Anhörung des UA Personal - Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage und Weihnachtsgelderhöhung jetzt

03.10.2012

„Die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizei- und Feuerwehrzulage, die von nahezu allen Fraktionen in der Vergangenheit immer wieder zugesagt wurde, sowie die Erhöhung der Sonderzuwendung (Weihnachtsgeld) analog zu den Bundesbeamten standen ebenso im Mittelpunkt der Ausführungen des Stellvertretenden Landesvorsitzenden Kay Wegermann wie auch der unerträglich wachsende Berg von 2 Millionen Überstunden der 8.300 Kriminalbeamtinnen und Kriminalbeamten in Nordrhein-Westfalen.
Anhörung des UA Personal  - Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage und Weihnachtsgelderhöhung jetzt
"Bildarchiv des Landtags Nordrhein-Westfalen" Foto: Bernd Schälte

Mehrere Nachfragen von Abgeordneten unterschiedlicher Fraktionen machten dabei deutlich, dass dieser die Gesundheit ausgesprochen negativ beeinflussende Zustand in der Politik offenbar immer noch nicht angekommen ist. Wie auch, wenn dieses beunruhigende Zahlenwerk der Öffentlichkeit gegenüber immer noch verschwiegen, ja sogar „vernebelt“ wird. Der Landesvorsitzende Wilfried Albishausen und Kay Wegermann machten auf die Frage einer Abgeordneten deutlich, dass 5 Millionen Überstunden bei der Polizei und allein 2 Millionen bei der Kripo eben keinen Widerspruch, sondern die detaillierte Darstellung der Belastung unterschiedlicher Arbeitsbereiche in der Polizei darstellen. Allein aus diesen Zahlen ergeben sich notwendige Personalzuwächse von insgesamt 3.150 Stellen, wovon mindestens 1.250 zusätzliche Stellen allein bei der Kripo ankommen müssen. Um die Funktionsfähigkeit der kriminalpolizeilichen Strafverfolgung dauerhaft zu sichern, bedarf es jedoch einer Anteilserhöhung auf 30% der Gesamtstellen des polizeilichen Personalhaushaltes.

Kay Wegermann belegte diese Personalforderungen u. a. mit den Ergebnissen eines Berichtes des Statistischen Bundesamtes vom 13.08.2012 zum „Personal des öffentlichen Dienstes“. Danach hat NRW im Ländervergleich einen deutlich geringeren Anteil an Vollzugsbeamtinnen und -beamten im Polizeibereich (18,8 %), als es der Bevölkerungsanteil (21,8 %) erwarten lässt. Um auf den Bundesdurchschnitt zu kommen, wären für NRW rund 3.500 zusätzliche Planstellen bei der Polizei erforderlich.

Kay Wegermann schloss sein Statement mit dem Hinweis, Innere Sicherheit endlich als Pflichtaufgabe und nicht als freiwillige Leistung des Landes zu begreifen.

Stellungnahme des BDK [PDF 170 KB]