Hamburg

Was wir tun

Wer wir sind - was wir wollen - was wir bieten

Am 28. Sept. 1968 wurde der BDK gegründet, weil die Kripo in den damals bestehenden drei Polizeigewerkschaften eine hoffnungslose Minderheit war und ihre berufsspezifischen Belange den Mehrheitsverhältnissen geopfert wurden. Daran hat sich bis heute nichts geändert. Den Organisationsveränderungen innerhalb der Vollzugspolizei (in Teilbereichen veränderte sachliche Zuständigkeiten) hat der BDK auch in seiner Satzung Rechnung getragen.

Der BDK ist der gewerkschaftliche Berufsverband der Angehörigen der deutschen Kriminalpolizei und anderer in der Kriminalitätsbearbeitung tätiger Polizeiangehöriger (§ 1 Abs. 3 der BDK-Satzung).

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter
ist politisch neutral und unterliegt auch keinen dachgewerkschaftlichen Einflüssen oder Vorgaben und wird auch nicht von Berufsfunktionären geführt,

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter
vertritt kompetent und ausschließlich die beruflichen und sozialen Belange seiner Mitglieder

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter
leistet durch sein Wirken in der Öffentlichkeit, in der Politik und in der Polizei seinen gewerkschaftlichen Beitrag für die Innere Sicherheit.

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter
sieht es als seine Pflicht an, Fehlentwicklungen aufzuzeigen und geeignete Vorschläge für die wirksame Kriminalitätskontrolle zu unterbreiten. BDK-Konzeptionen und Dokumentationen sind ein Ausdruck dieser Verpflichtung.

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter
strebt zu den Trägern politischer Verantwortung, zu anderen Gewerkschaften und Berufsverbänden sowie zu den Medien ein den gemeinsamen Interessen dienendes Verhältnis an.

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter
bekennt sich ausdrücklich zum Berufsbeamtentum für die Polizei

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter
bejaht die Einheit der Polizei im Sinne einer funktionalen Integration aller Fachsparten.


Zentrale Forderungen des BDK sind u.a.:

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