Amtsangemessene Alimentation
24.11.2025
Hintergrund zur amtsangemessenen Alimentation
Die amtsangemessene Alimentation ist ein zentrales Prinzip des deutschen Beamtenrechts. Sie verpflichtet den Staat, Beamtinnen und Beamten eine Besoldung zu gewähren, die ihrer Verantwortung und Stellung entspricht. Besonders wichtig ist das Mindestabstandsgebot:
Aufgrund des am 19.11.2025 veröffentlichten Beschlusses des Bundesverfassungsgericht 2 BvL 5/18 wurde die Mindestalimentation fortentwickelt und darf nun die Prekariatsgrenze (80% des Median Äquvivalenzeinkommen) nicht unterschreiten.
„Wird bei der zur Prüfung gestellten Besoldungsgruppe die Schwelle zur Prekarität unterschritten, liegt allein hierin ein Verstoß gegen das Alimentationsprinzip.“
Aktuelle Entwicklungen in Bayern
Auch in Bayern sind zahlreiche Klagen zur amtsangemessenen Alimentation und zur Richterbesoldung anhängig. Viele Beamtinnen und Beamte haben Widerspruch gegen ihre Besoldungsbescheide eingelegt und Klage erhoben, insbesondere in den unteren Besoldungsgruppen und bei Familien mit Kindern. Das Bundesverfassungsgericht prüft aktuell die Besoldungspraxis in mehreren Bundesländern, darunter Bayern. Die Entscheidung des Gerichts hat auch für Bayern maßgebliche Bedeutung. Die Landesregierung beobachtet die Entwicklung und hat angekündigt, gegebenenfalls gesetzgeberisch nachzusteuern, spart sich allerdings bis zur Entscheidung sehr viel Geld, weshalb eingehende Widersprüche bislang auch nicht ruhend gestellt werden und keine Musterklagen zugelassen werden.
Die bayerische Praxis, generell ein Ehepartnereinkommen von 20.000 EUR bei allen Beamten zugrunde zu legen (erstmalig 2023, auch rückwirkend für Nachzahlungen 2020 bis 2022), ist weiterhin mehr als kritisch zu betrachten, wenn nicht gar verfassungswidrig.
Auswirkungen einer Anpassung der unteren Besoldungsgruppen auf die höheren Besoldungsgruppen
- Abstandsgebot und Systematik:
Das Besoldungssystem ist hierarchisch aufgebaut. Zwischen den einzelnen Besoldungsgruppen muss ein angemessener Abstand bestehen. Wird die unterste Besoldungsgruppe angehoben, um das Mindestabstandsgebot einzuhalten, müssen auch die darüberliegenden Gruppen angepasst werden, damit das System nicht aus dem Gleichgewicht gerät.
- Flächendeckende Anpassung:
Eine Erhöhung der unteren Gruppen führt in der Regel zu einer flächendeckenden Anpassung der gesamten Besoldungstabelle. Die Anpassung erfolgt meist prozentual oder linear, um die Abstände zwischen den Gruppen zu wahren. - Finanzielle Auswirkungen:
Die Anpassung betrifft nicht nur die unteren, sondern auch die mittleren und höheren Besoldungsgruppen und hat erhebliche Auswirkungen auf die Haushalte des Landes. - Signalwirkung:
Die Anpassung setzt ein positives Signal für die gesamte Beamtenschaft und stärkt das Vertrauen in die Besoldungssystematik.
Empfehlung für Beamtinnen und Beamte in Bayern
- Widerspruch einlegen:
2023 lag die Prekariatsgrenze in Bayern bei 48.642,24 EUR für die sogenannte 4K-Musterfamilie. Wer Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit seiner Besoldung hat, sollte weiterhin fristgerecht Widerspruch gegen die Besoldungsbescheide einlegen, um mögliche Nachzahlungen zu sichern. Der BDK hilft hier gerne mit Vorlagen zum Widerspruch weiter. - Klage prüfen:
In Einzelfällen kann es sinnvoll sein, zusätzlich Klage zu erheben, insbesondere nach einem ablehnenden Widerspruchsbescheid. Dies betrifft insbesondere Kolleginnen und Kollegen, die nicht schon Klage eingereicht haben. Die Unterstützung durch Berufsverbände oder Gewerkschaften wird empfohlen. - Informationen verfolgen:
Die Entwicklung beim Bundesverfassungsgericht und die Reaktionen der Landesregierung sollten aufmerksam verfolgt werden. Berufsverbände wie der BDK informieren regelmäßig über neue Urteile und gesetzliche Änderungen. - Austausch suchen:
Der Austausch mit Kolleginnen und Kollegen sowie die Beratung durch den BDK oder andere Interessenvertretungen kann helfen, individuelle Fragen zu klären und gemeinsam Strategien zu entwickeln.
Fazit
Die Frage der amtsangemessenen Alimentation bleibt auch in Bayern hochaktuell. Die aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat weitreichende Auswirkungen auf die Besoldungspraxis und die gesamte Besoldungsstruktur. Es empfiehlt sich, die eigenen Rechte aktiv wahrzunehmen und die Entwicklungen aufmerksam zu begleiten.
Für Rückfragen oder Unterstützung steht der BDK Bayern gerne zur Verfügung.