Was wir tun
Der BDK ist der einzige gewerkschaftliche Berufsverband, dessen Fokus in der Fortentwicklung und Verbesserung der Rahmenbedingungen kriminalpolizeilicher Sachbearbeitung liegt.
Bei der Umsetzung dieses Ziels agiert der BDK Hessen ausschließlich ehren- sowie nebenamtlich. Hier durch erreichen wir den größtmöglichen Praxisbezug unserer gewerkschaftlichen Arbeit, die zu großen Teilen durch unsere Mitglieder bestimmt wird und parteipolitisch unabhängig ist.
Als gewerkschaftlicher Berufsverband aller in der Kriminalitätsbekämpfung Beschäftigten sehen wir uns als Interessenvertreter sowohl der Tarifbeschäftigten wie auch der Beamtinnen und Beamten der Hessischen Kriminalpolizei.
Wesentliche Kernpunkte unserer verbandspolitischen Befassung sind:
- Gerechte Entlohnung kriminalpolizeilicher Kompetenz; Einstiegsamt A 11 für jede Sachbearbeiterin/jeden Sachbearbeiter.
- Stärkung der Aus- und Fortbildung; Einführung von Standards kriminalpolizeilicher Eignung.
- Abkehr von dem bisher praktizierten Weg der Rotation; Verwendungstiefe als Grundstein erfolgreicher Arbeit.
- Hessenweite Anhebung des Stellenanteils der Kriminalpolizei auf 30 Prozent.
- Einrichtung von Kriminaldauerdiensten in allen hessischen Präsidien.
- Berücksichtigung belastender Dienste bei der Kriminalpolizei – frühzeitiger Eintritt in den Ruhestand auch bei der Kripo.
Die Kripo ist nur im Fernsehen toll - Kampagne des BDK Hessen zur Steigerung der Attraktivität der Kriminalpolizei
Mit seiner "Kampagne K" will der BDK Hessen eine Steigerung der Attraktivität der Kriminalpolizei erreichen. Die vier Kernforderungen sollen einer möglichst breiten Öffentlichkeit bekannt gemacht werden und dadurch auf die bestehende Schieflage bei der Anerkennung kriminalpolizeilicher Arbeit hinzuweisen.
Natürlich werden wir unsere Forderungen bei allen ansehenden Gesprächsterminen mit den hessischen Behördenleitern, aber auch mit Vertreterinnen und Vertretern der Fraktionen des Hessischen Landtages vorstellen.
Im Laufe des Jahres 2020 werden wir unsere Kampagne, unter Einbindung der jeweiligen Bezirksverbände, mit zielgerichteten Aktionen in den Präsidien flankieren.
Um was geht’s ? Hier die Forderungen:
Wir fordern eine angemessene Vergütung von Bereitschaftsdiensten!
Rufbereitschaft honorieren! Was tun, wenn keiner mehr kommt?
Kriminalpolizeiliche Lagen erfordern immer mehr eine 24/7-Verfügbarkeit von Spezialisten, die im Rahmen des ersten Angriffs alle notwendigen Maßnahmen einleiten, um andauernde Gefahrensituationen zu beenden und eine effektive Strafverfolgung zu gewährleisten. Insbesondere im Bereich der Bearbeitung von Kapitaldelikten ist diese Verfügbarkeit nur durch Einrichtung von Rufbereitschaften umzusetzen, die aktuell mit einer Anrechnung von 1:8 berücksichtigt wird. Aus unserer Sicht stellt diese Regelung keinesfalls einen angemessenen Ausgleich für die privaten Einschränkungen dar, die solche Bereitschaftsdienste für unsere Kolleginnen und Kollegen bedeuten.
Wir fordern die hessenweite Anhebung des Stellenanteils der Kriminalpolizei auf 30%!
Arbeit besser verteilen - Anteil K erhöhen!
