Aufnahme der Gespräche mit dem sächsischen Finanzminister

19.03.2019

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter begrüßt die zügige Aufnahme der Gespräche mit dem sächsischen Finanzminister zur Übernahme des erzielten Tarifergebnisses auf die Beamten, Richter, Anwärter und Versorgungsempfänger.
Aufnahme der Gespräche mit dem sächsischen Finanzminister

Am 11. März 2019 fand das erste Gespräch zwischen dem sächsischen Finanzminister Dr. Matthias Haß, den Vertretern des Sächsischen Beamtenbundes und Tarifunion Sachsen, den Vertretern der DGB-Gewerkschaften und der Gewerkschaft ver.di. statt.

Zielrichtung der Gespräche ist eine zeit- und inhaltsgleiche Übernahme auch für die Gruppe der Beamten, Richter, Anwärter und Versorgungsempfänger.

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter kann infolge der Nichtmitgliedschaft in einem der gewerkschaftlichen Dachverbände kein Teilnehmer dieser Verhandlungen sein. Dennoch sehen wir uns nicht nur als Zaungast und beobachten aufmerksam die Bereitschaft, diese Ergebnisse als gelebte Wertschätzung auch an die Gruppe der Beamten der Sächsischen Polizei zu übertragen.

Die nachfolgenden Informationen haben wir der Veröffentlichung des DGB Sachsen entnommen.

Das sächsische Finanzministerium strebt an, die lineare Erhöhung bei 3,01 % (für das Jahr 2019), 3,12 % (für das Jahr 2020) und 1,29 % (für das Jahr 2021) festzuschreiben.

Schwierigkeiten bereite noch, die übrigen Ergebnisse des Tarifabschlusses (Sonderleistungen sowie Mindesterhöhungsbetrag) auf die Beamten wegen der Besonderheiten des Beamtenrechts zu übertragen sowie in Wahrung des Abstandsgebotes die Übernahme der abweichenden Erhöhungen für die Vergütungsstufen 1.

Dem sächsischen Finanzminister ist an zügigen Beratungen gelegen. Dies deckt sich natürlich mit den Absichten der gewerkschaftlichen Vertretungen.

Als bestätigt kann wohl gelten, dass das Besoldungsgesetz noch in dieser Legislaturperiode – also bis zum Sommer – beschlossen werden soll, somit eine Übertragung noch im ersten Halbjahr des Jahres möglich wird.

Der nächste Verhandlungstermin ist der 25.03.2019. Es ist vorgesehen, bei diesem Termin möglichst zu einer Vereinbarung zu kommen.

Wir meinen, soweit ein gutes Ergebnis.