Amtsangemessene Alimentation

03.03.2022

- keine Rücknahme der Widersprüche -
Arek Socha - Pixabay

Seit Ende letzter Woche gehen bei den widerspruchsführenden Kollegen:innen (Stichwort amtsangemessene Alimentation) ohne berücksichtigungsfähige Kinder im Familienzuschlag Schreiben des Thüringer Landesamt für Finanzen (TLF) mit Datum vom 15.02.2022 ein, in denen die angeblich mangelnde Aussicht auf Erfolg der Widersprüche hergeleitet bzw. dargelegt wird.

Gleichzeitig wird seitens des TLF angeregt, die Widersprüche zurückzunehmen und es wird ein entsprechendes Formular mit der Aufforderung beigelegt, dieses ausgefüllt bis zum 10.03.2022 zurückzusenden, andernfalls werde abschließend über den Widerspruch entschieden.

Sofern die Widersprüche tatsächlich rechtlich unbegründet sein sollten, soll das TLF die Widersprüche abschlägig bescheiden! Anschließend müssten die betroffenen Kollegen:innen entscheiden, ob sie rechtlich dagegen vorgehen oder nicht. Das wäre rechtlich sauberes und nachvollziehbares Verwaltungshandeln! 

Nach Rücksprache mit einem Rechtsanwalt empfiehlt der BDK Landesverband Thüringen allen Betroffenen, auf keinen Fall die Widersprüche freiwillig zurückzunehmen, sondern zunächst den rechtsmittelfähigen Widerspruchsbescheid abzuwarten. Wir klären gerade wie es dann weiter geht und halten euch auf dem Laufenden!