3. „Kripo Konkret“

13.07.2019

Am Mittwoch, dem 03.07.2019, fand unsere nunmehr 3. „Kripo Konkret“ Veranstaltung zum Thema „Polizeilicher Sachstandsbericht unter der besonderen Berücksichtigung des Polizeibeamten als Zeuge im Strafverfahren“ im Kinosaal der 2. BPA Leipzig statt.
3. „Kripo Konkret“

Der freundlichen Anfrage unseres Bezirksverbands war die Referentin Frau Dr. Claudia Laube als leitende Oberstaatsanwältin der Staatsanwaltschaft Leipzig gern gefolgt.

Nach den einleitenden Worten durch den BDK Bezirksverband begann Frau Dr. Laube konkret mit einem Fallbeispiel aus der Praxis und erfragte die Meinung der Teilnehmer_innen mittels Handzeichen. 

Erwähnt werden sollte, dass diesmal unserem Ruf unzählige Kollegen_innen aus den Bereichen der Schutzpolizei, einiger Polizeireviere der Polizeidirektion Leipzig, aber auch der Kriminalpolizeiinspektion und deren Kriminalaußenstellen sowie der Mitglieder_innen der ansässigen Polizeifachschule, Wachpolizei und Diensthundestaffel folgten. Neu begrüßen durften wir auch Kollegen_innen aus den angrenzenden Dienststellen Chemnitz, Zwickau und Dresden. Insgesamt war der Kinosaal mit geschätzt 70 Interessierten gut gefüllt. 

Der Sachstandsbericht ersetzt eine Zeugenvernehmung des den Bericht fertigenden Beamten, denn der Polizeibeamte gilt mit seinen eigenen Feststellungen und Wahrnehmungen als Personalbeweis in einem Strafverfahren. Diese und weitere grundlegenden Ausführungen u.a. auch über den Inhalt eines Sachstandsberichtes, sowie dessen Bedeutung bei der sich in der Regel anschließenden Gerichtsverhandlung und der zwingenden Pflicht sich als Polizeibeamter darauf vorzubereiten, fesselten die Zuhörer_innen an den Worten der LOStA`in. Der feine juristische Unterschied zwischen einer (Kurz-)Befragung, lediglich zur Einordnung des ersten Status einer Person, der sich für Polizeibeamte zwingend daraus ergebenden Belehrung als Zeuge oder Beschuldigten, deren unbedingte Dokumentation, und einer Vernehmung wurden einprägsam vermittelt. Das Wissen um die Folgen fehlender Belehrungen, nämlich die Unverwertbarkeit der Aussage, wurde bei den gespannten Zuhörer_innen aufgefrischt. Mit unzähligen Beispielen erläuterte Frau Dr. Laube gut verständlich, worauf es darüber hinaus bei der Gerichtsverhandlung ankommt und welches Aussage-/ Verhalten vom Polizeibeamten in dieser zwingend erwartet wird. 

Schließlich wurde das eingangs vorgestellte Fallbeispiel mit dem nun erneuerten Wissen aufgegriffen und ausgewertet, was bei nicht wenigen Kollegen_innen zu einem „Aha-Effekt“ führte.

Die leitende Oberstaatsanwältin beendete Ihren Vortrag mit der Aufforderung:

 „Machen Sie es bitte besser“ 

und erhielt dafür dankbaren Applaus. Aufgetretene Fragen wurden im Anschluss sehr ausführlich von ihr beantwortet, sodass die Anwesenden wissensgestillt, letztlich auch über die anstehende Veranstaltung informiert, in den weiteren Nachmittag entlassen werden konnten. 

An dieser Stelle darf nicht unerwähnt bleiben, dass sich ein Kooperationspartner des Bund Deutscher Kriminalbeamter erstmals an der Veranstaltungsreihe beteiligt hat. Die DEBEKA Versicherung sorgte für ausreichend Getränke und frisches Obst, sowie bei Bedarf gewünschte Leistungsinformationen, was bei den sommerlichen Temperaturen sehr gut ankam. 

Wir danken der Referentin Frau Dr. Laube und allen Teilnehmer_innen sowie unserem Kooperationspartner und freuen uns auf die nächste, nicht weniger interessante Fachveranstaltung am Mittwoch, 11.09.2019, 16.00 Uhr zu den Themen: „Die Digitale Medienstelle der PD Leipzig“ und „Der Doppelmord in Leipzig (Bagger): Ermittlungsunterstützende Mobiltelefon- und Internetermittlungen“. Als Referenten gewannen wir POK Lars Richter aus der Digitalen Medienstelle (K41) und den PHM Jonas Preußer als Auswerter (K11), worüber wir uns sehr freuen. 

Wir laden Euch zur nächsten „Kripo Konkret“ herzlich ein.

Lars.Winter@bdk.de 

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