Übernahme Tarifeinigung

27.03.2019

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter begrüßt die Einigung der Verhandlungsteilnehmer zur Übertragung des erzielten Tarifeinigung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder vom 2. März 2019 auf die Beamten, Richter, Anwärter und Versorgungsempfänger des Freistaates Sachsen
Übernahme Tarifeinigung

Wir betrachten dieses Ergebnis als gelebte Wertschätzung für die Tätigkeit dieser Gruppe.

Zur Übertragung der Tarifeinigung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder wurden gestern Eckpunkte zwischen Finanzminister Dr. Matthias Haß und Markus Schlimbach, Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Bezirk Sachsen, Nannette Seidler, Landesvorsitzende des SBB Beamtenbund und Tarifunion Sachsen, sowie Reinhard Schade, Landesvorsitzender des Sächsischen Richtervereins, unterzeichnet.

Die getroffene Vereinbarung sieht vor, dass die Tarifeinigung zeitgleich und systemgerecht auf die Besoldung und Versorgung im Freistaat Sachsen übertragen werden soll. Für die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger bedeutet dies eine lineare Erhöhung rückwirkend zum 1. Januar 2019 um 3,2 Prozent, ab 1. Januar 2020 um weitere 3,2 Prozent sowie ab 1. Januar 2021 um weitere 1,4 Prozent. Die monatlichen Anwärterbezüge sollen zum 1. Januar 2019 und zum 1. Januar 2020 um jeweils einen Festbetrag von 50 Euro angehoben werden.

Diese Informationen haben wir der Pressemitteilung Sächsischen Staatsministerium der Finanzen entnommen.

Zur Umsetzung bedarf es eines Anpassungsgesetzes, was durch den Sächsischen Landtag beschlossen werden muss. Wir erwarten, dass dieser Schritt noch vor der Sommerpause vollzogen wird.

Wir meinen, damit liegt Sachsen im Bundestrend weit vorn.