Alimentation in Berlin rechtskonform? - Nach Prüfung und Ansicht des BDK offensichtlich nicht!

26.06.2015

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu den Grundgehaltssätzen der Besoldungsgruppe R 1 in Sachsen-Anhalt hat alle Beamten aufhorchen lassen.
Alimentation in Berlin rechtskonform? - Nach Prüfung und Ansicht des BDK offensichtlich nicht!

Insbesondere weil in Berlin derzeitig noch eine Reihe von Klagen wegen zu niedriger Alimentation der Berliner Beamten vor dem OVG Berlin-Brandenburg zur Entscheidung anstehen.

Durch die Fraktion Die LINKE im Abgeordnetenhaus von Berlin wurde zur Sitzung des Innenausschusses am 22.06.2015 der Punkt

„Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Richterbesoldung – gibt es Handlungsbedarf (Beamtenbesoldung) für Berlin? „

auf die Tagesordnung gesetzt. Die vom BDK mit Spannung erwartete Diskussion fand leider nicht statt, weil der TOP auf die Sitzung im September verschoben wurde. Scheint ja auch nicht so wichtig zu sein…

Wie zu erfahren war, beschäftigt man sich zumindest schon einmal in der Verwaltung damit, ob und inwieweit hier Handlungsbedarf vorhanden ist.

Das hat der BDK nach dem Urteil auch gemacht und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass der Widerspruch gegen die aktuelle Besoldung unter Hinweis auf die Urteile des BVerfG zu empfehlen ist, da vier von den fünf im Urteil erwähnten Kriterien erfüllt sein dürften.

Dazu wurde eine entsprechende Vorlage erstellt und verteilt. Diese ist aber auch unter www.bdk.de auf der Webseite des LV-Berlin abrufbar.

Nach dem Gespräch mit dem Innensenator am 01.07.2015 werden wir weiter darüber informieren wie der Stand der Dinge ist.

 

 

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