Abgeordnetendiäten pünktlich zum 1. Juli angepasst

01.07.2015

Während die BeamtInnen ihre Besoldunganpassungen mit bis zu 8 Monaten Verzögerung und Abschlägen für die Alterversorgung erhalten, wurden die Entschädigung, die Kostenpauschale und der Vorsorgebeitrag für die Mitglieder des Landtags von Baden-Württemberg pünktlich zum 1. Juli 2015 wieder angepasst.
Abgeordnetendiäten pünktlich zum 1. Juli angepasst

Seit mehreren Jahren sieht das baden-württembergische Abgeordnetengesetz eine turnusmäßige Anpassung der Abgeordneten Bezüge vor, die sich dabei mit knapp 90% an der Entwicklung der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste der vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer in der Wirtschaft des Vorjahres orientiert.
Diese Anpassungen wurden damit aus der regelmäßig öffentlichen Erörertung genommen und wurden auch 2015 ohne erkennbare Reaktionen wieder umgesetzt.

Ganz anders im Bereich der Beamtinnen und Beamten, wo mit dem Ergebnis der Tarifverhandlungen für den Öffentlichen Dienst eine grundsätzliche Basis geschaffen wird. Der Umfang der Übernahme für die Beamtinnen und Beamten erfolgt dann durch Beschluss der Landesregierung bzw. der Abgeordneten des Landtages.

Zur Umsetzung der Besoldungsanpassung für die Beamtinnen und Beamten in den Jahren 2015/2016 sieht das Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2015/2016 (BVAnpGBW 2015/2016) erneut zeitliche Verzögerungen sowie einen obligatorischen Versorgungsabschlag von 0,2% der linearen Erhöhung vor.

Die bis zu 8 Monaten zeitlichen Verzögerungen werden im BVAnpGBW geschäftsmäßig mit einer unumgänglichen Haushaltskonsolidierung mit Blick auf das finanzpolitische Ziel der Einhaltung der grundgesetzlichen Schuldenbremse und der hierfür erforderlichen stufenweise Rückführung des Defizits des Landeshaushaltes begründet. Mit einem Anteil von rund 44 Prozent (inklusive Landesbetriebe) seien die Personalausgaben nach wie vor der größten Ausgabenblock des Landes und könnten daher von Einsparmaßnahmen nicht ausgenommen werden.
Die zeitliche Verschiebung stehe im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes, wonach kurzzeitige Verschiebungen von Besoldungserhöhungen für einzelne Besoldungsgruppen aufgrund der unterschiedlichen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gerechtfertigt seien.

Solidarität wird vermisst

Unabhängig davon, dass es durchaus seine Berechtigung haben kann, dass sich Abgeordnete nicht regelmäßig wiederkehrend mit der Höhe ihrer eigenen Diäten auseinandersetzen und die Regelungen im Abgeordnetengesetz eine gangbare Alternative sein können, gibt es keinen erkennbaren Grund, dass die im BVAnpGBW gemachten Ausführungen für zeitliche Streckungen der Besoldungsanpassungen nicht gleichermaßen für die Entschädigungen der Abgeordneten greifen sollen.

Auch vor dem Hintergrund eines zunehmend wachsenden Beförderungsstaus in der Polizei fehlt hier das Verständnis für solch zweierlei Maß. Wenn den Beamtinnen und Beamten wiederholt Spareinschnitte auferlegt werden, so wäre zumindest zu erwarten, dass Diejenigen, die darüber entscheiden, sich an diesen Maßstäben auch messen lassen.

[UPDATE 02.07.2015]

Ein Antrag der CDU-Fraktion, die Tarifergebnisse im öffentlichen Dienst – entgegen dem Entwurf – ohne zeitliche Verzögerung auf die Beamten des Landes zu übertragen, wurde am 02. Juli 2015 mit den Stimmen der Mehrheitsfraktionen Grüne und SPD unter Hinweis auf Haushaltszwänge im Finanz- und Wirtschaftsausschuss abgelehnt.

 

 

Weitere Infos

  • Bekanntmachung des Präsidenten des Landtags von Baden-Württemberg vom 9. Juni 2015

    "Entschädigung, Kostenpauschale und Vorsorgebeitrag für die Mitglieder des Landtags von Baden-Württemberg"

  • Gesetzentwurf der Landesregierung

    "Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2015/2016 (BVAnpGBW 2015/2016)"

  • Pressemitteilung Nr. 92/2015 des baden-württembergischen Landtags vom 02.07.2015

    "Keine Korrektur an zeitversetzter Übertragung der Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst auf Beamte"