Amtsangemessene Alimentation

06.05.2026

Hamburger Senat legt unzureichenden Entwurf zur Besoldungs- und Beamtenversorgungsanpassung vor

Der Hamburger Senat hat einen Entwurf eines Hamburgischen Gesetztes zur Besoldungs- und Beamtenversorgungsanpassung 2026/2027/2028 zur Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation vorgelegt. Positiv zu erwähnen ist, dass der Gesetzesentwurf die vorher angekündigte 1:1 Übernahme des Tarifabschlusses enthält, was unter anderem eine Anhebung der Tabellenentgelte zum 1.4.2026 um 2,8 %, zum 1.3.2027 um weitere 2 % und zum 1.1.2028 um weitere 1 % zur Folge haben wird.

Vor dem Hintergrund tausender Klagen in Hamburg und der aktuellen Urteile des Bundesverfassungsgerichtes zur amtsangemessenen Alimentation sah sich der Hamburger Senat offensichtlich genötigt auch Maßnahmen für eine amtsangemessene Alimentation zu ergreifen. Mit diesem Gesetzesentwurf zeigt der Senat allerdings den Hamburger Beamtinnen und Beamten wieder einmal sehr deutlich, was sie ihnen wert sind und wie dort das Dienst- und Treueverhältnis interpretiert wird.

Aus Sicht des Senates meint man eine amtsangemessene Alimentation mit einer jährlichen Sonderzahlung in Höhe von 27,5 % eines durchschnittlichen Monatseinkommens zu erreichen. Die vor fünf Jahren ins Leben gerufene Angleichungszulage wird damit auf einem sehr niedrigen Niveau verstetigt. Mehr nicht! Diese Zulage soll weiterhin nicht ruhegehaltsfähig sein und auch die Pensionärinnen und Pensionäre gehen erneut leer aus! Im Gegenzug streicht man den komplizierten und kaum angewendeten Besoldungsergänzungszuschuss und senkt den Familienzuschlag für das dritte und weitere Kinder wieder deutlich ab, nachdem man diesen gerade erst erhöht hat.

Und als wäre das nicht genug, möchte man mit diesem Gesetz auch die anerkannten Ansprüche auf amtsangemessene Alimentation für die Besoldungsjahre 2011 und 2012 abgelten. Hier enthält der Gesetzesvorschlag eine jährliche Sonderzahlung von 17,5 % eines durchschnittlichen Monatslohns für 2011 und 30 % eines durchschnittlichen Monatslohns für 2012. Die dafür anfallenden Kosten (64,3 Mio Euro) weichen deutlich von den über eine Senatsdrucksache (Drucksache 22/3821) bereits gebildeten Rückstellungen für diesen Zeitraum in Höhe von 369 Mio Euro ab! Das zeigt wie sehr dieser Gesetzesentwurf sogar hinter den eigenen Berechnungen zurückbleibt!

Die geplanten Maßnahmen zeigen leider mehr als deutlich, dass es dem Hamburger Senat hier nicht um eine wertschätzende und verfassungsrechtlich gebotene amtsangemessene Alimentation geht, sondern lediglich der Eindruck erweckt werden soll, man habe sich der Thematik angenommen. Andere Bundesländer und insbesondere der Bund zeigen, dass es auch anders geht.

So bleibt die Hamburger Besoldung weiterhin auf einem der letzten Plätze im Bundesgebiet! Das Vorgehen verwundert vor dem Hintergrund der jahrelangen Verweigerungshaltung des Hamburger Senates leider niemanden mehr und den hunderten Klagenden des BDK ist seit Jahren klar, dass erst nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Hamburger Besoldung etwas Ernstzunehmendes passieren wird.

Der BDK fordert den Hamburger Senat auf, nicht noch mehr Vertrauen zu verspielen und ernsthafte Vorschläge zu unterbreiten. Dies beinhaltet neben einer angemessenen Höhe auch die Ruhegehaltsfähigkeit etwaiger Zulagen oder am besten gleich die Einbettung der notwendigen Erhöhungen in die Besoldungstabellen. Denn mit einer etwaigen neuen Sonderzahlung wird die Besoldung der Beamtinnen und Beamten weiter in ruhegehaltsfähige und nicht ruhegehaltsfähige Bestandteile aufgespalten, was eine schleichende Aushöhlung des Alimentationsprinzips bedeutet.
Und selbstverständlich muss auch eine Übernahme für alle Pensionärinnen und Pensionäre, auf die das Alimentationsprinzip als Beamtinnen und Beamte auf Lebenszeit ebenfalls zutrifft, erfolgen!

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Hamburg
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