Schleswig-Holstein

Landesweiter Kriminaldauerdienst

Der BDK setzt sich seit langem für die Einführung von landesweiten Kriminaldauerdiensten in Schleswig-Holstein ein. Sie arbeiten erheblich professioneller als Bereitschaftsdienste und sind arbeitszeitrechtlich ausgereift.

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2019 wurde mit politischer Unterstützung aus der Regierungskoalition die Einrichtung landesweiter Kriminaldauerdienste auf den Weg gebracht. Mittlerweile haben die Behördenleiter und der Hauptpersonalrat den Ergebnissen der AG KDD bzw. dem Erlass „Einsatz der Kriminaldauerdienste in Schleswig-Holstein im Rahmen des qualifizierten Sicherungs- und Auswertangriffs“ zugestimmt.

Endlich geht es mit der weiteren Professionalisierung kriminalpolizeilicher Arbeit und Entlastung der Basisdienststellen los!

Alle Informationen zum landesweiten Kriminaldauerdienst.