Aktuelle Infos zur Besoldung in Hessen!

18.12.2022

Liebe Mitglieder, aufgrund zahlreicher Anfragen zum Thema Besoldung, nachfolgend ein paar Fakten zum aktuellen Stand in Sachen Besoldungsklage und weiteren aktuellen Themen im Zusammenhang mit der Besoldung, wie 3.000 Euro Sonderzahlung gemäß Entlastungspaket der Bundesregierung, Einführung Bürgergeld ab 1. Januar 2023 und hohe Inflation.
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Klage gegen die Besoldung in Hessen

Seit 2018 gibt es eine Klage gegen die Folgen der Nullrunde von 2015 und die lediglich einprozentige Anhebung der Bezüge im Jahr 2016. Die Klage wurde als Musterklage zugelassen. Am 30.11.2021 stellte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel fest, dass die Besoldung der Beamtinnen und Beamten in Hessen mindestens seit 2013, entgegen den verfassungsrechtlichen Vorgaben, zu niedrig gewesen ist.

Die Klage gegen die Besoldung wurde vom VGH zur Klärung an das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) weitergegeben, das nun darüber zu entscheiden hat, ob Besoldung der hessischen Beamtinnen und Beamten verfassungskonform ist. Eine diesbezügliche Entscheidung steht noch aus. .

Als Teil der ausstehenden Anpassung der Besoldung, gab die Hessische Landesregierung am 05.08.2022 bekannt, dass die hessischen Landesbeamtinnen und -beamte, Richterinnen und Richter sowie hessischen Pensionäre zum 1. April 2023 und 1. Januar 2024 jeweils drei Prozent mehr Gehalt erhalten, zusätzlich zur vereinbarten Tarif- und Besoldungserhöhung vom 15.11.2021 von 2,2 Prozent ab 01.08.2022 und 1,8 Prozent ab 01.08.2023.

Weitere Maßnahmen zur Anpassung der Besoldung und eventuelle Rückzahlungen werden vermutlich nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erfolgen.

Wie bereits in den Jahren zuvor, hat der hessische Innenminister Peter Beuth Ende November 2022 erklärt, dass er an seinem bereits erklärten Verzicht auf die Einrede der zeitnahen Geltendmachung von Besoldungsansprüchen weiterhin festhält.

Zudem hat Herr Minister Beuth bereits mehrfach erklärt, dass eine entsprechende Anpassung der Besoldung für alle Beamtinnen und Beamte erfolgen wird, unabhängig ob ein diesbezüglicher Widerspruch eingelegt wurde oder nicht. Diese Aussage hat er unter anderem bei den Personalversammlungen des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main  und Polizeipräsidiums Nordhessen getätigt.

Aus diesem Grund ist es aus Sicht des BDK Hessen nicht notwendig, für das Jahr 2022 Besoldungsansprüche geltend zu machen.

Da eine Anpassung der Besoldung immer alle Beamtinnen und Beamten betreffen wird, scheint es demnach auch nicht notwendig überhaupt Widerspruch einzulegen, da bereits eine Musterklage anhängig ist.

3.000 Euro Sonderzahlung aus Entlastungspaket

Der Bundestag und der Bundesrat haben eine Inflationsausgleichsprämie als Teil des dritten Entlastungspakets vom 3. September 2022 beschlossen, die es Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ermöglicht, ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei einen Betrag bis zu 3.000 Euro auszuzahlen.

Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die bis 31.12.2024 steuer- und sozialversicherungsfrei möglich ist.

Bisher gibt es dazu keinerlei Informationen seitens des Innenministeriums, ob und wie diese Sonderzahlung an die Beschäftigten des Land Hessen ausgezahlt wird. Der öffentliche Dienst muss als Vorbild vorangehen. Der BDK wird dazu eine Forderung aufstellen und diese dem Innenminister übermitteln.


Bürgergeld – Auswirkung auf Besoldung

Ab dem 1. Januar 2023 wird in Deutschland das Bürgergeld gezahlt, welches an die Stelle des bisherigen Arbeitslosengeldes II tritt, auch bekannt unter dem Namen Hartz IV.

Wegen der gestiegenen Regelsätze muss die Beamtenbesoldung angepasst werden, da sonst der vorgesehene Lohnabstand weiter unterschritten wird. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2020 besagt, dass die Beamtenbesoldung 15 Prozent über der Grundsicherung liegen muss („Alimentationsprinzip“).

Die Erhöhung des Bürgergelds wird – früher oder später – auch eine Erhöhung der Besoldung zur Folge haben. Dies hat auch Auswirkungen auf die Pensionen aller Beamtinnenund Beamten.

Es bleibt spannend, wie und wann die Landesregierung auch diese neue Regelung umsetzen wird.


Inflation – Grundsatz der amtsangemessenen Besoldung

Die amtsangemessene Alimentation gehört zum Kernbereich der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums nach Artikel 33 Absatz 5 GG. Über die Höhe der amtsangemessenen Alimentation entscheidet der Landtag durch Gesetz.

Die Inflationsrate in Deutschland lag in den vergangenen Jahren recht konstant zwischen 1,1 und 1,8 Prozent. Das Statistische Bundesamt (www.destatis.de) gibt die Inflationsrate im Dezember 2022 mit +10 Prozent an.

In der Regel werden Entwicklungen wie eine hohe Inflation in die Tarifverhandlungen mit einbezogen. Der aktuelle Tarifvertrag aus Oktober 2021 läuft noch bis 31. Januar 2024. Somit werden frühestens ab Februar 2024 neue Tarifverhandlungen aufgenommen. Das letzte Tarifergebnis wurde 1:1 auf die Beamten übernommen.


Fazit

Die oben mitgeteilten Infos sollen einen aktuellen Überblick zum Thema Besoldung geben. Wie man sieht, muss derzeit niemand persönlich tätig werden. Sobald es neue Infos gibt, wird der BDK Hessen dazu eine Info rausgeben.

Die derzeit Hohe Inflationsrate, die Möglichkeit der steuerfreien Sonderzahlung in Höhe von 3.000 Euro und die daraus ergebenden Veränderungen auf die Besoldung wird der BDK Hessen mit den politischen Entscheidungsträgern thematisieren.

Viele Grüße, eine schöne Weihnachtszeit und einen guten Start ins neue Jahr wünscht der Landesvorstand des BDK Hessen.

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