Der hessenweite Stellenanteil der Kriminalpolizei liegt bei ca. 23 % und ist vor dem Hintergrund einer stetig zunehmenden Belastung lange nicht mehr angemessen. Die hessischen Kriminalbeamtinnen und -beamten sind, neben der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren im eigenen Zuständigkeitsbereich, zunehmend in Sonderkommissionen, Besonderen Aufbauorganisationen und sonstige Einsatzlagen eingebunden (z. B. Soko Liemecke). Diese Tätigkeiten führen in großer Anzahl zu einem Bearbeitungsstau bei den Ermittlungsvorgängen, die im originären Aufgabenbereich häufig auch weiterhin zugeteilt werden. Nur eine mittelfristige Anhebung des Stellanteils der Kriminalpolizei auf hessenweit 30 % bietet die Grundlage, dass die anfallende Arbeit auch zukünftig mit der erforderlichen Qualität erledigt werden kann.
Wir fordern die Regelbeförderung für kriminalpolizeiliche Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter in die Besoldungsgruppe A11!
Qualität bezahlen - A11 muss Standard werden!
Regelbeförderung kriminalpolizeilicher Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter in die A 11 Die Anforderungen an die kriminalpolizeiliche Sachbearbeitung sind aufgrund der Komplexität vorhandener Kriminalitätsphänomene sowohl im Hinblick auf die fachliche Qualifikation als auch auf die Anzahl und den Umfang der Ermittlungsverfahren seit Jahren gestiegen. Ein Großteil der in Hessen anfallenden Überstunden wurde und wird von den Kolleginnen und Kollegen der Kriminalpolizei geleistet. Die vorgelegten Stellenhebungsprogramme der Landesregierung begrüßen wir zwar, sie sind jedoch nicht geeignet, der Gesamtheit aller Kriminalbeamtinnen und -beamten eine angemessene Wertschätzung zukommen zu lassen.
Wir fordern die Aufnahme kriminalpolizeilicher Verwendungen in die Aufzählung des §112 HBG!
Kripoarbeit ist belastend – gesetzlich normierte Ungleichbehandlung beenden!
Anerkennung berücksichtigungsfähiger Belastungszeiten nach § 112 Abs. 3 i. V. m. § 113 oder § 114 HBG bei der Kriminalpolizei Gemäß § 112 HBG berechtigen folgende dienstliche Verwendungen bei der Hessischen Polizei – je nach Dauer der Tätigkeit – zu einer vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand:
- Schicht- oder Wechselschichtdienst,
- Spezialeinsatzkommando
- Mobiles Einsatzkommando
- Polizeihubschrauberstaffel
- Operative Einheit im Außendienst mit regelmäßig wechselnde Arbeitszeit und regelmäßig wechselndem Arbeitsort
Aus Sicht des BDK bedeutet diese Regelung eine Ungleichbehandlung der Kriminalbeamtinnen und –beamten, die durch ständige Rufbereitschaften und häufig erforderliche zusätzliche Dienste an den Wochenenden und zur Nachtzeit ebenfalls besonderen Belastungssituationen ausgesetzt sind. Es ist daher nicht nachvollziehbar, warum eine Tätigkeit in einer Operativen Einheit im Außendienst mit regelmäßig wechselnder Arbeitszeit und regelmäßig wechselndem Arbeitsort als „belastender Dienst“ anerkannt und eine Tätigkeit bei einem Kommissariat für die Bekämpfung des Rauschgifthandels oder im Bereich der Bearbeitung von Tötungsdelikten nicht berücksichtigt wird.
Das Hessische PersonalVertretungsGesetz (HPVG) regelt alles Rund um den Personalrat, egal ob Wahl, Aufgaben, Rechte und Pflichten. Im Gesetz ist sogar eine Schweigepflicht der Personalratsmitglieder geregelt. Der Personalrat ist für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter da und nicht die Außenstelle einer Gewerkschaft.
