8. Update – amtsangemessene Alimentation: Landtag beschließt Besoldungserhöhungen von 11 %. Urteile für 2007 – 2024 stehen noch aus.
22.09.2026
Endlich bewegt sich die Landesregierung tatsächlich ein Stück auf ihre Landesbeamtinnen und -beamte zu. Zur Erinnerung: Seit der Streichung des Weihnachtsgeldes im Jahr 2007 sind wir an dem Thema dran. Folgende Besoldungs- und Versorgungserhöhungen sind nun gesetzgeberisch auf den Weg gebracht:
2025: 3,2 % rückwirkend ab 01.01.25
2026: 4,0 % rückwirkend ab 01.01.26
2027: 3,8 % ab 01.01.2027
n der Summe also 11 %! So wie aus dem Finanzministerium zu hören ist, sollen die erforderlichen Nachzahlungen im November ausgezahlt werden. Der BDK und die bei uns organisierten Kolleginnen und Kollegen haben in den vergangenen Jahren und Jahrzenten beständig den Druck durch Widersprüche und den seit 2022 erforderlich gewordenen Klagen aufrechterhalten. Über ein Viertel der Klagen aller Landesbeamtinnen und Landesbeamten auf amtsangemessene Alimentation beim Verwaltungsgericht in Schleswig wurden mithilfe des BDK-Rechtsschutzes auf den Weg gebracht.
as Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2025, in dem die Beamtenbesoldung in Berlin als „weit überwiegend verfassungswidrig“ bewertet wurde, erbrachte die nun zur Umsetzung anstehenden Erhöhungen. Die Größenordnung von 11% ist eine, die einen realistischen Bezug hat. Anders als das Klein-Klein der vergangenen Jahre – mit dem sich der BDK nie zufriedengegeben hat –, z.B. durch Absenkung des Eigenanteils zur Heilfürsorge um 0,4 %, zusätzliche Besoldungserhöhungen von 1% oder andere kleinerer Verbesserungen, die nur für einen Teil der Beamtenschaft relevant waren, bilden die anhand der neuen Maßstäbe des BVerfG entwickelten Erhöhungen die Lebensrealität der Beamtinnen und Beamten deutlich besser ab. Der BDK begrüßt die aktuelle Entwicklung.
b diese Erhöhungen verfassungsgemäß sind, wird sich erst noch herausstellen müssen. Die Entscheidung des BVerfG über die Verfassungsmäßigkeit der schleswig-holsteinischen Besoldung zwischen 2007 und 2021, für die es vom Land eine Gleichbehandlungszusage für alle Landesbeamtinnen und -beamten gibt, steht ebenso noch aus wie die Entscheidungen in den Klagen vor dem VG Schleswig zu den Jahren 2022 – 2024.
lle Kolleginnen und Kollegen, die geklagt haben oder deren Widersprüche noch nicht abschließend beschieden wurden, können also weiterhin berechtigte Hoffnung haben, für die volle Zeit von 2007 – 2024 rückwirkend entschädigt zu werden.
BDK bewegt!
Für den Landesvorstand
Birte Diethelm und Henrik Reershemius
#amtsangemessene_Alimentation_ab_2022