Änderungen und Neuerungen im Jahr 2023

29.12.2022

Traditionell eine Übersicht ohne Anspruch auf Vollständigkeit und ohne Gewähr.
Bruno Glätsch - Pixabay

Finanzen, Steuern, Versicherungen

Mitteilungen des LBV BW

Die aktuellen Umstellungen durch die jüngsten Gesetzesänderungen sind sicherlich mitursächlich für längere Bearbeitungszeiten im LBV BW. In den Fachbereichen Besoldung und Versorgung sowie Beihilfe kommt es zu langen Bearbeitungszeiten. Das LBV bittet von telefonischen Kontaktaufnahmen derzeit abzusehen. Zudem ist im Zeitraum vom 21.12.2022 bis 05.01.2023 generell nur eine eingeschränkte telefonische Erreichbarkeit gegeben. (Quelle: LBV BW)

Einführung des Bürgergeldes

Das Arbeitslosengelt II (sog. Hartz IV) wird zum 1. Januar zum Bürgergeld. Die Grundsicherung wird dabei neu ausgestaltet. (Quelle: Verbraucherzentrale)

Diese Anpassungen haben möglicherweise Auswirkungen auf die Beamtenbesoldung, da das Bundesverfassungsgericht in mehreren Urteilen (wir haben darüber berichtet im Der Kriminalist) beschrieben hat, welche Abstände der Beamtenbesoldung zur Grundsicherung noch verfassungskonform sind und welche nicht. Wir werden die weiteren Entwicklungen für euch im Auge behalten.

Arbeitslosenversicherungsbeitrag

Der Arbeitslosenversicherungsbeitrag steigt von 2,4 auf 2,6 % am 1. Januar. Die Erhöhung wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer hälftig aufgeteilt. Zudem werden die Betragsbemessungen angepasst. (Quelle: Verbraucherschutz)

Kindergeld

Bei den Beamtinnen und Beamten wurde das Kindergeld jüngst durch das BVAnp-ÄG 2022 angepasst (wir haben darüber auf der Webseite und im Der Kriminalist berichtet, Stichwort 4-Säulen-Konzept). Nun erfolgt eine Anpassung für alle Nichtbeamten. Für jedes Kind wird nunmehr einheitlich ein Beitrag von 250 Euro pro Monat ausbezahlt. (Quelle: Verbraucherschutz)

Rentenanpassung 2023

Nach ersten Berichten sollen die Renten voraussichtlich ab dem 1. Juli 2023 im Westen um 3,5 % und im Osten um 4,2 % steigen. Die endgültige Entscheidung wird erst 2023 getroffen. (Quelle: Verbraucherschutz)

Kfz-Versicherung

Die Verbraucherzentralen rechnen mit steigenden Beiträgen zur Kfz-Versicherung. Grund sind zahlreiche Hagelschäden in den zurückliegenden Jahren und eine Einstufung in teurere Regionalklassen für mehr als 10 Mio. Fahrzeuge. (Quelle: Verbraucherzentrale)

Wohngebäudeversicherung

Auch Häuslebesitzer müssen voraussichtlich mehr für ihre Wohngebäudeversicherung bezahlen. Als Grund werden die Flutkatastrophe 2021 angesehen und die steigenden Preise durch die Rekordinflation. (Quelle: Verbraucherzentrale)

Krankenkassenbeiträge

Die Verbraucherzentralen weisen darauf hin, dass eine Erhöhung zum Jahreswechsel möglich ist. Dabei erfolgt der wichtige Hinweis: „Bei der Erhöhung des Zusatzbeitrages gilt bis Mitte 2023 eine Ausnahmeregelung, um die Krankenkassen finanziell zu entlasten. Gesetzliche Krankenkassen müssen ihre Mitglieder nicht mehr schriftlich, wie sonst, per Brief über die Beitragserhöhung informieren. Es reicht aus, wenn die Information z. B. auf der Internetseite der Krankenkasse oder in der Mitgliederzeitschrift erfolgt.“ (Quelle: Verbraucherzentrale)

Ergänzende Informationen dazu: Erste Prognosen für die GKV wagt die Stiftung Warentest, Beitrag vom 28.12.2022: https://www.test.de/Gesetzliche-Krankenkassen-Steigen-die-Beitraege-2023-5898858-0/ - für die PKV gibt es diese Seite: https://www.pkv.de/wissen/beitraege/warum-die-beitraege-steigen/

Home-Office-Pauschale

Die Möglichkeit zur Nutzung der Pauschale wird entfristet. Die Pauschale wird 2023 mit 6 Euro pro Tag gewährt und kann dann an 210 statt an bisher 120 Tagen geltend gemacht werden. Das ist auch möglich, wenn kein häusliches Arbeitszimmer zur Verfügung steht. (Quelle: Bundesregierung)

Arbeitnehmerpauschbetrag

Werbungskosten können ohne Belege 2023 pauschal in Höhe von 1.230 Euro gelten gemacht werden. (Quelle: Bundesregierung)

Sparerpauschbetrag

„Der Sparer-Pauschbetrag steigt ab 2023 von 801 auf 1.000 Euro pro Jahr für Alleinstehende und von 1.602 auf 2.000 Euro für Ehe- und Lebenspartner. Für Alleinerziehende wird der steuerliche Entlastungsbetrag um 252 Euro auf nun 4.260 Euro erhöht.“ (Quelle: Bundesregierung)

Grundfreibeträge steigen

„Der steuerliche Grundfreibetrag – also das Einkommen, bis zu dem keine Steuer gezahlt werden muss – steigt um 561 Euro auf 10.908 Euro. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent, der im Moment ab einem zu versteuernden Einkommen von 58.597 Euro greift, ist im kommenden Jahr ab 62.810 Euro fällig.“ (Quelle: SWR)