Gemäß Gesetz hat der Personalrat eine Vielzahl von Aufgaben zu erfüllen. Dazu gehören unter anderem:
- Die Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen, Tarifverträgen, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen zu Gunsten der Beschäftigten überwachen und einfordern
- Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten entgegennehmen
- Gegenüber dem Leiter der Dienststelle auf die Erledigung der Beschwerden und Anregungen hinwirken
- Eingliederung und berufliche Entwicklung schwerbehinderter Beschäftigter und sonstiger schutzbedürftiger, insbesondere älterer Personen fördern
- Maßnahmen zu beantragen, die der Gleichstellung und Förderung von Frauen dienen
- Eingliederung ausländischer Beschäftigter in die Dienststelle und das Verständnis zwischen ihnen und den deutschen Beschäftigten fördern
- mit der Jugend- und Auszubildendenvertretung eng zusammenzuarbeiten
- Beteiligung beim Erstellen von Verwaltungsanordnungen zur Regelung von innerdienstlichen sozialen und personellen Angelegenheiten
Zu den regelmäßigen Aufgaben des Personalrats gehört die Mitbestimmung bei einer Vielzahl von sozialen Angelegenheiten, wie zum Beispiel
- Bestellung und Abberufung von Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten, Datenschutzbeauftragten, Fachkräften für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragten, Vertrauens- und Betriebsärzten.
- Einführung, Anwendung, Änderung oder Erweiterung von technischen Einrichtungen, die dazu geeignet sind, das Verhalten oder die Leistung der Beschäftigten zu überwachen.
- Regelungen zu Ordnung und Verhalten der Beschäftigten in der Dienststelle, wie zum Hausordnung, Vergabe von Telearbeitsplätzen, etc..
- Gewährung von Unterstützungen und entsprechenden sozialen Zuwendungen
Darüber hinaus stimmt der Personalrat bei einer Vielzahl von Personalangelegenheiten mit, wie zum Beispiel:
- Einstellungen
- Beförderung und Höhergruppierungen
- Versetzungen, Abordnungen sowie Umsetzungen über 6 Monate mit Wechsel des Dienstort
- Entlassungen und Beurlaubungen
- Dienstzeitverlängerungen
Bei großen Behörden, wie zum Beispiel dem Polizeipräsidium Frankfurt am Main, muss der Personalrat daher einmal in der Woche tagen und im Gremium seine Beschlüsse zu fassen
Der Personalrat überwacht, dass Vereinbarungen und Rechte zum Schutz und Vorteil der Mitarbeiter/innen eingehalten werden. Der Personalrat profitiert bei seinen Aufgaben aus den unterschiedlichen Erfahrungen und Lebensläufen seiner Mitglieder.
So wie sich der BDK in den letzten Jahren zu einer immer attraktiveren und moderneren Berufsvertretung entwickelt hat, wollen wir auch im Bereich Personalvertretung alte Zöpfe abschneiden und neue Standards etablieren.
Die Kandidatinnen und Kandidaten des BDK setzen sich durch eine offensiv ausgerichtete und mitarbeiterorientierte Personalratsarbeit für eine moderne und starke Personalvertretung einsetzen.
Die BDK-Mitglieder im örtlichen Personalrat nehmen regelmäßig in den Personalratssitzungen zu vielen Themen konstruktiv und nicht selten auch sehr kritisch Stellung gegenüber der Behördenleitung. Die gewählten BDK Personalratsmitglieder stehen allen Kolleginnen und Kollegen als Ansprechpartner zur Verfügung, ob bei Fragen, Problemen mit Vorgesetzen oder in den Dienststellen.
Überall dort wo es Kriminalpolizei gibt, sind auch Mitglieder des BDK im Personalrat vertreten.
Der BDK Hessen und seine Bezirksverbände organisieren regelmäßig spannende Fachveranstaltungen. Hier ein Rückblick auf die letzten Fachveranstaltungen:
Vortrag mit Wiederholungsgefahr – Mark T. Hofmann zu Gast beim BDK Frankfurt am Main
Erstmalig bei einer Fachveranstaltung des BDK Frankfurt am Main war der Raum bereits 30 min vor Beginn der Veranstaltung bis auf den letzten Platz gefüllt. Nach der Begrüßung durch den Bezirksvorsitzenden Michael Finger, Polizeivizepräsident Dr. Walter Seubert und Landesvorsitzenden Dirk Peglow, folgten mehr als 250 interessierte Kolleginnen und Kollegen gespannt dem Vortrag von Mark T. Hofmann zu den Themenfeldern Psychologie, Körpersprache, Operative Fallanalyse und Profiling.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfuhren in einem eindrucksvollen Vortrag, warum man Körpersprache nicht überbewerten sollte und warum Lügen erkennen unmöglich ist, wenn man nicht die „Baseline“ des Gegenüber kennt und vorher intensiv studiert hat.
