Anhörung vor dem Innenausschuss - „Gewalt gegen Polizeibeamte ist kein Kavaliersdelikt“

13.03.2014

In seiner 33. Sitzung befasste sich der Innenausschusses mit dem Antrag der CDU-Fraktion (Drucksache 16/3442) mit dem Thema: „Gewalt gegen Polizeibeamte ist kein Kavaliersdelikt - Mindeststrafen für Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte einführen!“
Anhörung vor dem Innenausschuss - „Gewalt gegen Polizeibeamte ist kein Kavaliersdelikt“

In seiner 33. Sitzung befasste sich der  Innenausschusses mit dem Antrag der CDU-Fraktion (Drucksache 16/3442) mit dem Thema: „Gewalt gegen Polizeibeamte ist kein Kavaliersdelikt - Mindeststrafen für Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte einführen!“

Der BDK war neben den anderen Gewerkschaften ebenso geladen wie sachverständige Wissenschaftler und Juristen und wurde durch Sebastian Fiedler und Oliver Huth vertreten.

Die CDU forderte u.a. in dem Antrag die Landesregierung dazu auf, sich auf Bundesebene für eine Erhöhung des Mindeststrafrahmens von einem halben Jahr (§113 Abs. 1 StGB Nötigung, und Gewalthandlungen) bzw. einem Jahr Freiheitsstrafe (§ 113 Abs. 2 StGB Mitführen von Waffen und gefährlichen Werkzeugen, Verursachung schwerer Gesundheitsschädigungen) einzusetzen.  Zudem sollte seitens der Landesregierung Einfluss auf die Einstellungspraxis der Staatsanwaltschaften genommen werden. Die Anhörung der Sachverständigen zeigte divergierende Ansichten zu dem Themenfeld auf.

Der BDK setzte sich für eine Evaluation der letzten Gesetzesänderung aus dem Jahr 2011  (Anhebung des Strafrahmens des § 113 STGB) ein und sprach sich für die Verstärkung von Fortbildungsangeboten und einem breiten transparenteren Austausches zwischen Polizei und der Justiz auf regionaler Ebene aus. Zudem wurde die Ausweitung eines breiten gesellschaftlichen Dialogs eingefordert.

Komplette Stellungnahme des BDK zum Download [PDF - 238 KB]