Anhörung zum Doppelhaushalt 2026/2027

17.10.2025

Am 16.10.2026 waren wir im Landtag M-V zur öffentlichen Anhörung zum Themenbereich “Personelle und finanzielle Ausstattung der Polizei“ (Doppelhaushalt 2026/2027) geladen. Im Vorfeld haben wir unsere Bedenken und Kritik schriftlich an die Mitglieder des Innenausschuss verschickt.

In der Sitzung waren neben dem Landesvorsitzenden, der die schriftliche Stellungnahme verteidigte und auf Nachfragen ergänzte, ebenfalls Christian Schumacher von der GdP M-V anwesend.

Der BDK macht deutlich, dass die personelle, technische und finanzielle Situation der Kriminalpolizei derzeit äußerst angespannt ist. Die personelle Lage wird als unzureichend bewertet, insbesondere in den Kriminalkommissariaten, wo es an ausreichend Personal mangelt. Trotz organisatorischer Anpassungen ist die Arbeitsbelastung so hoch, dass häufig keine Zeit für gründliche Ermittlungen bleibt und Vorgänge eher verwaltet als aktiv bearbeitet werden. Das führt laut BDK dazu, dass die Motivation vieler Beschäftigter sinkt und immer mehr Mitarbeitende krankheitsbedingt ausfallen oder nur noch Dienst nach Vorschrift leisten.

Ein großer Kritikpunkt betrifft die veraltete IT-Ausstattung. Das derzeitige Vorgangsbearbeitungssystem (VBS) gilt als ineffizient und überholt, da es durch zu viele Klickprozesse und unzureichende Schnittstellen den Arbeitsalltag massiv erschwert. Die Einführung der E-Akte ohne eine funktionierende Anbindung an das alte VBS führt zudem zu einem Mehraufwand. Der BDK fordert hier dringend praxistaugliche Zwischenlösungen und die zügige Einführung eines neuen, modernen Systems. Ebenso wird betont, dass M-V von bereits bewährten digitalen Lösungen anderer Bundesländer profitieren könnte, insbesondere bei der Nutzung von Künstlicher Intelligenz, automatisierten Auswertungen und Software zur Datenanalyse, aber auch von P20-Produkten.

Zudem weist der BDK darauf hin, dass die Kriminalpolizei im Bereich der digitalen Spurenauswertung, etwa bei der Untersuchung von Smartphones und digitalen Datenträgern, dringend bessere Hard- und Software benötigt. 

Auch in Bezug auf die Arbeitgeberattraktivität sieht der BDK großen Handlungsbedarf. IT-Spezialistinnen und -Spezialisten oder Fachkräfte für Wirtschaftskriminalität verlassen häufig den Polizeidienst, weil sie keine Entwicklungsperspektiven haben und im Vergleich zu anderen Bundesländern schlechter gestellt sind. Eine Angleichung der Besoldung und die Schaffung klarer Fachkarrieren seien hier dringend erforderlich. Moderne Arbeitsbedingungen, flexible Arbeitszeitmodelle und zusätzliche Anreize wie Dienstfahrräder oder ÖPNV-Zuschüsse könnten helfen, die Landespolizei langfristig attraktiver zu machen.

Finanziell kritisiert der BDK vor allem die massiven Kürzungen im IT-Haushalt, durch die notwendige Investitionen in Software, Hardware und Infrastruktur kaum möglich sind. Für eine zukunftsfähige Polizeiarbeit müsse der IT-Haushalt aus unserer Sicht mindestens verdoppelt werden. Unterfinanzierungen bestehen zudem bei den Liegenschaften.

Auch die Nachwuchsgewinnung sehen wir kritisch: Die Kriminalpolizei sei in der öffentlichen Darstellung kaum sichtbar, was die Attraktivität des Berufsbilds mindere. Der BDK schlägt daher vor, gezielte Studiengänge für den kriminalpolizeilichen Dienst einzuführen und Marketingmaßnahmen zu verstärken, um junge Menschen für diesen Karriereweg zu gewinnen.

Mit Sorge sehen wir, dass trotz zusätzlicher Stellen die Sollstärke der Polizei noch lange nicht erreicht ist. Viele Beamte gehen in den Ruhestand, während gleichzeitig die Ausbildungsabbrüche hoch bleiben.

Abschließend fordert der BDK eine klare Priorisierung innerhalb des Landeshaushalts. Besonders die Digitalisierung, die Modernisierung der Arbeitsprozesse sowie Investitionen in Fortbildungen und spezialisierte Ausrüstung müssten in den Mittelpunkt gestellt werden. Nur durch eine zentrale IT-Strategie, transparente Verfahren und eine realistische Personalplanung könne die Polizei Mecklenburg-Vorpommerns ihre Aufgaben künftig effizient und bürgernah erfüllen.

Anhang:

schriftliche Stellungnahme des BDK M-V

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