150 Euro sind da — und der Job bleibt derselbe
18.08.2026
Magdeburg, 17.08.2026
Manchmal ist eine gute Nachricht auch eine, die man einordnen muss. Seit dem 29. Juli 2026 ist die Zulage nach § 18a Erschwerniszulagenverordnung Sachsen-Anhalt im Bezahlsystem produktiv, seit August läuft die Buchung in Promis, die ersten Auszahlungen erreichen jetzt die Konten. 150 Euro monatlich für die Kolleginnen und Kollegen, die mehr als die Hälfte ihrer Arbeitszeit mit der Bearbeitung von Kinder- und Jugendpornografie oder sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen befasst sind.
Das ist eine gute Nachricht. Und sie ist überfällig.
Ich schreibe das nicht als Beobachter. Wer mit den Kolleginnen und Kollegen aus den einschlägigen Kommissariaten, aus der Auswertung, aus der Kriminaltechnik spricht, weiß, was diese Arbeit ist. Es sind Videos, die niemand sehen will. Es sind Bilder, die man nicht mehr aus dem Kopf bekommt. Es ist die Pflicht, gerichtsfest zu beschreiben, was da eigentlich passiert – oft mehrfach, oft in Vernehmungen, oft im Beisein von Geschädigten. Und es ist die Verantwortung, dabei den Kopf klar zu halten, damit Verfahren stehen und Täter verurteilt werden.
Wer diese Arbeit macht, tut das nicht wegen einer Zulage. Aber wer diese Arbeit macht, hat ein Recht darauf, dass der Dienstherr sie als das behandelt, was sie ist: eine besondere Erschwernis, die über normale Belastung hinausgeht.
Deshalb ist die Einführung des § 18a ErschwZulV LSA richtig. Und deshalb sage ich als Landesvorsitzender ausdrücklich: Danke an alle, die dafür gearbeitet haben – im Ministerium, im Finanzressort, in den Personalvertretungen, in den Berufsvertretungen. Ein Verhandlungserfolg, den wir uns nicht wegreden.
Wenn eine Erschwernis bundesweit dieselbe ist – und die Bearbeitung dieser Delikte ist in Halle nicht anders als in Düsseldorf oder Bremen –, dann gehört der Blick auf die anderen Länder zur fachlichen Einordnung.
Nordrhein-Westfalen zahlt seit 2021 300 Euro monatlich für dieselbe Tätigkeit, sowohl an Beamtinnen und Beamte als auch an Tarifbeschäftigte. Berlin und Bremen zahlen 200 Euro. Thüringen liegt bei 50 Euro, andere Länder haben bis heute keine eigene Regelung. Der Bundesrat-Vergleich, den Rheinland-Pfalz aufgemacht hat, kommt auf eine Spannbreite von 50 bis 300 Euro.
Sachsen-Anhalt liegt mit 150 Euro im mittleren Bereich dieses Rahmens. Das ist der Ausgangspunkt einer Debatte, nicht ihr Ergebnis. Die Belastung, die die Zulage ausgleichen soll, bemisst sich nicht am Standort, sondern am Delikt. Wenn wir das ernst nehmen, gehört die Frage nach der Höhe in die nächste Novellierungsrunde – ohne Erwartungsdruck und ohne parteipolitische Färbung, aber mit klarer fachlicher Linie.
Die Zulage ist Anerkennung. Sie ist verdient, sie kommt, das ist der aktuelle Stand.
Daneben steht die zweite Ebene, die durch keine Zulage abgedeckt wird und auch nicht abgedeckt werden soll: die Fürsorge des Dienstherrn für die konkrete Person am konkreten Arbeitsplatz.
Sachsen-Anhalt hat hier eine Grundlage. Es gibt die Psychosoziale Unterstützung im Landeskriminalamt, es gibt die Angebote der Zentralen Polizeidirektion, es gibt kollegiale Ansprechpartner in den Dienststellen. Diese Strukturen sind da. Die Frage, die aus kripo-fachlicher Sicht bleibt, ist eine andere: Sind sie verbindlich, sind sie flächendeckend, sind sie im Deliktsbereich schwerste sexualisierte Gewalt gegen Kinder auf einem Standard, der der besonderen Belastung entspricht.
