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25.11.2008

Leistungsorientierte Bezahlung nach §18 TVL im Jahr 2008 Wegfall der individuellen Zwischenstufe zum 01.11.2008

Mit Wirkung vom 01.11.2006 wurde der TV-L eingeführt und die Beschäftigten im Wege der Überleitung in die neue Entgeltstruktur überführt. Durch die Berechnung eine Vergleichsentgeltes wurde sichergestellt, dass keine finanziellen Einbußen mit der Überleitung verbunden waren. Grundlage hierfür war der Überleitungstarifvertrag (TV-Ü). Dabei wurde die Mehrzahl der Beschäftigten einer individuellen Zwischenstufe zugeordnet.

Nach §6 Abs. 1 Satz 4 TV-Ü steigen diese Beschäftigten zum 01. November 2008 in die betragsmäßig nächst höhere reguläre Stufe ihrer Entgeltgruppe auf, da die Zwischenstufen wegfallen

Ersichtlich ist dies in der entsprechenden Mitteilung des LBV für November 2008.

  1. Die Stufenziffer muss sich erhöht haben.
  2. Der Erhöhungsbetrag der individuellen Zwischenstufe entfällt.