Altersdiskriminierungsfreie Besoldung

18.12.2013

Wie bereits die LV Hamburg und Nordrhein-Westfalen, möchte auch der LV Bundespolizei seine Mitglieder/-innen über die aktuelle Rechtslage zur "altersdiskriminierenden Stufenbesoldung" informieren und zum Widerspruch gegen die derzeit angewandte Besoldung raten.
Altersdiskriminierungsfreie Besoldung
Widerspruch

Das Verwaltungsgericht Berlin hatte dem EuGH mehrere Verfahren mit der Bitte um Klärung vorgelegt, ob die Bemessung des Grundgehalts nach Besoldungsdienstalter – und ein darauf aufbauendes Überleitungsrecht mit Besitzstandwahrung – eine Diskriminierung wegen des Alters und daher einen Verstoß gegen die Richtlinie 2000/78/EG darstellt.

Der Generalanwalt hatte in den Schlussanträgen die Ansicht vertreten, dass sowohl das bis 31. August 2006 gütige Besoldungsrecht als auch darauf fußendes Überleitungsrecht nach dem Dienstrechtsneuordnungsgesetz als diskriminierend anzusehen ist.

Der Deutsche Beamten Bund hat sich, gerade in Bezug zur Besoldung von Bundesbediensteten, am 10.12.2013 auf seiner Website geäußert und auch zum Widerspruch geraten.

Durch den dbb wurde in einem Schreiben das BMI aufgefordert, dem Abschluss einer Musterverfahrensvereinbarung mit dem dbb in dieser Sache zuzustimmen. Ob diese Mustervereinbarung aber mit dem neuen Innenminister noch vor Ablauf der Widerspruchsfrist zu Stande kommt, ist mehr als fraglich.

Daher sollten alle Mitglieder bis zum 31.12.2013 ihren Widerspruch an das BVA in Köln übersenden, um bei einem positiven Urteil des EuGH Ansprüche geltend zu machen.
Einen Musterantrag zum Widerspruch der altersdiskriminierungsfreie Besoldung ist beigefügt.

2013-12-16_Widerspruch altersdiskriminierende Besoldung