Aus meiner Sicht liegt hier der eigentliche nächste Schritt. In dieser Reihenfolge:
Erstens die Rotation. Kein Kollege und keine Kollegin sollte unbefristet in diesem Deliktsmaterial arbeiten. Eine dokumentierte Rotationsperspektive, die von der Dienststelle getragen wird und nicht auf privater Initiative beruht, ist überfällig.
Zweitens die Verbindlichkeit der Supervision. Nicht als Angebot auf Nachfrage, sondern als Standard des Dienstherrn für diesen Deliktsbereich – vergleichbar strukturiert wie in anderen belasteten Sonderdienstbereichen.
Drittens die Rückkehrperspektive. Wer aus diesem Bereich in andere Verwendungen wechselt, darf keinen Karrierebruch riskieren und keine stille Etikettierung als „nicht mehr belastbar” mitnehmen.
Viertens die psychosoziale Betreuung als dokumentiertes Regelverfahren, nicht als Fürsorgezusatz. Auch das ist eine Umsetzungsfrage, keine Grundsatzentscheidung – die Grundsatzentscheidung ist längst gefallen.
Das sind keine Wünsche gegen den Dienstherrn. Es sind die Umsetzungsschritte, die aus einer beschlossenen Fürsorgestruktur ein verlässliches System machen.
Der zweite Punkt, der zur Zulage gehört, ist die Personaldecke. 150 Euro pro Monat sind keine Kompensation dafür, dass die Fallzahlen in diesem Deliktsfeld seit Jahren steigen, dass die NCMEC-Hinweise aus den USA in immer neuen Wellen kommen, dass die Auswertetiefe durch aktuelle Rechtsprechung eher zunimmt als abnimmt und dass jede Ermittlerin und jeder Ermittler in diesem Bereich mit Ressourcen arbeitet, die für die Fallmenge von gestern gedacht waren.
Wenn Sachsen-Anhalt ernsthaft über eine Zielzahl für die Landespolizei spricht, dann gehört diese Frage auf den Tisch: Wie viel Personal kommt tatsächlich in den Deliktsbereichen der schwersten Belastung an? Wie viele Stellen sind hier in den letzten fünf Jahren dazugekommen, wie viele weggefallen? Diese Fragen sind kein Vorwurf, sie sind die Grundlage dafür, dass die Zulage nicht zum Ersatz für strukturelle Antworten wird.
Was jetzt zu tun ist
Aus Sicht des BDK Sachsen-Anhalt ergibt sich daraus eine klare Linie:
Erstens, die Auszahlung des § 18a ErschwZulV LSA zügig und vollständig sicherstellen. Keine Personalstelle darf durch technische Verzögerungen hängen bleiben. Wer im Juli anspruchsberechtigt war, sieht das Geld auf dem Konto – rückwirkend, sauber, ohne bürokratische Hürden.
Zweitens, die vorhandenen Fürsorgestrukturen zum verbindlichen Standard weiterentwickeln – Rotation zuerst, dann Supervision, dann Rückkehrperspektive, dann dokumentierte Regelverfahren.
Drittens, den Personalansatz in diesem Deliktsfeld transparent machen. Wenn wir über einen substanziellen Kripo-Anteil in der Landespolizei reden, dann müssen wir auch offen sagen, wo dieses Personal in den Fachdienststellen ankommt – und wo nicht.
Viertens, den Zulagenbetrag in der nächsten Novellierungsrunde am Belastungsniveau messen und nicht am Kassenstand. Fachlich, ohne politische Färbung.
Zum Schluss
Ich freue mich für jede Kollegin und jeden Kollegen, die dieser Tage die 150 Euro auf dem Bescheid sieht. Das Geld ist verdient. Es ist überfällig. Und es ist das Ergebnis eines Verbandsmarathons, den viele mitgetragen haben.
Der Job bleibt derselbe. Und wir bleiben dran, bis nicht nur die Zulage stimmt, sondern das ganze Paket.