Anhebung der Funktionsstellen A 12 und A13 - BDK-Modell zur Reform der Stellenplanobergrenzenverordnung

31.05.2011

Mit Schreiben vom 24.05.2011 hat der BDK sein Modell zur Reform der Stellenplanobergrenzenverordnung Innenminister Ralf Jäger vorgelegt. Das Modell des BDK sieht eine den tatsächlichen Leistungen entsprechende Ausweitung der Funktionsstellen A 12 und A 13 vor. Eine solche Anhebung der Funktionsstellen bedeute allein für die Kriminalpolizei einen Zuwachs von 60% bei A 12 und 50% bei A 13 und hebe den immer noch bestehenden „Deckelungsbeschluss“ auf.
Anhebung der Funktionsstellen A 12 und A13 - BDK-Modell zur Reform der Stellenplanobergrenzenverordnung

Düsseldorf, 30.05.2011 -Um wieder zu einer homogenen Personalentwicklung und damit auch zu realistischen Beförderungschancen von A 9 bis A 13 zu kommen, darf es keine Deckelung der Spitzenfunktionen geben, sie müssen wie alle anderen Besoldungsgruppen mit Prozentsätzen bezogen auf den gehobenen Dienst festgelegt werden.

Wie bereits 2009 (Schaffung von 600 zusätzlichen A12 und A 13 Funktionsstellen) kann dieses Ziel stufenweise durch eine kaum spürbare Kapitalisierung der zurzeit bei fast 50% liegenden Anteile von A 11-Stellen erreicht werden.

In seinem Schreiben an Innenminister Ralf Jäger ging der Landesvorsitzende Wilfried Albishausen unter anderem auch auf das aktuelle Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Zahlung von Zulagen bei längerfristiger Übernahme „höherwertiger Tätigkeiten“ ein. Bereits seit Langem nehmen Kriminalbeamtinnen und Kriminalbeamte in nicht geringer Zahl höherwertige Aufgaben wahr, die ihrer Besoldungsgruppe nicht entsprechen. Eine umfassende Reform der Stellenplanbewirtschaftung könne dazu beitragen, dass Polizeivollzugsbeamte „funktionsangemessen“ besoldet werden.

Dies würde auch den zunehmenden Wechsel von berufserfahrenen Kriminalisten aus der Kripo auf Funktionsstellen bei GE stoppen. Allein im Polizeipräsidium Essen haben in den letzten Monaten 17 erfahrene Kriminalisten die Kripo verlassen. Dies ist ein erheblicher Verlust an langjährig erworbenem Fachwissen. Auf Nachersatz wartet die Kriminaldirektion Essen bisher vergeblich.

Abschließend führte der BDK-Landesvorsitzende in dem Brief an den Innenminister aus:

„Gestatten Sie mir abschließend noch einen Hinweis auf die Kolleginnen und Kollegen in den Direktionen K der Kreispolizeibehörden, die seit Jahren Aufgaben wahrnehmen, deren Beförderungsfähigkeit nach A 12 oder A 13 nie bestritten, aber durch die Wirkungen der Funktionszuordnung von heute auf morgen beendet wurde. Das sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kriminalpolizei, die über Jahre und Jahrzehnte durch die Behördenleitungen im Rahmen der Personalentwicklung auf ihre Funktionen berufen wurden, qualifizierteste Ermittlungsarbeit geleistet haben – und das über Jahre zu jeder Tages- und Nachtzeit. Viele von ihnen sind 50 Jahre und älter und geraten nun in die Sperrfrist ohne die ihnen über Jahre in Aussicht gestellte Beförderung in eine Besoldungsgruppe, die ihren Leistungen entsprochen hätte, zu erreichen. Ich möchte Sie dringend bitten, sich auch dieses ganz aktuellen Problems anzunehmen“.

Download:

20110509_Modell_StellenplanobergrenzenVO_EF.pdf