6. Update – Erfolg für den BDK – Verwaltungsgericht in Schleswig bestätigt die Verfassungswidrigkeit der Besoldung

14.11.2025

Unser neuer Geschäftsführer Felix Friese besucht für uns die Verhandlung des Verwaltungsgerichts Schleswig - dort wird die Verfassungwidrigkeit der schleswig-holsteinischen Besoldungsstruktur festgestellt. Wir warten nun weiter auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. In diesem Sinne sind natürlich die Widerspruchsformulare für das Jahr 2025 in Vorbereitung.

Am 11.11.2025, tagte die 12. Kammer des Verwaltungsgerichts Schleswig und fand deutliche Worte zur Besoldung der  Beamt:innen des Landes Schleswig-Holsteins. Für den BDK Schleswig-Holstein war der neue Geschäftsführer Felix Friese bei der Verhandlung dabei. Die sogenannten systeminternen Parameter der Besoldung: das Mindestabstandsgebot zur Grundsicherung und der Abstand der einzelnen Besoldungsgruppen untereinander wurden genau untersucht. Die vorläufige Rechtsauffassung der Kammer ist, dass eine Mindestalimentation für eine 4-köpfige Familie von 44.550,18 € vonnöten ist und tatsächlich 41.297,84 € als Jahresnettoalimentation gezahlt wurden. Diese Problematik setzt sich in der Folge aufgrund der Verletzung des Abstandsgebots der Besoldungsgruppen untereinander von A6 bis A16 fort. Die Einebnung zwischen den Besoldungsgruppen sei „drastisch“ und das System als solches „krankt.

Damit wird unsere seit Jahren vorgetragene Rechtsauffassung eindrucksvoll bestätigt. 

Die 12. Kammer des Verwaltungsgerichts, bestehend aus 3 Berufsrichter:innen und 2 ehrenamtlichen Richtern, hat in Schleswig die fünf vom BVerfG definierten Kriterien für eine verfassungsmäßige Besoldung der Beamt:innen in Schleswig-Holstein geprüft und ein mehr als eindeutiges Ergebnis verkündet. Wie die Finanzministerin Schneider dabei noch  von unterschiedlichen Auffassungen zu den Berechnungsgrundlagen sprechen kann, ohne spürbar auf ihre Mitarbeitenden zuzugehen, zeigt ein fragwürdiges Verständnis sowohl der rechtlichen Situation als auch der Haltung der Landesregierung gegenüber ihren Mitarbeitenden.

Aus der Klagewelle von insgesamt 300 Verfahren, von denen ein bedeutender Anteil durch den BDK unterstützt werden, hat das Gericht beispielhaft 16 Fälle ausgewählt. Darunter der Fall eines BDK- Mitglieds, das durch Herrn Rechtsanwalt Dr. Färber vertreten wurde. 

Die Freude über diesen Erfolg ist riesig, doch zugleich ist klar, dass eine nun ausstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eine unbestimmte Zeit in Anspruch nehmen dürfte – siehe „Weihnachtsgeld

Die Widerspruchsvordrucke für das laufende Jahr 2025 sind natürlich bereits in Vorbereitung!

Es geht voran: Wir bleiben dran. 

BDK bewegt.

 

Der Landesvorstand

#amtsangemessene_Alimentation_ab_2022

Schlagwörter
Schleswig-Holstein
diesen Inhalt herunterladen: PDF