Strom- und Gaspreisbremse

„Für Bürgerinnen und Bürger sowie kleine und mittlere Unternehmen gilt die Gaspreisbremse ab März 2023 und umfasst auch rückwirkend die Monate Januar und Februar. Das bedeutet, dass ein Kontingent von 80 Prozent ihres Erdgasverbrauchs zu 12 Cent je Kilowattstunde gedeckelt wird, es dafür also einen Rabatt im Vergleich zum Marktpreis gibt. Für Wärme beträgt der gedeckelte Preis 9,5 Cent je Kilowattstunde. Für den restlichen Verbrauch muss der normale Marktpreis gezahlt werden. Deshalb lohnt sich Energiesparen auch weiterhin.“ (Quelle und Informationsseite der Bundesregierung)

Beteiligung der Vermieter an der Klimaabgabe

Die CO2-Kosten sollen zur Entlastung der Mieter nun auch auf Vermieter umgelegt werden. Dabei ist der energetische Zustand des Gebäudes einzubeziehen. (Quelle: Bundesregierung)

 

Gesundheit

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Für gesetzlich Versicherte ist für den 1. Januar vorgesehen, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung digital an Krankenkasse und Arbeitgeber übermittelt werden soll. Die/Der Beschäftigte erhält nur noch eine Ausfertigung für sich selbst und nicht mehr einen Dreifachsatz an gelben Zetteln. Für Auslandsbehandlungen, Reha-Einrichtungen sowie Physio- und Psychotherapie gilt weiterhin das alte System. (Quelle: Verbraucherzentrale)

Für alle Beschäftigten gilt weiterhin, dass sie sich unverzüglich beim Arbeitgeber krankmelden müssen, wenn sie nicht arbeits- oder dienstfähig sind. Dies erfolgt über den betriebsüblichen und mit der Chefin/dem Chef vereinbarten Weg.

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Vorneweg, wir raten allen Mitgliedern dringend sich mit dem Thema zu befassen. Wir hatten vor kurzem hierzu ein Webinar unseres Kooperationspartners BBBank im Angebot, das wir 2023 wiederholen werden. Beim Thema Vorsorgevollmacht bitte auch an das LBV denken.

2023 gibt es nunmehr eine Neuregelung, nachdem Ehepartner „für einen gesetzlich festgelegten Zeitraum von sechs Monaten füreinander in Gesundheitsfragen entscheiden, wenn einer seine eigenen Angelegenheiten aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr selber regeln kann. Der Beginn dieses Zeitraums muss vom behandelnden Arzt bestätigt werden. Für diese Zeit ist auch der Arzt von der Schweigepflicht entbunden.“ (Quelle: Verbraucherzentrale)

 

Mobilität

Deutschlandticket – 49-Euro-Ticket

Die Einführung des neuen Nah- und Regionalverkehrstickets war bereits zum 1. Januar geplant und wird nach aktuellem Stand auf den 1. April 2023 verschieben. Das Ticket soll monatlich kündbar sein und ist zunächst auf zwei Jahre geplant. (Quelle: ADAC)

Förderung von E-Autos und THG-Handel

Eine wesentliche Neuerung ist, dass Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge nicht mehr gefördert werden. Auch bei den reinen E-Autos werden die Fördersummen (Umweltbonus) reduziert (bspw von 6.000 auf 4.500 Euro). Zudem soll zum 1. September 2023 die Förderung auf Privatpersonen beschränkt werden. (Quelle: ADAC)

Bereits seit 2022 ist es möglich eingespartes Treibhausgas (THG) zu verkaufen. Das kann mehrere hundert Euro im Jahr ausmachen, schreibt der ADAC. (Quelle: ADAC

Führerschein-Umtausch

Papier wird zur Plastikscheckkarte. Die Übergangsfristen laufen nun für die Jahrgänge 1959 bis 1964 aus. (Quelle: ADAC)

 

Sonstiges

Mehrwegangebot im Lieferdienst

Lieferdienste und Anbieter für Essen to go, müssen ab 2023 Mehrwegverpackungen anbieten. Für diese darf ein Pfand verlangt werden. (Quelle und Informationsseite des BMUV)

Recht auf Reparatur – Umsetzung von EU-Recht

Hier sind Neuerungen geplant, mit dem Ziel Reparaturen für kleine und große Elektrogeräte attraktiver zu machen und in manchen Fällen überhaupt erst die Voraussetzungen dafür zu schaffen, denn einige Geräte wie Smartphones sind derzeit nicht auf Reparaturen ausgelegt. (Informationsseite des Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland, inaktuelle Informationsseite des BMUV)

Euro wird Zahlungsmittel in Kroatien und neues Mitglied im Schengen-Raum

Kroatien ist bereits seit dem 1. Juli 2013 EU-Mitglied. Zum Jahreswechsel fallen nun auch durch den Beitritt zum Schengenraum die EU-Binnengrenz-Kontrollen weg. Zudem wird der Euro gesetzliches Zahlungsmittel. (Quelle: KAS)

Der Kuna kann mit einem Umstellungskurs von 1 Euro = 7,53450 Kuna gewechselt werden. Ab dem 1. Januar ist der Euro dann gesetzliches Zahlungsmittel in Kroatien. Deutsche Banken tauschen nur bis Ende 2023 um. (Quelle: ADAC)

Die Umstellung führt auch zu einem neuen Münzsatz. Die Cent-Münzen zeigen Nicola Tesla, die 1-Euro-Münze einen Marder (kroatisch Kuna) und die 2-Euro-Münze einen Länderumriss Kroatiens.