Anhaltend schwache Bewerberlage für den Dienstzweigwechsel in Rheinland-Pfalz

21.11.2020

Ministerium beabsichtigt Rahmenrichtlinie zu ändern Seit Jahren bewerben sich zu wenige Kolleginnen und Kollegen zur Übernahme in den Kriminaldienst. Lediglich im PP Westpfalz scheinen die Entwicklungen zufriedenstellend. In allen anderen Polizeipräsidien sind die Entwicklungen weiterhin kritisch zu bewerten! Im PP Mainz wurde daher zuletzt der Versuch gestartet, unmittelbar von der HdP Bewerberinnen und Bewerber zu rekrutieren.
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Im PP Koblenz, PP Rheinpfalz und aktuell auch im PP Trier gab es weniger Bewerbungen als Stellen grundsätzlich hätten besetzt werden können. Der BDK sieht u.a. folgende Gründe für diesen Zustand:

  • Die Belastungen (u. a. viele Verfahren, hohe Verantwortung, ständig neue Aufgaben) sind bei der Kriminalpolizei durchweg hoch
  • Zulagen innerhalb der Kriminalpolizei gibt es weiterhin nicht, trotz belastender Auswertungen z. B. im Kipo-Bereich oder ständiger Arbeit mit Leichen/Brände
  • Die jungen Kolleginnen und Kollegen verlieren regelmäßig Ihre Wechselschichtzulage und DUZ
  • Die PI`en sind häufig heimatnäher, als die KI/KD es sind.

 Der Landesvorsitzende Christian Soulier:

„Seit langem zeigen wir diese Problemstellungen auf.

Die Folgen dieser Entwicklung sind:

  • Freie Stellen werden oftmals nicht besetzt
  • Teilweise geht man dazu über Bewerber zu übernehmen, deren Eignung/Motivation weder hinterfragt noch geprüft wird
  • Das PP Koblenz und das PP Rheinpfalz haben seit längerem ein erhebliches Fehl an Stellen bei der Kriminalpolizei, was die dortige Belastung zusätzlich erhöht

Diese Entwicklungen gelten im Übrigen in durchaus vergleichbarer Form auch für die Rekrutierung von geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern für den Bezirksdienst der Polizeiinspektionen. Dies zeigt, dass es sich hier um ein strukturelles Problem handelt, das dringend strategisch und dauerhaft angepackt werden muss.“

Aufgrund der beschriebenen Situation hat das MDI nunmehr die Veränderung der Rahmenrichtlinie zum Dienstzweigwechsel vorgeschlagen. Die wesentlichen Eckdaten hierzu:

  • Mindestverwendungszeit 6 Monate; anzustreben sei jedoch eine 12monatige      praktische Erfahrung
  • Im Einzelfall direkte Zulassung von Bewerberinnen und Bewerbern direkt von der HdP, sofern weiterhin „ein Mangel“ an Bewerbungen festzustellen ist oder diese eine besondere Eignung oder Befähigung vorweisen können (jedoch erst mit Zustimmung des MDI und des HPR)

 Hierzu der BDK stellv. Landesvorsitzende Mark Seither:

Die Belastungen der Kriminalpolizei müssen ernst genommen werden! Sie sind in vielen Bereichen zu hoch!

  • Bei der Kriminalpolizei ist ein dauerhafter, hochdynamischer Veränderungsprozess festzustellen (u. a. Übertragung Mehrfach- und Intensivtäterprogramm, Aerbit[1], künftig zusätzlich noch Regewa[2] und ZMI[3]), aber auch qualitative und quantitative Zuwächse im Bereich der Kipo fordern, teilweise überfordern sie sogar die Organisation!
  • Das Zulagenwesen muss dringend überprüft werden; für die Kriminalpolizei müssen Belastungen auch finanziell honoriert werden
  • Dauerhaft führt kein Weg an einer Art „Y-Ausbildung“ – wie seitens des BDK Rheinland-Pfalz bereits gefordert und nun aktuell auch in Baden-Württemberg eingeführt – vorbei!

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 Christian Soulier                          Mark Seither

[1] Auswerteprogramm zum Erkennen von Risikopersonen aus dem Bereich des islamistischen Terrorismus

[2] Auswertekonzept zum frühzeitigen Erkennen potenziell rechtsorientierter Gewalttäter

[3] Zentrale Meldestelle Internetkriminalität – eingerichtet aufgrund des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes; hierzu wird der BDK RP in den nächsten Tagen Stellung beziehen!