Amtsangemessene Alimentation: BDK Hessen fordert Lösungen für Vergangenheit und Zukunft

02.09.2026

Am 1. September hat der Hessische Landtag in seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause die Besoldungserhöhung für die hessischen Landesbeamten mit 3,0 Prozent (mindestens aber um 110 Euro pro Monat) rückwirkend zum 1. Juli 2026 und ein zweites Plus von 2,8 Prozent zum 1. Oktober 2027. Im gleichen Gesetzesentwurf wurde ein sogenanntes Familieneinkünftemodell eingeführt, das zukünftig das bisherige Alleinverdienermodell ablöst. Diese Verfahrensweise mit dem fiktiven Partnereinkommen gilt aber rechtlich als fragwürdig und wird bereits in anderen Bundesländern beklagt. Nachfolgend die Stellungnahme des BDK Hessen zur Besoldungserhöhung.
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„Der Beschluss des Hessischen Landtags ist ein wichtiges Signal für die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger. Die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses ist richtig und notwendig. Sie trägt dazu bei, die Attraktivität des öffentlichen Dienstes zu stärken und bringt zugleich die notwendige Wertschätzung gegenüber denjenigen zum Ausdruck, die tagtäglich Verantwortung für einen funktionierenden Staat übernehmen.“, so der Bundesvorsitzende und hessische Landesvorsitzende des BDK, Dirk Peglow.

 

Damit ist die Diskussion um eine amtsangemessene und verfassungskonforme Besoldung aus Sicht des BDK Hessen allerdings keineswegs beendet. Insbesondere mit Blick auf die vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof beanstandete Besoldung der vergangenen Jahre und die daraus resultierenden offenen Ansprüche besteht weiterhin erheblicher Handlungsbedarf.

 

Peglow weiter: „Auch unsere grundsätzlichen Bedenken gegenüber der Einbeziehung eines typisierten beziehungsweise fiktiven weiteren Haushaltseinkommens bestehen fort Veränderte Familien- und Erwerbsmodelle können bei der Ausgestaltung des Besoldungsrechts berücksichtigt werden. Sie dürfen aber nicht dazu führen, dass eine verfassungsgemäße Alimentation lediglich rechnerisch erreicht und strukturelle Defizite der Grundbesoldung durch ein unterstelltes zusätzliches Familieneinkommen verdeckt werden. Die Verantwortung für eine amtsangemessene Alimentation liegt beim Dienstherrn.“

 

Vor diesem Hintergrund hat der BDK Hessen die gewerkschaftlichen Dachverbände und weiteren Interessenvertretungen angeschrieben und einen verbandsübergreifenden Schulterschluss angeregt. Unser Ziel ist eine rechtssichere, verwaltungsökonomische und für alle Betroffenen verlässliche Lösung. Es kann nicht im Interesse des Landes liegen, dass Beamtinnen und Beamte ihre möglichen Ansprüche erneut Jahr für Jahr durch individuelle Anträge, Widersprüche oder gerichtliche Verfahren sichern müssen. Deshalb halten wir insbesondere eine Fortführung der bisherigen Verzichtspraxis bei der Verjährung sowie eine klare Gleichbehandlung vergleichbar Betroffener für notwendig.

 

Wir begrüßen, dass Innenminister Prof. Dr. Roman Poseck angekündigt hat, sich nach der Neuregelung der Besoldung auch den noch offenen Ansprüchen aus der Vergangenheit zuzuwenden. Dieser Ankündigung müssen nun konkrete Schritte folgen. Die betroffenen Beamtinnen und Beamten erwarten zu Recht eine verfassungskonforme, transparente und nachvollziehbare Lösung – nicht nur für die Zukunft, sondern auch für die zurückliegenden Jahre, für die weiterhin Fragen einer amtsangemessenen Alimentation zu klären sind.

 

„Wer einen leistungsfähigen öffentlichen Dienst und eine starke Polizei erwartet, muss auch für eine Besoldung sorgen, die den verfassungsrechtlichen Anforderungen uneingeschränkt gerecht wird. Das gilt für die Zukunft genauso wie für die noch offenen Ansprüche aus der Vergangenheit.“ fordert Dirk Peglow für den BDK Hessen.

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