1. Update - Widerspruchsverfahren Alimentation

31.12.2022

Die ersten Reaktionen auf die Anträge treffen ein. Dies ist ein widerspruchsfähiger Bescheid, gegen den innerhalb eines Montas Widerspruch eingelegt werden kann. Ein Vordruck wird hier Anfang Januar zur Verfügung gestellt werden.
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Liebe Kolleginnen und Kollegen,

bereits jetzt zwischen den Jahren treffen bei einigen die ersten Schreiben des DLZP als Reaktion auf die Anträge zur Neufestsetzung der Bezüge ein. Auf die mit unserem Musterschreiben ebenfalls getätigten Widersprüche wird darin nicht eingegangen.

Nach rechtlicher Beratung handelt es sich bei den uns bekannt gewordenen Antworten jeweils um widerspruchsfähige Bescheide, mit denen die Anträge auf amtsangemessene Erhöhung der Bezüge abgelehnt werden. Begründet wird dies lediglich damit, dass die Bezüge bzw. die Versorgung gemäß den geltenden gesetzlichen Grundlagen korrekt gezahlt worden seien.

Vielen Dank an alle einsendenden! Bitte keine weiteren Antworten dieses Inhalts übermitteln.

Wir empfehlen, innerhalb der genannten Frist von 4 Wochen Widerspruch einzulegen und bemühen uns, zu diesem Zweck in der ersten Januarwoche ein aktualisiertes Muster zur Verfügung zu stellen. Dieses wird wie zuletzt unseren Mitgliedern per E-Mail zur Verfügung gestellt und kann kurz darauf hier von allen Interessierten heruntergeladen werden.

Wir wünschen allen einen guten Rutsch und ein gesundes neues Jahr.

Der Landesvorstand

#amtsangemessene_Alimentation_ab_2022