Er verriet den Zuhörern den Unterschied zwischen Psychopathen und Narzissten und das Serienmörder maximal durchschnittlich intelligent sind. Das große Geheimnis des Profiling verriet er ebenfalls: No Input = No Output.
Der 2-stündige Vortrag verging wie im Flug und jeder der Anwesenden konnte am Ende eine Menge „neuer Skills“ mitnehmen, wie
- auf Details achten und zuhören
- bleibe bei der Regel - aber sei bereit deine Meinung zu ändern, wenn es einen Grund dafür gibt
- offene Fragen stellen, um was über das Gegenüber zu erfahren
Sehr interessant waren die Ausführungen und Erfahrungen von Herrn Hofmann zu den deutschen Polizeiberichten, die noch immer größtenteils in Fließtext verfasst werden. In den USA werden seit längerem nur noch Berichte zum Ankreuzen benutzt. Diese Verfahrensweise bietet den Vorteil, dass die Berichte leicht auswertbar sind und auf einfache Art und Weise Serien erkennbar werden.
Mark T. Hofmann beweis eindrucksvoll, warum er zu den Top-100-Rednern gehört. Er zog die Zuhörer mit seiner exzellenten Rhetorik, sowie Charme und Humor in seinen Bann.
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Vortrag von Frau Prof. Dr. Britta Bannenberg: „Sicherheit(-sgefühl) in hessischen Kommunen“
Am 16.10.2019 fand im Anschluss an die Mitgliederversammlung des Bezirkverbands Nordhessen in Kassel, eine Fachveranstaltung „Sicherheit(-sgefühl) in hessischen Kommunen“ statt. Für den Vortrag konnte Frau Prof. Dr. Britta Bannenberg gewonnen werden. Sie hat den Lehrstuhl für Kriminologie der Justus-Liebig-Universität Gießen inne und wurde in der letzten Bundesvorstandsitzung des BDK in Halle in den Wissenschaftlichen Beirat des BDK berufen. Das dies eine gute Wahl des Bundesvorstandes war, wurde anlässlich Ihres Vortrages deutlich.
Prof. Dr. Bannenberg gab zunächst einen allgemeinen und historischen Blick auf diverse wissenschaftliche Untersuchungen zum Thema „Sicherheitsgefühl“. So hat Frau Bannenberg herausgearbeitet, dass neben einzelnen Problembereichen auch „physical disorder“ (verfallende Gebäude, verlassene Grundstücke, Müll und Verschmutzungen) und „social disorder“ (herumhängende Jugendliche, Obdachlose und öffentlicher Drogenkonsum) für das subjektive Sicherheitsgefühl von besonderer Bedeutung seien.
Im weiteren Verlauf Ihres Vortrages erläuterte Frau Bannenberg konkret das KOMPASS Projekt des Hessischen Innenministeriums und Ihren Part, der wissenschaftlichen Bekleidung. Ziel der KOMPASS Initiative ist es, im Netzwerk von Polizei, Kommunen und Bürgern die Sicherheit und das subjektive Sicherheitsgefühl vor der Haustür zu optimieren. Seit dem Start von «Kompass» sind dem Projekt zur Kriminalitätsprävention mittlerweile über 40 Städte und Gemeinden im Land beigetreten.
Frau Bannenberg präsentierte Beispielzahlen von fünf Kommunen. Nach ihrer Auswertung ist das Unsicherheitsgefühl bei den Menschen in den einzelnen Kommunen regional sehr unterschiedlich. Es reiche daher nicht, die Polizeiliche Kriminalstatistik von Hessen zu nehmen, um Rückschlüsse für Präventionsmaßnahmen insgesamt zu ziehen, betonte die Professorin.
