Änderungen im Studium der Polizei Rheinland-Pfalz

28.08.2018

Bemühungen des BDK führen zu ersten Veränderungen
Änderungen im Studium der Polizei Rheinland-Pfalz

 Seit 2016 hat der BDK verstärkt Änderungen im Studium im Sinne einer fachspezifischen Ausbildung gefordert und konkrete Vorschläge unterbreitet. Mit Beginn des neuen Studiengangs im Oktober dieses Jahres wird es entsprechende Veränderungen geben. In Modul 11 werden verschiedene Wahlpflichtseminare angeboten, u. a. das Thema „Kriminalpolizeiliche  Fragen“. Dieses setzt sich zusammen aus drei Wochen Theorie und vier Wochen Praktikum bei der Kriminalpolizei. Das Praktikum kann jetzt erstmals auch bei den  ZKI`en und dem LKA absolviert werden.

Dem BDK wehte mit seinem Vorschlag eines fachspezifischen Studiums sehr starken Widerspruch entgegen. Die jetzigen Veränderungen sind das Ergebnis dieser Diskussionen. Mit der Entscheidung der Veränderung im  Modul 11 wurde ein richtiger Weg eingeschlagen, der aus Sicht des BDK aber noch nicht weit genug geht. Die jetzige  Philosophie baut darauf auf, dass nach einem Wechsel von S zu K fachspezifische Lehrgänge besucht werden, je nach Spezialisierung innerhalb der Kriminalpolizei. Dieser Gedanke verkennt, dass es Basislehrgänge bedarf, die alle K-Beamten betreffen. Dazu zählen beispielsweise Vernehmungslehrgänge, insbesondere Videovernehmung,  Kenntnisse der Digitaltechnik und Ermittlungsgrundlagen hierzu oder das Zukunftsthema „Auswertung“. Nach Ansicht des BDK gehören diese Dinge in ein Studium und zwar in einer weitaus tieferen Ausprägung; vergleichbar mit der intensiven Ausbildung zum Thema  Verkehrsunfallaufnahme. 

Der BDK hatte vorgeschlagen die fachspezifische Ausbildung auch als Werbemittel für die Einstellung zu nutzen. Dafür muss ein solcher Weg aber auch Konsequenzen für diejenigen haben, die ihn gehen wollen. 

Diese Chance ist zwar noch nicht vertan, aber zeigt sich aktuell noch nicht.

Letztendlich werden diese Neurungen im Studium zwar mit dem nächsten Studiengang beginnen, aufgrund der Modulreihenfolge jedoch erst in drei Jahren zu Buche schlagen. Diese zeitlichen Zyklen sind lange, insbesondere wenn es tatsächlich zu  weiteren Veränderungen kommen sollte. Auch vor diesem Hintergrund hatte der BDK einen größeren Zeitansatz vorgeschlagen. 

Um auf die Vielzahl der ständigen  Veränderungen im kriminalpolizeilichen Alltag reagieren zu können sowie ausreichenden Zeitansatz vorzufinden, um die notwendige kriminalpolizeiliche Basisausbildung einzubinden, wäre es aus Sicht des BDK zielführender gewesen, das gesamte Modul 11 (drei Monate) als Wahlmodul vorzusehen und nicht innerhalb des Moduls mit Wahlseminaren zu arbeiten.