„Kinderweihnachtsgeld“ vs. Familienzuschlag

17.07.2013

Mit dem durch den Senat beschlossenen Besoldungs- und Versorgungsänderungsgesetz, womit für die Beamtinnen und Beamten das Tarifergebnis für die Jahre 2013 und 2014 übernommen wird und welches der Hamburger Bürgerschaft nach ihrer Sommerpause zur Beschlussfassung vorliegt, wird eine vom BDK erkannte Ungerechtigkeit beim Familienzuschlag Stufe 1 für die alleinerziehenden Mütter und Väter beseitigt.
„Kinderweihnachtsgeld“ vs. Familienzuschlag

Mit der Änderung des Besoldungs- und Versorgungsgesetzes für die Beamtinnen und Beamten der Freien und Hansestadt Hamburg im Jahr 2011 wurde das sog. Weihnachtskindergeld in Höhe von EUR 300 pro Kind eingeführt, welches im Dezember des jeweiligen Jahres ausgezahlt wird. Dadurch kam es zu einer Benachteiligung für alleinerziehende Mütter und Väter. Bei ihnen wurde bei Auszahlung des Kinderweihnachtsgeldes der Familienzuschlag Stufe 1 für den Monat Dezember entweder zurückgefordert bzw. gar nicht erst ausgezahlt.

Grund war eine Kopplung beider Zahlungen. Mit der Zahlung des Kinderweihnachtsgeldes wurde ein bestimmter Maximalbetrag überschritten, der den Abzug des Familienzuschlages zur Folge hatte.

Der BDK hatte daraufhin umgehend diese Ungerechtigkeit, denn sie betrifft nur Alleinerziehende, dem SPD-Bürgerschaftsfraktionsvorsitzenden Dr. Andreas Dressel mitgeteilt und auf Änderung gedrängt. Mit Erfolg:

Mit dem aktuellen Änderungsgesetz wird diese Ungerechtigkeit beseitigt. Das Kinderweihnachtsgeld wird damit zukünftig vom Familienzuschlag der Stufe 1 entkoppelt. Der Familienzuschlag wird damit auch bei den Alleinerziehenden bereits ab diesem Jahr wieder vollständig ausgezahlt.

Die konstruktive Vorgehensweise des BDK hat sich auch dieses Mal wieder als der richtige Weg erwiesen!

 

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