Die Ängste der Bürger hingen oftmals mit dunklen und dreckigen Gassen, verlassenen Läden, Obdachlosen, Ausländern oder Plätzen mit Angetrunkenen zusammen, erklärte die Kriminologin. Dazu komme das Dunkelfeld der Straftaten vor Ort. Vielfach würden Bagatelldelikte von den Menschen gar nicht mehr angezeigt. Die offizielle Statistik der Polizei beinhalte daher nur einen Bruchteil der tatsächlichen Straftaten. Das wirke sich auch auf das subjektive Empfinden der Menschen in ihrer direkten Umgebung aus.
Nach einer Fragenrunde, beendete Frau Prof. Dr. Bannenberg ihren sehr interessanten Vortrag nach ca. 1 ½ Stunden.
Zu den Einstellungsterminen der Hessischen Polizei im Februar und September findet an allen vier Standorten der Hochschule für Polizei und Verwaltung (HfPV) der Tag der Gewerkschaften statt, bei dem wir uns seit vielen Jahren im Rahmen eines Vortrages und mit einem Infostand den jungen Auszubildenden und Studenten vorstellen.
Vor Ort kann man sich über die vielen Vorteile einer Mitgliedschaft im BDK informieren. Der BDK unterstützt seine Mitglieder bereits im Studium und ermöglicht so einen erfolgreichen Start ins Berufsleben bei der hessischen Polizei.
Der BDK Hessen hält für alle neuen Mitglieder ein tolles Begrüßungspaket bereit:
Gemäß der Satzung des BDK Hessen wird spätestens alle vier Jahre ein Landesdelegiertentag einberufen, auf dem ein neuer Landesvorstand gewählt wird und über die Neuausrichtung des Landesverbandes entschieden wird.
Der letzte ordentliche Landesdelegiertentag fand im November 2020 wegen Corona nur online und ohne Vorstandswahlen statt. Beim außerordentlichen Landesdelegiertentag im Oktober 2021 wurde ein neuer Vorstand gewählt. Der nächste ordentliche Landesdelegiertentag findet spätestens im November 2024 statt.
Am Freitag, den 10.05.2019, lud der Landesverband Hessen zum 50. Jubiläum des BDK-Hessen in den Kaisersaal des Frankfurter Römers ein. Neben vier Ehrenvorsitzenden, vielen Ehrengästen aus Politik, der hessischen Polizeiführung, Partnern und den Reihen des BDK konnte auch ein Gründungsmitglied des BDK-Hessen der aller ersten Stunde begrüßt werden – Dagmar Klimm. Seit Januar 1969 ist Dagmar Klimm dem BDK-Hessen treu geblieben und wurde hierfür im Beisein des hessischen Ministers des Innern und für Sport, Peter Beuth, mit dem Ehrenbembel des LV-Hessen, Ehrennadel und Urkunde gewürdigt.
Nach einleitenden Begrüßungsworten der Gastgeberin, Frau Stadträtin Nazarenus-Vetter, stellte der Landesvorsitzende, Dirk Peglow, in seiner Rede das hohe ehrenamtliche Engagement der Mitglieder des BDK voran, ohne dass der „stete Tropfen über Jahre nie den Stein hätte aushöhlen können“. Es sei dem Weitblick der Gründungsmitglieder zu verdanken, dass der BDK mit seinem kontinuierlichen Engagement heute dort angekommen ist, wo er ist. Als ein verlässlicher Partner auf allen Ebenen der polizeilichen Führung und der Politik.
