Altersdiskriminierende Besoldung - Noch in diesem Jahr Widerspruch einlegen

06.12.2013

Wie wir bereits letzte Woche berichtet haben, wurde am 28.11.13 bekannt, dass der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) den Richtern des EuGH eine Entscheidungsempfehlung vorgelegt hat, die den Klagen von zahlreichen Beamten (Bund und Land Berlin) zur Besoldung Recht gibt.
Altersdiskriminierende Besoldung - Noch in diesem Jahr Widerspruch einlegen

Inhalt dieser Entscheidungsempfehlung ist die Feststellung, dass die alte Besoldungstabelle für Beamte (in Hamburg gültig bis 01’2010) mit ihrer Einstufung nach dem Lebensalter altersdiskriminierend und damit rechtswidrig war. Darüber hinaus hält der Generalanwalt aber auch die Übergangsregelungen für rechtswidrig. Der Übergang von der alten Besoldungstabelle (Lebensaltersstufen) in die neue Tabelle ab Februar 2010 (Erfahrungsstufen) basierte auf dem letzten Grundgehalt der alten Tabelle und damit auf dem Lebensalter.

Wir haben jetzt diese Entscheidungsempfehlung durch einen Rechtsanwalt prüfen lassen. Er kommt zu dem Schluss, dass das Überleitungssystem von Berlin mit dem in Hamburg vergleichbar sei und damit die Entscheidungsempfehlung des Generalanwaltes beim EuGH analog auf Hamburg übertragen werden könnte.

Daraus ergibt sich für alle, die ihre Ansprüche diesbezüglich wahren wollen, die Notwendigkeit, noch in diesem Jahr Widerspruch einzulegen. Betroffen sind grundsätzlich alle Beamtinnen und Beamte, die sich bereits vor dem 01.02.2010 im Beamtenverhältnis befunden haben, nach der bis zum 31.01.2010 gültigen Tabelle besoldet wurden und sich noch nicht in der letzten Dienstaltersstufe befunden haben. Wir empfehlen jedoch, dass jede Kollegin/jeder Kollege für sich persönlich nachrechnet, ob ein Übergang basierend auf den gesetzlichen Verweilzeiten in jeder Stufe zu einer höheren Einstufung in der neuen Tabelle geführt hätte.

Was ist für den Fall des Widerspruches konkret zu tun?

Den beigefügten Musterwiderspruch muss jeder mit seinen persönlichen Daten ergänzen und an die Personalabteilung (PERS 3) schicken - das war es schon!

Das Widerspruchsschreiben ist so formuliert, dass die Widersprüche alle ruhend gestellt werden. Parallel werden die bestehenden Musterklagen zu der Besoldung nach der alten Tabelle (bis 01’2010), die dankenswerter Weise von einigen BDK-Mitgliedern geführt werden, auf die neue Entwicklung erweitert.

Sobald es in dieser Sache neue Sachstände gibt, werden wir berichten.

Der BDK kämpft für und gemeinsam mit seinen Mitgliedern!

 

Den Musterwiderspruch zum Download gibt es: hier

 

 

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