Was wir tun
Wer wir sind - was wir wollen - was wir bieten
Am 28. Sept. 1968 wurde der BDK gegründet, weil die Kripo in den damals bestehenden drei Polizeigewerkschaften eine hoffnungslose Minderheit war und ihre berufsspezifischen Belange den Mehrheitsverhältnissen geopfert wurden. Daran hat sich bis heute nichts geändert. Den Organisationsveränderungen innerhalb der Vollzugspolizei (in Teilbereichen veränderte sachliche Zuständigkeiten) hat der BDK auch in seiner Satzung Rechnung getragen.
Der BDK ist der gewerkschaftliche Berufsverband der Angehörigen der deutschen Kriminalpolizei und anderer in der Kriminalitätsbearbeitung tätiger Polizeiangehöriger (§ 1 Abs. 3 der BDK-Satzung).
Der Bund Deutscher Kriminalbeamter
ist politisch neutral und unterliegt auch keinen dachgewerkschaftlichen Einflüssen oder Vorgaben und wird auch nicht von Berufsfunktionären geführt,
Der Bund Deutscher Kriminalbeamter
vertritt kompetent und ausschließlich die beruflichen und sozialen Belange seiner Mitglieder
Der Bund Deutscher Kriminalbeamter
leistet durch sein Wirken in der Öffentlichkeit, in der Politik und in der Polizei seinen gewerkschaftlichen Beitrag für die Innere Sicherheit.
Der Bund Deutscher Kriminalbeamter
sieht es als seine Pflicht an, Fehlentwicklungen aufzuzeigen und geeignete Vorschläge für die wirksame Kriminalitätskontrolle zu unterbreiten. BDK-Konzeptionen und Dokumentationen sind ein Ausdruck dieser Verpflichtung.
Der Bund Deutscher Kriminalbeamter
strebt zu den Trägern politischer Verantwortung, zu anderen Gewerkschaften und Berufsverbänden sowie zu den Medien ein den gemeinsamen Interessen dienendes Verhältnis an.
Der Bund Deutscher Kriminalbeamter
bekennt sich ausdrücklich zum Berufsbeamtentum für die Polizei
Der Bund Deutscher Kriminalbeamter
bejaht die Einheit der Polizei im Sinne einer funktionalen Integration aller Fachsparten.
Zentrale Forderungen des BDK sind u.a.:
- Auswahl des Personals der Kriminalpolizei orientiert sich an dem Anforderungsprofil des Berufsbildes.
- Personalrekrutierung erfolgt anhand der Übernahme geeigneter Bewerber aus der Schutzpolizei und durch Direkteinstellungen (Seiteneinstieg).
- Erhöhung des Frauenanteils in der Kriminalpolizei.
- Einstellung von Ausländern in die Kriminalpolizei.
- 30 % Anteil der Kriminalpolizei an der Gesamtpolizei.
- Übertragung von administrativen Tätigkeiten auf Angestellte.
- Vereinheitlichung der Ausbildungsinhalte.
- Gemeinsame, nicht inhaltsgleiche, verwendungsbezogene Ausbildung von Schutz- und Kriminalpolizei an Fachhochschulen und an der
Polizeiführungsakademie. - Kontinuierliche Fortbildung von Kriminalisten in speziellen kriminalpolizeilichen Fortbildungseinrichtungen.
- Internationale Fortbildung an einer europäischen Führungsakademie.
- Zweigeteilte Laufbahn für die Kriminalpolizei in sachbearbeitenden (gehobenen) und leitenden (höheren) Dienst.
- Besoldung kriminalpolizeilicher Sachbearbeiter nach A11-A13
- Berechenbarkeit von Aufstiegs- und Beförderungschancen
- Prüfungsfreie und prüfungserleichterte Überleitung bewährter Führungskräfte des gehobenen Dienstes in den höheren Dienst.
- Flexible Gestaltung des Pensionsalter ab dem 55 Lebensjahr.
- Leistungsgerechte Bezahlung der Angestellten im Polizeidienst.
- Anpassung der Besoldung in den neuen Bundesländern an "Westniveau".
- Spitzenfunktionen der kriminalpolizeilichen Führung in B-Besoldung.
- Verbesserung der Hinterbliebenenversorgung.
- Einheit der Polizei im Sinne einer funktionalen Integration beider Fachsparten.
- Einheitliche Aufbauorganisation der Polizeien der Länder, speziell der Kriminalpolizei.
- Gewährleistung von tatort- sowie tatzeitnaher Kriminalitätssachbearbeitung.
- Zusammenfassung aller Kriminalitätssachbearbeiter und -sachbearbeiterinnen in der Kriminalpolizei.
- Einrichtung spezieller Organisationseinheiten zur Bearbeitung von Deliktsfeldern mit besonderer Bedeutung, z.B. Organisierte Kriminalität, Wirtschaftskriminalität, Rauschgiftkriminalität, Umweltkriminalität und Korruption.
- Sachkompetente, kooperative Führung von Kriminaldienststellen nur durch Kriminalisten.
- Ausbau des Bundeskriminalamtes als Zentralstelle für das polizeiliche Auskunfts- und Nachrichtenwesen und für die Kriminalpolizei.
- Einrichtung eines zentralen europäischen Kriminalamtes EUROPOL mit Zentralstellenfunktion ähnlich dem BKA und mit speziellen Ermittlungskompetenzen.
- Ausstattung der Kriminalpolizei mit modernsten technischen Hilfsmitteln zur beweiskräftigen Überführung von Straftätern.
- Zeitgemäße Büroausstattung, Informations- und Kommunikationstechnik.
- Arbeitsmedizinischen Erfordernissen entsprechende Arbeitsbedingungen
- Harmonisierung der Personalvertretungsgesetze.
- Eigene Personalvertretung für die Kriminalpolizei.
- Konsequente Anwendung des kooperativen Führungssystems.
- Vereinheitlichung der Polizeigesetze der Länder
- Anpassung des materiellen und formellen Rechts an die Erfordernisse moderner Kriminalitätskontrolle.
- Fortschreibung und Anpassung des strafrechtlichen Sanktionssystems.
- Eine Beweislastumkehr zur Abschöpfung krimineller Gewinne.
- Eine Kriminalstrategie, die in stärkerem Maße als bisher auf die Bekämpfung solcher Straftaten abzielt, die als besonders sozialschädlich anzusehen sind und die Rechtssicherheit in der Demokratie gefährden.
- Keine Entkriminalisierung im Bereich der Massenkriminalität.
- Qualifizierung des Wohnungseinbruchs zum Verbrechenstatbestand.
- Eine Erscheinungspflicht für Zeugen auch bei der Polizei.
- Auskunftspflicht von Behörden für die Zwecke der Strafverfolgung.
- Aufnahme des eingeschränkten Opportunitätsprinzips für die Polizei in die StPO.
- Reformen des Verfahrensrechts im Hinblick auf Tatzeitnähe, Beschleunigung des Verfahrens und Verhinderung der Prozessverschleppung.
- Verankerung des Schutzes vor Kriminalität als Staatsziel in der Verfassung.
- Entwicklung ressortübergreifender Strategien zur Kriminalitätskontrolle.
- Stärkung der Rechtsstellung des Kriminalitätsopfers und seine Entschädigung.