Diese über die Jahre wachsenden Anforderungen sowohl im dienstlichen Alltag als auch in der ehrenamtlichen Verbandsarbeit wurden durch die Landesregierung erkannt, so dass seit dem 28.10.2018 die Förderung des Ehrenamtes als Staatsziel in die hessische Verfassung aufgenommen wurde und als Ausdruck der Wertschätzung u.a. der Arbeit des BDK zu würdigen ist. Peglow forderte in diesem Zusammenhang den Hessischen Innenminister mit einem Augenzwinkern dazu auf, bei einer der kommenden IM-Konferenzen dies als Vorzeigeengagement Hessens mit in die übrigen Länder zu tragen, damit derzeitige Barrieren der Verbandsarbeit aufgebrochen, wenn nicht sogar abgeschafft werden können, um den engagierten Kolleginnen und Kollegen den Rücken zu stärken.
Staatsminister Peter Beuth wies selbst in seiner Ansprache darauf hin, dass die Kriminalpolizei einen sehr wichtigen Beitrag für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in Hessen liefere, gerade und erst recht bei den aktuell geführten bundesweiten Diskussionen über die Integrität der Polizei an sich. Beuth zeigte zudem den gewonnenen Meilenstein durch die Einführung von neuer Auswerte- und Analysesoftware bei der hessischen Polizei (hessenDATA) auf, durch welchen Hessen einen doch wesentlichen Schritt in der Bekämpfung der Kriminalität nach vorne gemacht hat.
Auch der Bundesvorsitzende des BDK, Sebastian Fiedler, verdeutlichte in seiner Rede, dass die digitale Revolution voranschreite, man dieser nur mit adäquaten Mitteln begegnen könne und forderte neben der digitalen „Aufrüstung“ in diesem Kontext zusätzlich eine stärkere Zusammenarbeit zwischen den europäischen Sicherheits- und Justizbehörden.
Der Ehrenvorsitzende, Günter Brandt, schilderte die Geschichte des hessischen BDK eindrucksvoll und auf angenehme Weise anhand der Landesdeligiertentage und umrahmte dies mit persönlichen Anmerkungen und Anekdoten, die zum Schmunzeln verleiteten.
Die Gruppe „Partido Gold“ nahm alle Anwesenden auf eine Reise der Kriminalistik und Spionage von „James-Bond-Medley“, „Miss Marple“ bis hin zu „Harlem Nocturne“ mit und gab dem gesamten Festakt das gewisse Etwas.
Alles in allem eine äußerst gelungene und würdige Veranstaltung, die der Arbeit des BDK der vergangenen Jahre gerecht wird und auf noch viele weitere Jahre der aktiven Mitgestaltung und Weiterentwicklung hoffen lässt.
Aufgrund ihrer herausragenden Leistungen und Verdienste um den BDK Landesverband Hessen wurden die ehemaligen Landesvorsitzenden zu Ehrenvorsitzenden ernannt:
- Hans Beurenmeister
- Horst Nies
- Hubertus Harras
- Günter Brandt
(von links nach rechts: H. Beurenmeister, H. Nies, H. Harras, G. Brandt)
Der BDK Hessen kooperiert nur mit Partnern, von dessen Leistungen und Angeboten wir überzeugt sind. Eine Krankenversicherung ist für alle Kriminalbeamtinnen und Kriminalbeamte notwendig, kann aber sehr teuer sein.
Die Freie Arzt- und Medizinkasse (FAMK) zusammen mit ihrem Partner der Inter-Versicherungsgruppe versichert schon seit langen Jahre viele Polizeibeamte und Feuerwehrleute.
Die FAMK rechnet einfach und praktisch per Krankenkassenkarte ab und erspart viel Zeit für eine aufwendige Beihilfeabrechnung. Sie erledigt die kompletten Beihilfeangelegenheiten für ihre Mitglieder. Daneben bietet die FAMK mit der Inter-Versicherungsgruppe auch alle zusätzliche Möglichkeiten, berufsspezifische Gefahren, wie z. B. die Polizeidienstunfähigkeit gem. PDV 300 abzusichern. Fordern Sie das besondere Fachwissen und informieren Sie sich bei den Kolleginnen und Kollegen der FAMK.
Wir können die FAMK mit gutem Gewissen empfehlen!
Alle örtlichen Ansprechpartner der FAMK findet man auf der Website der FAMK: https://www.famk.de/service-kontakt/regionale-ansprechpartner/?size=134