1. Mai 2022 – Forderungen des BDK Baden-Württemberg

01.05.2022

Dafür werden wir uns stark machen.
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Der 1. Mai ist gesetzlicher Feiertag und ein Tag der Arbeiterinnen und Arbeiter sowie deren Gewerkschaften. Unabhängig von den Wurzeln dieses Feiertags betrachten wir es als gewerkschaftlicher Berufs- und Fachverband der Kriminalpolizei für angemessen, uns in diesem Rahmen mit klassischen Arbeitsthemen und mit Blick auf die Diskussionen und Beschlüsse der letzten Woche öffentlich zu äußern:

Wir fordern für die Landesbeamtinnen und -beamten eine Reduzierung der Wochenarbeitszeit. 41 Wochenstunden sind in der heutigen Arbeitswelt keine angemessene Arbeitszeitregelung mehr. Dies auch mit Blick darauf, dass unser Dienstherr jederzeit fünf Mehrarbeitsstunden ohne Ausgleich pro Monat verlangen kann und uns jenseits von Regelungen und Schutzvorschriften des Arbeitszeitgesetzes rund um die Uhr einsetzt. Diese Forderung kann im Rahmen der Diskussion zu einem Lebensarbeitszeitkonto umgesetzt werden. Sie ist zur Entlastung dringend erforderlich.

Im Personalbereich fordern wir eine weitere Erhöhung des Einstellungskorridors für den Vollzug. Weiterhin bedarf es weiterer qualifizierter und gut bezahlter Stellen für Tarifbeschäftigte in der Ermittlungsassistenz.

Neue Aufgaben müssen unmittelbar mit neuem Personal hinterlegt werden.

Wir fordern weiterhin die stufengleiche Höhergruppierung im TV-L – es ist nicht nachvollziehbar, warum der Deutsche Gewerkschaftsbund und der Deutsche Beamtenbund hier ein Ungleichgewicht zwischen TV-L und TVöD akzeptiert haben, der zu mehr Konkurrenz im öffentlichen Dienst führt.

“Es kann nicht sein, dass Beschäftigte vor einer Höhergruppierung erstmal ausrechnen müssen, ob es sich überhaupt finanziell lohnt oder sie über Jahre hinweg sogar Gehaltseinbußen erzielen. Eine neue, anspruchsvollere Tätigkeit sollte stets mit einem Gehaltszuwachs belohnt werden. Alles andere ist so nicht hinnehmbar und zeigt keinerlei Anerkennung der geleisteten Arbeit! “, so die tarifpolitische Sprecherin des BDK Baden-Württemberg Dominique Möbius am 1. Mai 2022.

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Wir wollen ein eigenes Berufsbild für unsere Tarifbeschäftigten, dass der Lebenswirklichkeit entspricht – Polizeifachangestellte/Kriminalfachangestellte wäre eine treffendere Bezeichnung. Verbunden ist die Forderung nach einer Eingruppierung mindestens in EG8.

Die Stellenbesetzungssperre im Tarif muss wirklich dauerhaft ausgesetzt werden, die derzeitige Rechtslage lässt eine Rückkehr zur Stellenbesetzung zu.

Für den Polizeibereich und den Verwaltungsbereich fordern wir eine deutliche Stellenhebung im Bereich der Stellen in A12 und A13.

Die Polizeizulage muss wie in anderen Ländern ruhegehaltsfähig werden; das Bundesinnenministerium hat zuletzt die Pläne für die Bundespolizeibehörden vorgelegt. Zudem ist die Höhe der seit 2008 eingefrorenen Polizeizulage anzupassen.

Alle Beschäftigten in der (Kriminal-)Polizei müssen jährliche Fortbildungsmöglichkeiten haben. Weiterhin fordern wir, dass nebenberufliche Fortbildung stärker gefördert und im späteren Berufsleben stärker berücksichtigt werden muss und zwar nicht nur für Einzelne wie aktuell, sondern für alle.

Die Vergütung von Mehrarbeit muss besser bezahlt werden – zudem sind die Stundensätze für LoD deutlich anzupassen.

Die Erfahrungen in der Corona-Zeit haben es bewiesen. Es ist in vielen Bereichen mehr Homeoffice möglich. Wir warten immer noch auf eine Rahmen-Dienstvereinbarung. Die Justiz hat eine solche Vereinbarung für die Bereiche Telearbeit und Homeoffice bereits im November des letzten Jahres unterzeichnet. Damit einher geht die Forderung nach mobilen Arbeitsgeräten und einer Lösung jenseits unserer veralteten Moda-Technik.