Sachsen-Anhalt

Nach den Wahlen: Die Kriminalpolizei bleibt dem Recht verpflichtet

27.09.2026

Magdeburg, 27.09.2026

Zwei Wahlen im September 2026 haben die politische Landschaft verschoben. In Sachsen-Anhalt ist die AfD am 6. September mit 43,8 Prozent stärkste Kraft geworden. Sie stellt 39 von 83 Abgeordneten und liegt damit drei Sitze unter der absoluten Mehrheit. In Berlin hat die Linke am 20. September nach dem vorläufigen Ergebnis mit 25,7 Prozent klar gewonnen und bereitet Sondierungen mit SPD und Grünen vor. Die Kolleginnen und Kollegen in beiden Ländern stellen dieselbe Frage: Was bedeutet das für uns?

Die Ausgangslagen unterscheiden sich grundlegend. Der AfD-Landesverband Sachsen-Anhalt wird vom Verfassungsschutz seit 2023 als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Das ist eine behördliche Bewertung, keine politische Meinung. Für die Berliner Linke gibt es keine solche Einstufung. Dort stellt sich eine andere Frage: Hält eine künftige Regierungspartei klaren Abstand zum Milieu der organisierten Kriminalität? Beide Fragen betreffen die Kriminalpolizei unmittelbar.

Die Polizei dient der Verfassung, nicht der Regierungspartei

Beamtinnen und Beamte dienen nach dem Beamtenstatusgesetz dem ganzen Volk, nicht einer Partei. Sie sind dem Grundgesetz, der Landesverfassung und dem Gesetz verpflichtet, gleich wer regiert. Wir sind kein Werkzeug einer Regierung. Unser Instrument gegen rechtswidrige Weisungen ist das Beamtenrecht. Es ist klar geregelt und hat sich bewährt.

Wer Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit einer Weisung hat, muss sie nach § 36 des Beamtenstatusgesetzes unverzüglich beim unmittelbaren Vorgesetzten geltend machen. Das ist keine Option, sondern Dienstpflicht. Wird die Weisung aufrechterhalten und bestehen die Bedenken fort, geht der Weg zur nächsthöheren Stelle. Bestätigt auch sie die Weisung, wird sie ausgeführt, und die Verantwortung liegt nicht mehr bei der Beamtin oder dem Beamten. Eine Anordnung, deren Ausführung erkennbar strafbar oder ordnungswidrig wäre oder die Menschenwürde verletzt, wird dagegen nicht ausgeführt. Zugleich verpflichtet uns das Gesetz, aktiv für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten. Ich habe großes Vertrauen in unsere Polizei. Die Kolleginnen und Kollegen stehen fest auf dem Boden dieser Grundordnung. Der BDK steht jedem Mitglied bei, das diesen Weg gehen muss, auch mit Rechtsschutz.

Sachsen-Anhalt: Kein Land abkoppeln, Regierungen an Entscheidungen messen

Bundesweit wird diskutiert, ob Sachsen-Anhalt unter einer AfD-geführten Regierung von sensiblen Sicherheitsinformationen abgeschnitten werden soll. Das halte ich für falsch. Gefahrenabwehr und Strafverfolgung sind gesetzlich geregelt, und die Länder sind zur Zusammenarbeit verpflichtet. Wie ich der Volksstimme gesagt habe: „Wenn wir abgeschnitten wären, wäre Sachsen-Anhalt eine Art Schweiz für Terroristen.“ Terroristen, Spione und Banden der organisierten Kriminalität halten sich an keine Landesgrenze. Polizei aus Niedersachsen oder Berlin durchsucht in Sachsen-Anhalt und umgekehrt. Das ist Alltag. Grundlage sind Bundesgesetze und Abkommen der Länder, die keine Landesregierung aushebeln kann.

Unser Rechtsstaat ist widerstandsfähig, weil seine Sicherungen nicht davon abhängen, wer regiert. Es gibt gestufte Geheimhaltung, Sicherheitsüberprüfungen und Zweckbindung. Informationen erhält nur, wer sie für seine Aufgabe braucht. Zugriffe auf polizeiliche Systeme werden protokolliert und sind nachvollziehbar. Wer politische Einflussnahme auf Ermittlungen befürchtet, sollte die Forderung des Deutschen Richterbundes unterstützen, das Weisungsrecht der Justizministerien gegenüber den Staatsanwaltschaften abzuschaffen. Das wäre ein Gewinn für den Rechtsstaat, gleich wer regiert.

Die AfD ist nicht verboten und wurde demokratisch gewählt. Ihre Einstufung durch den Verfassungsschutz nehmen wir ernst. Maßstab für unser Urteil über eine Landesregierung sind ihre Entscheidungen. Zu angekündigten Vorhaben beziehen wir schon jetzt klar Stellung. Die AfD will 150 bis 200 Stellen in Ministerien, Behörden und Landesgesellschaften neu besetzen, nicht nur an der Spitze, sondern auch auf der Ebene darunter. Für den Fall, dass ihre Arbeit „aktiv blockiert“ werde, hat ihr Spitzenkandidat „Maßnahmen“ angekündigt. Dass eine neue Regierung Minister, Staatssekretäre und politische Beamte austauscht, ist normal. Für alle anderen gilt Artikel 33 des Grundgesetzes: Ämter werden nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vergeben, und das Lebenszeitprinzip schützt die fachliche Unabhängigkeit des Berufsbeamtentums. Das gilt auch für Leitungsfunktionen im LKA, in den Polizeiinspektionen und in den Fachdienststellen. Das Parteibuch ist kein Kriterium. Greift eine Landesregierung rechtswidrig in Personalentscheidungen ein, wird der BDK betroffene Mitglieder begleiten und diese Entscheidungen gerichtlich überprüfen lassen.

