Anhörung im Ausschuss für Inneres und Sport am 17.11.2016

17.11.2016

Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie zum Entschließungsantrag der CDU zur Ermöglichung des sofortigen Einsatz von Body-Cams (Polizisten schützen, Beweise sichern, Strafverfolgung sicherstellen)
Anhörung im Ausschuss für Inneres und Sport am 17.11.2016
(Quelle: Pixabay)

Am 17.11.2016 fand im Ausschuss für Inneres und Sport die Anhörung zu den beiden oben genannten Themen statt.

Zu der Anhörung waren neben den drei Polizeigewerkschaften auch

  • Vertreter der Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände Niedersachsen

  • der Landesbeauftragte für den Datenschutz

  • ein Vertreter der Universität Hamburg, Institut für kriminologische Sozialforschung

  • ein Vertreter des Niedersächsischen Anwalts- und Notarverband sowie

  • ein Vertreter der Fa. Taser International (Hersteller und Vertreiber von Body-Cams)

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Der BDK hatte sich bereits zu der Thematik positioniert und eine entsprechende Stellungnahme gegenüber dem Nds. Ministerium für Inneres und Sport abgegeben. Die darin enthaltenen Äußerungen wurden heute auch im Rahmen der Anhörung vorgetragen.

Vorausgeschickt werden muss noch, dass kurzfristig ein neuer Entwurf zum § 12(6) Nds. SOG - Verdachtsunabhängige Kontrollen - versandt wurde, in dem vor allem hinsichtlich des Wegfalls der Anordnungsbefugnis durch Behördenleiter oder Dienststellenleiter zurück gerudert wurde. Der Inhalt des neuen Entwurfs wurde den niedersächsischen Polizeibeamten bereits am Wochenanfang per Mail des Innenministers zur Kenntnis gegeben.

Insofern war die eingereichte schriftliche Stellungnahme des BDK, in der die „alte“ Absicht zur Anordnungsbefugnis kritisiert wurde, etwas überholt. Die Änderung des Entwurfs wurde von allen Berufsverbänden positiv zur Kenntnis genommen. Nur so ist eine vernünftige Anwendung der Gesetzesvorschrift möglich.

Beim geplanten Wegfall des Ordnungsbegriffs (§ 2 Nds. SOG) waren neben dem BDK auch die Vertreter der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände als auch der Vertreter der Nds. Anwalts- und Notarverbands für die Beibehaltung des Ordnungsbegriffs im Gesetz, um Sachverhalte aufzufangen, die nicht spezialgesetzlich geregelt sind.Der Vertreter des Nds. Anwalts- und Notarverbands wies zusätzlich darauf hin, dass dieser Begriff auch in einigen Bundesgesetzen enthalten ist.

Die gesetzliche Regelung bezüglich der Gefährderansprache (§ 12a Nds. SOG) wird ebenfalls mit getragen. Der BDK weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass er die Begrenzung der Ansprache durch „an der Wohnung“ und die schriftliche Form als praxisfremd erachtet. Auch die Anwesenheit eines Personensorgeberechtigten bei Minderjährigen wird in vielen Fällen nicht zu gewährleisten sein.

Die Parlamentarische Kontrolle der Gewahrsamseinrichtungen der Polizei (§ 21a Nds. SOG) wird seitens der GdP und des BDK abgelehnt, da sie als Misstrauen gegenüber der Polizei empfunden wird.

Die Streichung des § 32 (5) Nds. SOG – Einsatz Kennzeichenlesegerät - führt nach Ansicht des BDK vor dem Hintergrund der aktuellen Anschläge im Bereich des Terrorismus und der gleichzeitigen Diskussion um den Zustand der Sicherheitsbehörden in Polizeikreisen nur noch zu Kopfschütteln.

Zu den Verdeckten Ermittlungen/Einsatz von V-Personen (§ 36 SOG) hat sich seitens der Berufsverbände nur der BDK geäußert. Er ist aufgrund der strengen Limitierung der mit der Sache betrauten Personen und des besonderen Geheimschutzes gegen die Anordnung durch das Amtsgericht bei Verlängerung nach Ablauf von 6 Monaten. Um den genannten Erfordernissen Rechnung zu tragen, müssten die Geschäftsabläufe in den Amtsgerichten drastisch verändert werden.

Dem Einsatz von Body-Cams stehen alle Berufsvertretungen positiv gegenüber, soweit sie zum Schutz der Polizeibeamten bei Angriffen oder zur anschließenden Beweissicherung zum Einsatz kommen.Der Vertreter der Fa. Taser wies ausdrücklich darauf hin, dass mit dem Einsatz von Body-Cams eine erhebliche Datenmenge auf die Polizei zukommen wird und vorher die nötige IT-Struktur geschaffen werden muss. Das Problem der Löschung der Bildaufnahmen (wann, durch wen) und die Frage, zu welchem Zeitpunkt die Kamera eingeschaltet wird, ist bisher nicht geklärt.

Einzelne Argumente des BDK schienen offensichtlich der Opposition besonders zu gefallen. Zeitweilig war sogar ein verhaltener „Applaus“ zu vernehmen.

 

 

Der geschäftsführende Landesvorstand

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