Altersdiskriminierung durch das vormalige Besoldungsdienstalter

19.02.2018

Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat am 16. Januar 2018 in drei Musterverfahren den Klägern Schadensersatz- bzw. Entschädigungsansprüche zugesprochen. Das Landesamt für Finanzen (LfF) greift die ruhenden Widerspruchsverfahren nunmehr auf und ermittelt die individuell zustehenden Schadensersatz- bzw. Entschädigungsansprüche.
Altersdiskriminierung durch das vormalige Besoldungsdienstalter

Nach den derzeitigen Planungen wird das LfF Ende März 2018 allen Widerspruchsführerinnen und -führern einen Widerspruchsbescheid übersenden. Die Zahlung einer Entschädigung erfolgt zusammen mit den Bezügen für den Monat April 2018.