laut sein, wenn es zur Nagelprobe kommt. Fakt ist, entweder trägt die Folgen der Inflation der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer (oder beide). Und bislang (wir erinnern uns: zuletzt 14 Monate eine Nullrunde und dann zum 1.12.2022 + 2,8 % im Jahr der Rekordinflation 2022) ist die Verteilung der Last deutlich zu Lasten der Arbeitnehmer gegangen. Das kann 2023 nicht genauso laufen!

Wenn Sie hier angekommen sind und sich gelangweilt haben, dann sei auf die Warnung oben verwiesen – ja und wenn nicht, freut uns das.

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