„Schießstättenskandal“-Entschädigungen

21.01.2019

BDK erörtert Entschädigungsregularien mit dem Innensenator - erste Entschädigungen wurden zuerkannt - BDK beklagt unklares Entscheidungsverfahren der Bewertungskommission - Senat stellt sich der Verantwortung
„Schießstättenskandal“-Entschädigungen

Die Bewertungskommission zur Bewertung von Entschädigungszahlungen an Geschädigte des sog. Schießstättenskandals hat die ersten Bescheide verschickt und betroffenen Kollegen Zahlungen zuerkannt, die in der Regel zwischen 3.000 und 10.000 Euro liegen.

Erstaunt registrierten Betroffene und der BDK, dass hier trotz eines eigentlich klaren Kriterienkataloges, der zur Bestimmung der Entschädigung herangezogen werden sollte, Kollegen mit kurzer Verweildauer „an der Feuerlinie“ und vergleichbar leichten bis mittleren gesundheitlichen Einschränkungen genauso viel Geld zugesprochen bekamen wie Kollegen, die nahezu ihr gesamtes Dienstleben auf den Schießstätten verbracht haben.
 
Am 16. Januar sprach der BDK Berlin in konstruktiver Atmosphäre mit Herrn Innensenator Geisel über dieses Anliegen.

Herr Geisel betonte das Interesse des Berliner Senates an einer fairen Behandlung der Betroffenen. Er gab jedoch zu bedenken, dass die Kommission unabhängig arbeite. Bewertet werde nicht die Dienstzeit, sondern die gesundheitliche Einschränkung.

Schwierig sei nach wie vor, die Kausalität zwischen eingeatmeten Vergasungsrückständen (oder aufgewirbelten Schadstoffen vom Boden) und den auftretenden Erkrankungen nachzuweisen.

Herr Innensenator Geisel sicherte dem BDK zu:

  1. Der Entschädigungsfonds bleibt offen.
  2. Erneute Einzelfallprüfungen bei berechtigten Zweifeln sind möglich (bei der Frage, ob entschädigt wird, nicht nach der Höhe).
  3. Senatsinnenverwaltung und BDK bleiben im konstruktiven Dialog.

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