Alle drei Jahre wieder

23.09.2020

Es ist nun wieder soweit und die Kolleginnen und Kollegen werden leistungsbezogen beurteilt. Werden sie das wirklich?!? Eine „Leistungsbeurteilung“ oder doch viel mehr eine quotierte Regelung. Die Beförderung sollte nicht davon abhängig sein, wie viele Beschäftigte gerade in Pension gehen
Alle drei Jahre wieder

Lüneburg, den 23.09.2020

Der Frust der Kolleginnen und Kollegen wird -wie erwartet- enorm hoch sein. Während der Corona-Zeit wurde viel abverlangt und wird es nach wie vor. Das Einsatzgeschehen ist immens hoch, eine Dauerbelastung wird von jeder Kollegin und jedem Kollegen einfach erwartet. Was ist der Dank dafür? Eine Beurteilung, welche sicherlich nicht die tatsächliche Leistung widerspiegelt, sondern vielmehr dem Haushalt der Landesregierung geschuldet ist.

Der BDK fordert hier schon seit etlichen Jahren eine vernünftige Lösung. Eine Regelbeförderung könnte hier Abhilfe schaffen. Neben der Beförderung von Beamtinnen und Beamten mit Spitzenleistungen muss es auch für leistungsstarke Beschäftigte möglich sein, in angemessener Frist belohnt zu werden.

So kann man die Frustration der Kolleginnen und Kollegen zumindest für die „Scheinbeurteilung“ eindämmen. Der BDK fordert hier für leistungsstarke Kolleginnen und Kollegen Beförderungsmöglichkeiten auch nach A 12, ohne Führungspositionen innezuhaben!

Immer wieder lesen wir warme Worte wie „Wertschätzung“ der Polizei durch unseren Innenminister. Eine Suchmaschine liefert hier in 0,42 Sekunden gleich 33.900 Ergebnisse. Doch die Wertschätzung muss sich auch in Beförderung widerspiegeln. Eine Regelbeförderung könnte hier schon einmal der Anfang sein.

Auch würde dies den Stress für die Vorgesetzen minimieren, welche diese „Leistungsbeurteilungen“ verkünden müssen. Hier wird nicht ehrlich kommuniziert „mehr war einfach nicht drin, da die Vorgaben einfach so gemacht werden“.

Jeder Kollegin und jedem Kollegen ist doch klar, dass nach Standzeit abgebaut wird und, dass die Beurteilung hier als Personalsteuerungsinstrument genutzt wird. Aber dann soll es doch bitte nicht als „Leistungsbeurteilung“ bezeichnet werden.

Mit den zur Verfügung gestellten Mitteln ist es in den vergangenen Jahren, und das trotz guter Haushaltsjahre, keineswegs gelungen, den Beförderungsstau adäquat abzubauen.


Carsten Waldmann
Direktionsvorsitzender
Direktionsverband Lüneburg

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