Ich würde zwar gerne über einen Fall aus meiner Praxis schreiben, aber darf ich die Daten denn überhaupt verwenden?

Das kommt vor allem darauf an, in welchem Verfahrensstand der Fall ist. In noch nicht abgeschlossenen Ermittlungsverfahren hat grundsätzlich die Staatsanwaltschaft die Entscheidung darüber, was veröffentlicht werden darf. Unabhängig davon, besteht bei laufenden Verfahren immer die Gefahr, dass Details öffentlich werden, die für das Verfahren noch wichtig werden könnten.

Ist die Sache bereits abgeschlossen bzw. schon länger als ungeklärt abgelegt und lässt sich keine Zuständigkeit für eine Entscheidung finden, so besteht neben der Anonymisierung der Daten auch die Möglichkeit, lediglich die für die Falldarstellung wichtigen Sachinformationen herauszunehmen und diese in einen komplett neuen Kontext zu stellen, d.h. den Fall zu fiktionalisieren, so dass keine örtliche, zeitliche oder personelle Zuordnung mehr möglich ist. Eine Voraussetzung dafür ist allerdings, dass auch auf Zitate aus bereits veröffentlichten Beiträger zu dem Fall verzichtet werden muss, über die ja wiederum eine Zuordnung möglich wäre.