1200 unentdeckte Tötungsdelikte pro Jahr

24.01.2019

Am 21.01. tagte die Expertenkommission des Landtags zur Bestattungskultur. Hierzu eingeladen war unser langjähriges Mitglied der Greifswalder Rechtsmediziner Dr. Klaus-Peter Philipp.
1200 unentdeckte Tötungsdelikte pro Jahr

Wie die Ostsee-Zeitung am 22. Januar in einem kleinen Beitrag mitteilte, bleibt etwa jedes zweite Tötungsdelikt in Deutschland unaufgeklärt, weil diese aufgrund fachlich schlechter Leichenschau sowohl seitens der Ermittlungsbehörden aber auch der Ärzteschaft einfach nicht erkannt wird. Dr. Philipp moniert diesen Umstand bereits seit Jahren. 

Das Bundesland Bremen hat sich bereits 2017 zu einer qualifizierten Leichenschau durch einen gesondert qualifizierten Leichenschauarzt gesetzlich verpflichtet. Auch hier regte der BDK schon eine Novellierung an (siehe https://www.bdk.de/lv/mecklenburg-vorpommern/aktuelles/unzureichende-leichenschau-in-mv-2013-beginnt-jetzt-ein-umdenken/)

„Wenn die Polizei sagt, das ist ein Suizid, gibt die Staatsanwaltschaft den Toten (zur Bestattung) frei“, sagte der Rechtsmediziner. Und weiter: „Wer wundert sich, wenn ein 85-Jähriger stirbt?“. Dr. Philipp sprach sich weiterhin für ein bundeseinheitliches Leichenschaurecht aus (Quelle: OZ vom 22.Januar 2019).

Der BDK M-V unterstützt seit geraumer Zeit die Initiativen zur verbesserten Leichenschau unseres Mitgliedes Dr. Philipp und fordert erneut die Politik auf, zu handeln. Zu einer qualifizierten Leichenschau gehört jedoch nicht nur die ärztliche Komponente, sondern auch dauerhaft fachlich fortgebildete Kriminalbeamte, insbesondere in den KDDs (Kriminaldauerdiensten). Dieser Aspekt ist vor allem solange wichtig, bis es zu einer gesetzlichen Neuregelung im Bestattungswesen kommt.

Dass etwas getan werden muss, bestätigt die Expertenkommission nach ihrer ersten Sitzung. Unter der entsprechenden Webseite des Landtages findet sich eine erste Stellungnahme, die folgende Aspekte bereits berücksichtigt:

  • Professionalisierung durch Hinzuziehung der Rechtsmedizin
  • spezielle Fortbildungen für Ärzte, die im Berufsalltag ansonsten nicht unbedingt auf diese Kompetenzen angewiesen sind
  • Fortbildung der Polizisten im Kriminaldienst
  • Nach Studien ergibt die Obduktion in der Mehrheit eine andere Todesursache als zuvor angenommen.
  • Derzeit wird nur in rund 3 % der Sterbefälle obduziert.
  • Erneuerung der Gestaltung der Todesbescheinigungen ohne Widersprüche
Der BDK unterstützt diese Forderungen ausdrücklich und regt an bei Bedarf als entsprechendes Expertengremium der Kommission zur Verfügung zu stehen.