Auch die angekündigte „freiwillige Bürgerwacht“ sehen wir kritisch. Sie soll beim Ordnungsamt angesiedelt werden, nicht bei der Polizei. Ausbildung, Befugnisse und Kontrolle sind offen. Sicherheit ist Aufgabe des Staates und braucht ausgebildetes Personal in klaren Strukturen. Statt Parallelstrukturen aufzubauen, muss die Landespolizei personell gestärkt werden.

Berlin: Abgrenzung zur organisierten Kriminalität ist Pflicht

Am Wahlabend erschien Issa Remmo auf der Wahlparty der Linken in Neukölln. Er gilt als Oberhaupt einer Großfamilie, deren Mitglieder unter anderem wegen des Einbruchs in das Grüne Gewölbe und des Diebstahls der Goldmünze aus dem Bode-Museum verurteilt wurden. Die Partei erklärt, er sei nicht eingeladen gewesen, die Veranstaltung sei öffentlich zugänglich gewesen. Bei der Feier der Landespartei in Kreuzberg wurde er abgewiesen. Die Spitzenkandidatin stellte klar, die Linke wolle mit organisierter Kriminalität nichts zu tun haben. Das ist richtig und notwendig.

Schwerer wiegt ein Chat, den ein Sohn Remmos nach der Wahl veröffentlicht hat. Ein Neuköllner Bundestagsabgeordneter der Linken schrieb darin im Februar: „Grüße mit Respekt zurück an deinen Vater“. Er hat den Kontakt eingeräumt, sich entschuldigt und lässt seine Mitarbeit im Innenausschuss des Bundestages vorerst ruhen. Unser Bundesvorsitzender Dirk Peglow hat es klar benannt: Für viele Einsatz- und Ermittlungsbeamte sind solche Bilder „ein Schlag ins Gesicht“.

Die Berliner Polizei rechnet nach dem Lagebild 2025 inzwischen 685 Personen der Clankriminalität zu. Allein 2025 wurden in diesem Bereich 952 Straftaten von 342 Tatverdächtigen erfasst. Hinter diesen Zahlen stehen jahrelange Ermittlungen, gemeinsame Einsätze von Polizei, Zoll, Finanz- und Ordnungsbehörden sowie Vermögensabschöpfung. Diese Arbeit wird entwertet, wenn Politik den Eindruck erweckt, man pflege respektvolle Beziehungen zu diesem Milieu. Das ist keine Frage einer einzelnen Partei. Der Maßstab ist für alle derselbe.

Was wir von jeder Regierung erwarten

Der BDK misst Regierungen an ihren Taten, nicht an ihrer Farbe. Für Sachsen-Anhalt und Berlin heißt das:

Erstens: Kein Land wird von der Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden abgekoppelt. Die bestehenden Schutzmechanismen werden konsequent angewendet. Das Weisungsrecht der Justizministerien gegenüber den Staatsanwaltschaften sollte abgeschafft werden.

Zweitens: Die Beschäftigten werden vor politisch motivierten Versetzungen und Umbesetzungen geschützt. Wer rechtmäßig handelt und Bedenken vorträgt, erhält verlässliche Rückendeckung des Dienstherrn.

Drittens: Der Koalitionsvertrag enthält ein verbindliches Bekenntnis zur weiteren Bekämpfung der organisierten und der Clankriminalität, mit Personal, Vermögensabschöpfung und gemeinsamen Einsätzen. Alle Mandatsträger grenzen sich klar von diesem Milieu ab.

Viertens: Parlamentarische Kontrolle der Polizei ist legitim und notwendig. Wo Antworten auf Anfragen Einsatzorte, Einsatzzeiten, eingesetzte Einheiten oder Bewaffnung bei Maßnahmen gegen kriminelle Strukturen berühren, braucht es in jedem Parlament verlässliche Regeln zum Geheimschutz, etwa die Beantwortung in eingestufter Form. Es geht um die Sicherheit der Kolleginnen und Kollegen und den Erfolg von Ermittlungen.

Fünftens: Für Sachsen-Anhalt bleiben unsere Forderungen der Maßstab für jede künftige Landesregierung. Dazu gehören eine eigene Laufbahn Kriminalpolizei, ein Anteil der Kriminalpolizei von 30 Prozent und eine verfassungsgemäße Besoldung.

Die Polizei hat in diesem Land schon viele Regierungen erlebt. Sie hat unter jeder ermittelt, aufgeklärt und dem Recht gedient. Daran ändert eine Wahl nichts. Wer regiert, muss aber wissen: Wir schauen genau hin.

Peter Alexander Meißner
Landesvorsitzender BDK Sachsen-Anhalt

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