Rechtsgrundlage höchstrichterlich durch BGH bestätigt, § 81b Abs. 1 StPO kann weiter angewandt werden.
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Verabschiedung des 45. Studienganges der HfPol Baden-Württemberg in Villingen-Schwenningen
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Was auf dem Papier längst geregelt ist, scheitert in der Praxis oft an alten Denkweisen. Der BDK BW fordert: Nutzt endlich die Chancen moderner Arbeit!
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